20-1862

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Mitteilung

Letzte Beratung: 11.12.2018 Regionalausschuss Ö 3.2

Sachverhalt

 

I. Curslacker Heerweg Höhe 262, Beschilderung und Markierung

 

1 Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Straße Curslacker Heerweg Höhe 262

folgendes an: 2 mal Verbots-Beschilderung und Markierung

 

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

gem. Skizze:

2.1. Aufstellen eines VZ 272 (Verbot des Wendens) StVO Höhe Zufahrt KITA und Sportstätte

2.2. Aufstellen eines VZ 272 (Verbot des Wendens) StVO Höhe Anliegerstraße

2.3. Auftragen einer Mittellinie VZ 295 StVO mit Unterbrechungen im Bereich der beiden Grundstückszufahrten gem. RMS

 

3 Begründung

Gemäß der Drucksache 20-1758 – Optimierung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit an der BAB A25 / Anschlussstelle Curslack – haben sich die Straßenverkehrsbehörden der Polizei Hamburg mit der Situation an der Anschlussstelle Curslack und im Umfeld beschäftigt. Zur Optimierung der Anschlussstelle sind u.a. die Wendeverkehre am Curslacker Heerweg in der KITA und Höhe 262 zu unterbinden. Diese verursachen in sich Unfallgefahren und behindern zudem durch vermehrten Verkehr am Curslacker Heerweg Richtung Norden das Linksabbiegen von der Anschlussstelle auf den Curslacker Heerweg gen Norden.

 

4 Anhörung

Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

II. Elbdeiche und Strecken in den Vier – und Marschlanden

Ergänzen von VZ - Einsatzfahrzeuge frei

 

1 Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Elbdeiche und Strecken in den Vier – und Marschlanden folgendes an: Ergänzen von VZ - Einsatzfahrzeuge frei

 

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Alle breitenbeschränkte Elbdeiche in den Vier – und Marschlanden:

Ergänzen des VZ 1026-33 StVO (Einsatzfahrzeuge frei) unter alle vorhandenen VZ 264 (1,9m oder 2,1m Breitenbeschränkung) StVO an allen breitenbeschränkten Strecken in den Vier- und Marschlande:

(hier keine abschließende Aufzählung):

-Spadenländer Elbdeich gegenüber Haus Nr. 3 / Spadenländer Hauptdeich

-Dorfer Bogen in Höhe Haus Nr. 60 und Hau Nr. 72 / Spadenländer Hauptdeich

-Dorfer Bogen –linksseitig- Höhe Haus Nr. 40 / Ochsenwerder Twiete

-Dorfer Weg / Dorfer Bogen Höhe Haus. Nr. 31

-Ochsenwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 3 / Gauerter Hauptdeich

-Ochsenwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 145 –Gaststätte- / Overwerder Hauptdeich

-Ochsenwerder Elbdeich / Durchdeich

-Warwischer Hinterdeich / Zufahrt Campinggemeinschaft „Op de Wisch“

-Warwischer Hinterdeich Höhe Haus Nr. 110 / Overwerder Weg –Ostseite-

-Wrauster Bogen gegenüber Haus Nr. 88 / Warwischer Hauptdeich

-Wrauster Bogen Höhe Haus Nr. 52 / Kirchwerder Schulweg

-Hower Brack Höhe Haus Nr. 1 / Hower Hauptdeich

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 282 / Hower Hauptdeich

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 248 / Einmündung In de Wisch

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 215 / Einmündung Sander Deichweg

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 114 ( 9 t kann entfernt werden)

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 61 / Auf dem Sülzbrack

-West-Kraueler-Bogen / Höhe Einmündung Kraueler Hauptdeich

-West-Kraueler-Bogen / Einmündung Deichvogt-Peters-Straße

-Ost-Kraueler-Bogen Höhe Haus Nr. 1 / Kraueler Hauptdeich

-Altengammer Elbdeich (unterhalb Tempo 30-VZ) / Altengammer Hauptdeich

-Altengammer Elbdeich Höhe Haus Nr. 185 / Kirchenstegel

-Altengammer Elbdeich / Einmündung Gammer Weg

-Altengammer Elbdeich gegenüber Haus Nr. 124 ( Maler Hamburg )

-Durchdeich gegenüber Haus Nr. 65 in Höhe der Einmündung Süderquerweg

-Durchdeich in Höhe der Einmündung Fersenweg

-Curslacker Deich in Höhe Haus Nr. 34 / Einmündung Bei der Blauen Brücke

-Curslacker Deich in Höhe Haus Nr. 135 / Einmündung Curslacker Heerweg

 

3 Begründung

Die freiwilligen Feuerwehren in den Vier- und Marschlande und andere Rettungsorganisationen müssen zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatzfähigkeiten neben Ortskenntnisprüfungsfahrten auch örtliche Übungsflächen erreichen.

