22-0340

Alkoholverbot in der Grünanlage vor dem KörberHaus - ergänzt

Antrag

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 2.1.1

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Pelch, Emrich, Froh und Fraktion der CDU

der BAbg. Kramer, Jarchow und Fraktion der SPD

der BAbg. Jacobsen und Dahms

Das KörberHaus ist ein zentraler Begegnungsort für Menschen aller Generationen und Kulturen im Herzen Bergedorfs. Mit dem KörberHaus und dem darin integrierten LichtwarkTheater ist ein attraktiver Raum entstanden, der Bürgerinnen und Bürger zum Austausch, Verweilen und zur kulturellen Teilhabe einlädt.

Vor dem KörberHaus befindet sich eine gestaltete Grünfläche mit Spielgeräten für Kinder, die als Aufenthalts- und Begegnungsort für die Öffentlichkeit dient. In letzter Zeit ist jedoch zu beobachten, dass sich das Problem des erhöhten Alkoholkonsums, das zuvor insbesondere im Bereich des CCB-Fachmarktzentrums bestand, zunehmend auf diese Grünfläche verlagert hat.

Zum Schutz der Aufenthaltsqualität, insbesondere für Familien und Kinder, und zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit im öffentlichen Raum, ist es daher absolut wünschenswert, diese Grünfläche analog zum Schlosspark als Alkoholverbotszone auszuweisen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin wird beauftragt

  1. die Grünanlage vor dem KörberHaus durch entsprechende Beschilderung als Alkoholverbotszone auszuweisen.
  2. dem Ausschuss für Inneres und Verkehr noch vor der Sommerpause über die Umsetzung und erste Erfahrungen zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 2.1.1
Anhänge

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Lokalisation Beta
Bergedorf

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