20-1691

Alte Diesel als Behördenfahrzeuge?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Der Bezirk Bergedorf beansprucht seit Jahren für sich eine Vorreiterrolle bezüglich des Klimaschutzes. Als erster Hamburger Bezirk wurde ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet, seit November 2017 hat eine Klimaschutzmanagerin ihre Arbeit aufgenommen.

 

Klimaschutz bedeutet insbesondere eine Vorbildfunktion einzunehmen. Dies auch dann, wenn einem die tatsächlichen Entwicklungen in die Quere kommen. Ein solcher Fall ist der Diesel-Skandal. Der Diesel, vor einiger Zeit noch als klimafreundlicher Ottomotor gefeiert, darf auf Weisung des Senats in älteren Entwicklungsstufen nicht mehr auf allen Hamburger Straßen fahren. Insofern sollte auch der Bezirk hier voran gehen, seine Dienstfahrzeuge überprüfen, und als besonders schädlich eingestufte Fahrzeuge nicht mehr einsetzen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Über wie viele Dienstfahrzeuge verfügt der Bezirk?
  2. Wie viele dieser Fahrzeuge sind jeweils Diesel, Benziner oder mit alternativen Antrieben ausgestattet?
  3. Wie viele der bezirklichen Dieselfahrzeuge erfüllen nur die Abgasnorm Euro 5 oder älter und dürfen damit nicht durch die gesperrten Bereiche der Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße fahren?
  4. Hat das Bezirksamt geplant, die betroffenen Fahrzeuge kurzfristig durch solche mit der aktuellen Euronorm 6 zu ersetzen? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---