Sie werden im Einsatzfall für die allgemeine Sicherheit und Ordnung mit heran gezogen, wobei sie nicht immer mit Sonderrechten die Einsatzörtlichkeiten anfahren.

Bei den bestehenden beschränkenden Verkehrszeichen entstehen durch teilweise mehr als 5 km lange Umfahrungen allgemeine Gefahren durch die Zeitverzögerungen.

Auch aus Gründen des Umweltschutzes sind kürzere Anfahrten beachtlich.

Zudem können große Einsatzfahrzeuge (über 9 to) auch aus den Gegenrichtungen manche Strecken nicht befahren.

Um eine umfassende und schnelle Abarbeitung der Einsätze aber auch der erforderlichen Ausbildungsvorhaben zu gewährleisten, ist eine allgemeine Befreiung der Befahrung von breitenbeschränkenden Straßen erforderlich.

4 Anhörung

Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

 

III. Umzug zum Erntedankfestumzug in Hamburg – Kirchwerder am 06.10.2019

Vor- und Nachveranstaltungen am 05.+06.10.2019 am Festplatz

 

1. Unter Anwendung von § 45 StVO ordnet das Polizeikommissariat 43 als örtlich zuständige

Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Bergedorf für den Festumzug zum Erntedankfest in Kirchwerder am Sonntag, den 06.10.2019 für die Straßen Norderquerweg über Kirchwerder Hausdeich, Kirchenheerweg, Kirchwerder Elbdeich bis Auf dem Sülzbrack (Grünfläche-Alter Schafsferch) und für das Festprogramm am Veranstaltungsgelände vom 05.-06.10.2019 nachstehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen an:

 

2. Sperrung der Straßen mit Verkehrsgerät

Verkehrsgerät: Aufstellen von Verkehrszeichen 600-40 StVO (Absperrschranke doppelseitig) mit VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatzzeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei) an nachfolgenden Standorten.

Durch Kräfte der FF ist an den Sperrpunkten zusätzlich Trassierband mitzuführen.

2.1. Norderquerweg / Kirchwerder Hausdeich (West) mit Verkehrsgerät

Besetzung durch einen Posten der FF ab 11.45 h und einem Beamten der Polizei

2.2. Norderquerweg / Kirchwerder Hausdeich (Ost) mit Verkehrsgerät

Besetzung durch einen Posten der FF ab 11.45 h und einem Beamten der Polizei

2.3. Kirchwerder Hausdeich / Bahndamm Rtg. Norderquerweg mit Verkehrsgerät

Besetzung durch einem Posten der FF ab 11.45 h.

2.4. Kirchenheerweg / Heinrich – Stubbe – Weg / Kirchwerder Hausdeich mit

Verkehrsgerät (hier bitte 3 Schranken vorhalten)

Der Kirchenheerweg wird in Richtung Elbe gesperrt.

Besetzung durch einen Posten der FF und 2 Beamten der Polizei

2.5. Heinrich-Stubbe-Weg / Kiebitzdeich: Vollsperrung mit Verkehrsgerät ab 12.00 Uhr

Der Heinrich -Stubbe - Weg ist in Richtung Kirchenheerweg ab 12.00 h voll zu sperren, dazu ist

das zuvor aufgehängte Schild „Anlieger frei“ abzunehmen!

Besetzung durch 2 Posten der Veranstalter

2.6. Kirchwerder Hausdeich / Kirchwerder Mühlendamm (10 m vor Mette-Harden-Straße):

Vollsperrung mit Verkehrsgerät ab 12.00 Uhr

Der Kirchwerder Hausdeich wird in Richtung Fersenweg ab 12.00 h voll zu sperren, dazu ist

das zuvor aufgehängte Schild „Anlieger frei“ abzunehmen!

Besetzung durch 2 Posten Veranstalter

2.7. Kirchwerder Hausdeich / Fersenweg mit Verkehrsgerät

Der Kirchwerder Hausdeich ist in Richtung Kirchenheerweg zu sperren.

