20-1840.01

Änderungsantrag zur Drucksache 20-1840 "Zukunft des Bergedorfer Tors nicht verschlafen"

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.03.2019
06.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

Änderungsantrag des BAbg. Kleszcz und SPD-Fraktion

 

Durchführungsverträge sind ein wesentlicher Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Änderung von geschlossenen Durchführungsverträgen liegt, wie das Bauleitplanungsrecht, im Verantwortungsbereich der Bezirksversammlung. Eine Veränderung von Fristenreglungen in Durchführungsverträgen darf deshalb nur im Einvernehmen mit der Bezirksversammlung umgesetzt werden. Etwaige Nachträge zu einem Durchführungsvertrag können unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sein.

 

Nicht allzu leichtfertig oder gar aus wahlkampftaktischen Erwägungen heraus dürfen jahrelange Planungsprozesse abgewickelt und beendet werden. Ob solche Nachträge sinnvoll und notwendig sind, müssen deshalb die politischen Vertreter der Bergedorfer Bevölkerung in der Bezirksversammlung entscheiden können.

 

Die Entscheidung über den Abschluss von Nachträgen zu einem Durchführungsvertrag sowie die Entscheidung, ob aufgrund einer Vertragsverletzung des Durchführungsvertrages von Seiten des Vorhabenträgers ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 (6) wieder aufgehoben werden soll, bedarf einer gründlichen politischen Beratung. Für diese Entscheidung ist es unerlässlich alle notwendigen Informationen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund bedarf es klärender Gespräche mit allen Beteiligten des Vorhabens und der Bergedorfer Bezirkspolitik.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Bergedorf darf nur im Einvernehmen mit der Bezirksversammlung Bergedorf Änderungen an dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bergedorf 112, einschließlich der Nachträge zu diesem Durchführungsvertrag, mit der Vorhabenträgerin "Projektgesellschaft Bergedorfer Tor mbH & Co. KG“ des Vorhabens "Bergedorfer Tor“ umsetzen. Das gilt insbesondere für die Regelungen in Bezug auf den Baubeginn des Vorhabens.

 

  1. Das Bezirksamt Bergedorf organisiert bis zum 15.02.2019 ein Gespräch zur Klärung diverser Fragestellungen und Belange zum Vorhaben "Bergedorfer Tor“. An diesem Gespräch sollen folgende Personen teilnehmen:

 

- Leitung des Bezirksamtes Bergedorf,

- Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Bergedorf,

- Vorstandsvorsitzender der Baugenossenschaft Bergedorf Bille,

- Geschäftsführung der Erste Hanseatische REV GmbH, die die Komplementären des Vorhabenträgers, der Projektgesellschaft Bergedorfer Tor mbH & Co. KG, ist,

- Vorsitzende der Fraktionen der Bezirksversammlung Bergedorf.

 

 

 

Anhänge

---