2.8. Zollenspieker Hauptdeich / Süderquerweg mit Verkehrsgerät

Der Süderquerweg wird Rtg. Kirchenheerweg gesperrt.

2.9. Kirchenheerweg zwischen 239 bis 237 (Durchfahrt neben dem Edeka Markt zum

Zollenspieker Hauptdeich) mit Verkehrsgerät

Zusätzlich Süderquerweg/Nebenfahrbahn Zufahrt Bäckerei mit Verkehrsgerät

2.10. Kirchwerder Elbdeich / Kirchenheerweg mit Verkehrsgerät (hier bitte 5 Schranken

vorhalten)

Die Absperrung des Kirchwerder Elbdeichs wird kurz vor Eintreffen des Festumzuges zur

Einmündung Kirchenheerweg / Zollenspieker Hauptdeich umgesetzt.

Besetzung durch drei Posten der FF und einem Beamten der Polizei

2.11. Auf dem Sülzbrack / Höhe dem südlichen Veranstalterparkplatz mit Verkehrsgerät

Die Straße Auf dem Sülzbrack ist in Richtung Marktfläche zu sperren. Hier ist das VZ 250

StVO mit VZ 1020-30 StVO gegen das VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) zu tauschen – siehe

hierzu ergänzende Anordnung zur Einbahnstraßenregelung – s. Punkt 5.2.

Besetzung durch einen Posten der FF/Veranstalter.

2.12. Kirchwerder Elbdeich Nr. 67/ Höhe Endkundgebungsplatz mit Verkehrsgerät (hier bitte 5 Schranken vorhalten)

Besetzung durch zwei Posten der FF und einem Bea Pol.

2.13. Kirchwerder Elbdeich / Höhe Lüttenburg mit Verkehrsgerät

Besetzung durch einen Posten der FF. zeitgerecht besetzen, um ein Parken am Kirchwerder

Elbdeich zu verhindern.

2.14. Süderquerweg / Auf dem Sülzbrack mit Verkehrsgerät

Besetzung durch zwei Posten der FF

Bei Dunkelheit sind an der Querabsperrung bei Vollsperrung mindestens 5 rote, bei Teilabsperrung je Fahrstreifen mindestens 3 gelbe Warnleuchten anzubringen.

2.15. Kirchwerder Elbdeich Nr. 67/ Höhe Endkundgebungsplatz /Fa. Garbers:

Die Zuwegung zum Veranstaltungsgelände ist mittels Schranken/Bauzaun analog der

Maßnahme aus 2016 zu sichern.

2.16. Zollenspieker Hauptdeich/ Zuwegung zum Festplatzgelände / Achterschlagradweg:

Aufstellen von geeignetem Absperrmaterial links- und rechtsseitig jeweils ca. 30 m

3. Postengestellung durch Kräfte der FF/THW und des PK 43 an folgenden Orten:

Postengestellung wird durch Einweisungsposten der FF Kirchwerder – Süd – und Nord –

und des THW unterstützt. Durch Kräfte der FF ist an den Sperrpunkten zusätzlich

Trassierband mitzuführen.

3.1. Norderquerweg / Kirchwerder Hausdeich (West) 1 Bea Pol, 2 Posten der FF ab 10.45h

3.2. Norderquerweg / Kirchwerder Hausdeich (Ost) 2 Bea Pol, 2 Posten der FF ab 10.45h

3.3. Kirchwerder Hausd. / Marschbahndamm Rtg. Norderquerweg 1 Posten der FF

3.4. Kirchenheerweg / Fersenweg.1 Bea Pol, 2 Posten der FF

3.6. Heinrich-Stubbe-Weg / Kirchwerder Hausdeich / Kirchenheerweg 2 Bea Pol, 2 Posten der FF

3.7. Heinrich-Stubbe-Weg / Kiebitzdeich mit Verkehrsgerät, durch 2 Posten

Veranstalter

3.8. Kirchwerder Hausdeich / Kirchwerder Mühlendamm (Höhe Mette-Harden-Straße)

Besetzung durch 2 Posten Veranstalter

3.9. Kirchenheerweg / Kirchwerder Marschbahndamm, 2 Posten der FF

3.10. Kirchenheerweg / Süderquerweg 2 Bea Pol, 3 Posten der FF

3.11. Kirchenheerweg zwischen 239 bis 237, 1 Posten FF

3.12. Kirchwerder Elbdeich/Kirchenheerweg/Zollenspieker Hauptdeich 2 Pol, 3 Posten der FF

3.13. Kirchwerder Elbdeich / Auf dem Sülzbrack 1 Bea Pol, 4 Posten der FF

3.14. Kirchwerder Elbdeich / Zur Lüttenburg

Besetzung durch 2 Posten - Veranstalter

3.13. Auf dem Sülzbrack / Höhe der beiden Veranstalterparkplätze und der

Straßensperrung, 1 Posten der FF und 2 Parkplatzeinweisungsposten - Veranstalter

3.14. Süderquerweg / Auf dem Sülzbrack, 2 Posten der FF

4. Fahrbahnrandbeschränkungen (Haltverbote)

Im Bereich Zollenspieker 2-tägig: VZ 283-ff StVO mit dem Zusatzzeichen: „Am Sa. 05.10.2019, 16.00 h bis So. 06.10.2019, 20.00 h“

4.1. Zollenspieker Hauptdeich Höhe Nr. 62 und Kirchenheerweg - beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „Am Sa. 05.10.2019, 16.00 h bis So.

06.10.2019, 20.00 h“ beidseitig in Ergänzung der vorhandenen Fahrbahnrandbeschränkung

4.2. Zollenspieker Hauptdeich/Kirchenheerweg bis Sander Deichweg (inklusive dem

Parkstreifen- VZ 315-ff abdecken) - beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „Am Sa. 05.10.2019, 16.00 h bis So.

06.10.2019, 20.00 h“ beidseitig, hier sind die VZ 315-ff abzudecken.

4.3. Kirchwerder Elbdeich (beidseitig)

Ab Einmündung Kirchwerder Elbdeich / Kirchenheerweg bis Kirchwerder Elbdeich 122

wird eine Haltverbotszone beidseitig eingerichtet.

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: Am Sa. 05.10.2019, 16.00 h bis So.

06.10.2019, 20.00 h beidseitig

Im Bereich Kirchenheerweg und Kirchwerder Hausdeich nur am 06.10.2019:

VZ 283-ff StVO mit dem Zusatzzeichen „ am 06.10.2019

4.4. Kirchenheerweg – beidseitig - zwischen Kirchwerder Elbdeich und Süderquerweg

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 06.10.2019“ beidseitig

4.5. Kirchenheerweg – beidseitig - zwischen Kirchwerder Hausdeich und südlichem

Ausgang Friedhof, 20 m darüber hinaus!

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte), mit Zusatzzeichen 1052-37 StVO (auch auf dem Seitenstreifen)-

(im Bereich der Kirche) und mit Zusatzzeichen: „am 06.10.2019, 10-16 hbeidseitig

4.6. Kirchwerder Hausdeich - östlich Kirchenheerweg

Zwischen Kirchenheerweg und Fersenweg ist beidseitig eine Haltverbotszone

einzurichten.

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 06.10.2019“ beidseitig

4.7. Kirchwerder Hausdeich - westlich Kirchenheerweg

Zwischen Kirchenheerweg und Norderquerweg ist beidseitig eine Haltverbotszone

einzurichten.

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 06.10.2019“ beidseitig. Die

entgegenstehenden vorhandenen VZ 286 StVO sind am Veranstaltungstag unwirksam zu

machen.

4.8. Kirchwerder Hausdeich zwischen Norderquerweg (östliche Einmündung) und

Kirchwerder Hausdeich 307 bzw. 314 - beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 06.10.2019“ beidseitig

4.9. Kiebitzdeich beidseitig zwischen Heinrich-Stubbe-Weg und Jean-Dolidier-Weg

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 06.10.2019“ beidseitig

4.10. Auf dem Sülzbrack – beidseitig vom Kirchwerder Elbdeich bis Süderquerweg:

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 06.10.2019“ beidseitig – auch in

Ergänzung der bestehenden dauerhaften Fahrbahnrandbeschränkung

4.11. Süderquerweg von Einmündung Kirchenheerweg bis Süderquerweg 175 beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 06.10.2019“ beidseitig

4.12. Süderquerweg zwischen Kirchenheerweg und Zollenspieker Hauptdeich beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 06.10.2019“

Die VZ 283 StVO sind mindestens 4 Tage vor der Gültigkeit aufzustellen.

5. Einrichten von Einbahnstraßen am Samstag, den 05.10.2019 ab 16.00 Uhr

5.1. Auf dem Sülzbrack, ab Kirchwerder Elbdeich:

Aufstellung der VZ 220-10 (Einbahnstraße linksweisend) , 220-20 (Einbahnstraße

rechtsweisend) und 353 StVO (Einbahnstraße) mit Zusatzzeichen 1012-30 (Anfang)

5.2. Auf dem Sülzbrack Höhe Veranstalterparkplatz (ehemals Betriebsfläche Garbers)

Aufstellung von VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) Rtg. Süden und Aufstellung von VZ 125

StVO (Gegenverkehr) in Rtg. Norden i.V.m. einer halbseitigen Absperrschranke – s. Punkt 2.10.

Beim Verlassen des Parkplatzes: Aufstellen VZ 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung

rechts).

5.3. Auf dem Sülzbrack Höhe Veranstalterparkplatz „Von Hacht“:

Beim Verlassen des Parkplatzes: Aufstellen VZ 209-10 StVO (vorgeschriebene

Fahrtrichtung links)

5.4. Auf dem Sülzbrack Höhe Sülzbrackring:

Aufstellen eines VZ 357 StVO (Sackgasse) in Rtg. Kirchwerder Elbdeich weisend

5.5. Die Einbahnstraßenregelung und begleitenden Anordnungen sind am Sonntag, den

06.10.2019 um 20.00 Uhr aufzuheben.

 

6. Wirksamkeit der Straßensperrungen

6.1. Hinweis an Beschilderungsfirma: Alle angeordneten Straßensperrungen durch

Absperrgeräte sind wirksam zu machen am 06.10.2019, ab 10.45 Uhr.

Hinweis an Veranstalter bzw. Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren: Die

Straßensperrpunkte sind personell spätestens ab 12.30 Uhr einzunehmen. Die

Absperrpunkte 2.1. bis 2.6. + 2.8. bzw. 3.1. bis 3.6 und 3.9 sind dauerhaft ab 11.45 Uhr zu

besetzen.

Die Streckensperrungen bleiben solange wirksam, bis die Einsatzleitung der Polizei die

Sperrungen aufhebt!

6.2. Die Besetzung der Verkehrsregelungs- u. Einweisungsposten durch Kräfte der FF

erfolgt in direkter Absprache zwischen Polizei und FF.

7. Parkplatz:

Auf die durch den Veranstalter angebotenen Parkplätze Auf dem Sülzbrack und entlang des

Süderquerwegs ist in geeigneter Weise durch große Vorwegweiser insbesondere vom

Kirchwerder Landweg/Süderquerweg kommend hinzuweisen. Die einzelnen Parkflächen sind

örtlich auszuweisen. Die Hinweise sollten in allen Medien erscheinen.

In der Anfahrt zu den Parkplätzen und an den Parkplätzen sind durch den Veranstalter

Ordner einzusetzen.

Aus Sicht des PK 43 ist es unerlässlich, dass der Veranstalter am Umzugstag für die

Aktivitäten einen Busshuttle zwischen den Parkplätzen und dem Festgelände einrichtet.

Dieser Busshuttle ist durch Mediengestaltung zu bewerben.

Die Verkehrsbetriebe VHH-PVG sind zeitgerecht durch den Veranstalter einzubinden.

8. Aufstellen von Gefahrenzeichen (ab dem 05.10. - 06.10.2019):

8.1. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Süderquerweg Rtg. Westen:

Aufstellen eines VZ 133 StVO (Fußgänger) mit Zusatzzeichen1001-30 (1000m)

8.2. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Kirchenheerweg Rtg. Westen:

Aufstellen eines VZ 133 StVO (Fußgänger) mit Zusatzzeichen1001-30 (1000m)

8.3. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Zur Lüttenburg Rtg. Osten

Aufstellen eines VZ 133 StVO (Fußgänger) mit Zusatzzeichen1001-30 (1000m)

9. Aufstellen von Geschwindigkeitsbeschränkungen am 05.10.2019, 16.00 Uhr

bis 06.10.2019, 20.00 Uhr

9.1. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Süderquerweg Rtg. Westen:

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30

9.2. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Kirchenheerweg Rtg. Westen:

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (1000m)

9.3. Wiederholer: Zollenspieker-Hauptdeich 200 m hinter der Einmündung Kirchenheerweg Rtg.

Westen:

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (800m)

9.4. Zollenspieker-Hauptdeich Höhe Einmündung Zur Lüttenburg Rtg. Osten

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (1000m)

9.5. Wiederholer: Zollenspieker-Hauptdeich 200 m hinter Einmündung Zur Lüttenburg Rtg. Osten

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (800m)

9.6. Zollenspieker-Hauptdeich Höhe Einmündung Kirchenheerweg Rtg. Osten

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (1000m)

9.7. Auf dem Sülzbrack Höhe Polizeiposten Rtg. Norden:

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (1000m)

10. Umleitungsbeschilderung: Eine Umleitungsbeschilderung ist auf der Strecke Hower

Hauptdeich- links Kirchwerder Landweg- rechts Süderquerweg- rechts Kirchenheerweg – links

Zollenspieker Hauptdeich und in umgekehrter Richtung aufzustellen. Hierzu sind die VZ 455-1-ff

mit Zahlenkennung zu benutzen.

11. Sonstige Auflagen und Hinweise, Auflagen für den Veranstalter:

- Der Veranstalter stellt sicher, dass beim Umzug alle Reiter und Pferdegespanne vorab laufen.

- Musikgruppen laufen im ausreichenden Abstand hinter den Reitverbänden her.

- Der Veranstalter stellt sicher, dass die Pferdeäpfel auf der Marschstrecke abgesammelt

werden.

- Der Veranstalter stellt sicher, dass nach dem Abmarsch des Zuges keine unnötigen

Marschpausen entstehen.

Auf die durch den Veranstalter angebotenen Parkplätze Auf dem Sülzbrack und Süderquerweg

ist in geeigneter Weise durch Vorwegweiser hinzuweisen.

Der Parkplatz ggü Zollenspieker Fährhaus am Kirchenheerweg erhält folgende DIN A 3 – Beschilderung beidseitig bzw. an der Treppenanlage Rtg. Hotel:

Parkplatzabfahrt am 06.10.2019 von 13.00 – 17.30 h wegen Erntedankumzug gesperrt“.

12. Aufbau, Unterhaltung und Abbau der Verkehrszeichen und Einrichtungen haben nach

Rücksprache /Information des PK 43 durch eine Fachfirma zu erfolgen. Bei Aufstellen der

VZ und Einrichtungen ist ein Beamter des PK 43 (Tel.: 42865 – 4320/6) zu beteiligen.

13. Nach Beendigung der Veranstaltung sind sämtliche für die Veranstaltung getroffenen

Maßnahmen aufzuheben /abzubauen. Die Absperrgeräte sind unmittelbar nach dem Ende

des Umzuges beiseite zu räumen.

14. Presseinformation

Die Information der Presse und anderen Medien wird vom Veranstalter übernommen.

15. Verkehrsmeldungen / Durchsagen

VD 53 (Verkehrsleitzentrale) erhält durch das PK 43 schriftlich Kenntnis und wird die

erforderlichen Verkehrsmeldungen / Durchsagen veranlassen.

16. ÖPNV (Öffentliche Verkehrsmittel)

Die Verkehrsbetriebe Hamburg – Holstein erhalten durch das PK 43 Kenntnis und regeln die

Aufrechterhaltung des Linienverkehrs in eigener Verantwortung.

17. Feuerwehr

Die Feuerwehreinsatzleitung und FW 26 erhalten durch das PK 43 Kenntnisse.

18. Benachrichtigung des Sportvereines SCVM

Der Veranstalter nimmt rechtzeitig Kontakt mit dem SCVM auf und informiert über Sperrungen

und anderen Maßnahmen.

19. Zusätzliche Auflagen

Die beigefügten „Zusätzlichen Auflagen zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung“ sind

Bestandteil der Anordnung.

20. Weitere Maßnahmen, die lagebedingt erforderlich werden, behält sich das PK 43 jederzeit

vor.

21. Begründung:

Die angeordneten Maßnahmen dienen der Verkehrslenkung, um den Fahrverkehr im Umfeld des Veranstaltungsraumes sicher zu führen und die Rettungswege für Feuerwehr und Hilfsdienste vom und zum Veranstaltungsraum freizuhalten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss nimmt die Anordnungen zur Kenntnis.

 

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Datum/Gremium
TOP
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