Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
Herr Dornquast berichtet, dass der Senat den Masterplan Oberbillwerder beschlossen hat. Der nächste Schritt sei die Beteiligung der Bürgerschaft. Zwischen Wettbewerbsergebnis und Einbringung in den Senat habe es nur Feinjustierungen an dem Entwurf gegeben.
Für das Bezirksamt bedeute der Senatsbeschluss, dass es sehr gut mit Personalressourcen ausgestattet werde. In den ersten drei Jahren könne man jeweils 9,5 Stellen neu schaffen. Danach gebe es durch den Übergang ins operative Geschäft weitere Verstärkungen. Im Moment würde man die Anforderungsprofile für die nötigen Ausschreibungen entwickeln.
Das Geld für die Personalverstärkung komme für die ersten zwei Jahre aus dem Etat der BSW. Für die Folgejahre müssten die notwendigen Mittel in die jeweiligen Haushalte eingestellt werden. Das Gesamtvolumen für die Jahre 2019-2030 betrage 9,6 Mill. EUR.
Der Senat habe im Übrigen das Bezirksamt angewiesen, die Bauleitplanung auf Basis des Masterplans zügig und mit Priorität durchzuführen und den Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebotes festzustellen.
Für Herrn Kolwa ist das einzige Merkmal des städtebaulichen Konzepts, die Vielfalt, etwas verwirrend und er fragt sich, ob sich die Bürger mit so einem Stadtgebiet identifizieren könnten. Ferner möchte er wissen, ob es städtebauliche, architektonische Wettbewerbe für die einzelnen Quartiere oder bestimmte Stadtbereiche geben werde.
Die letzte Frage bejaht Herr Dornquast. Manchmal sei man mit Festlegungen in der Bebauungsplanung sehr präzise und gebe einen festen Rahmen vor. Dies werde in Oberbillwerder nicht geschehen, da der Siegerentwurf eine städtebauliche Grundstruktur vorgebe, an der man sich orientieren könne, es aber keine detaillierten Vorfestlegungen für das gesamte Gebiet gebe. Man habe nur einen Rahmen, der bestimmte Spielräume für die unterschiedlichen Charaktere der fünf Quartiere erzeuge. Dies stelle eine besondere Herausforderung bei diesem Bebauungsplan dar. Er werde sich sicherlich deutlich von dem Planrecht für Neuallermöhe unterscheiden.
Herr Kleszcz meint im Hinblick auf die Fertigstellung von Oberbillwerder erst in 2030-2040, dass ein so langer Zeitraum eine große Anforderung an das Planrecht darstelle. Man müsse zu Anfang des Entwicklungsstadiums eine Zielspur vorgeben, diese aber bis zum Ende des Verfahrens auch durchhalten. Er möchte wissen, ob das Bezirksamt schon entschieden habe, wie mit dem rechtlichen Instrument des Planungsrechts umgegangen werden solle.
Dazu gebe es noch keine abschließende Einschätzung, antwortet Herr Czaplenski. Man führe dazu mit der IBA intensive Gespräche.
Herr Bormann (Yellow z Berlin) stellt mit einer Präsentation den Ablauf sowie Ergebnisse der Sondierungsphase zum Entwicklungskonzept Bergedorf vor und gibt einen Ausblick auf die nächsten Schritte. Inhaltliche Einzelheiten sind den Sitzungsunterlagen und der als Anlage beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Das gemeinsame Ziel der Politik sei es gewesen, mit diesem Entwicklungskonzept nicht irgendwelche Parteiprogramme zu schreiben, sondern sich eine Basis für die nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte zu geben, erinnert Herr Noetzel. Sie würden so eine Marschrichtung erhalten, was die Bergedorfer wollen oder nicht wollen. Das Konzept sei ein wunderbares Instrument, was den Bezirk noch besser mache als er schon ist.
Herr Czaplenski führt nach dem Einwurf von Herrn Scharnke, ob man trotz der bevorstehenden Wahlen wie beschrieben an dem Entwicklungskonzept weiter arbeiten wolle, aus, dass die Bergedorfer ihren Bezirk weiterentwickelt haben wollen. Deshalb mache die Verwaltung weiter. Die Bergedorfer würden dann mit der Wahl darüber entscheiden, wer in welcher Zusammensetzung abschließend die Verantwortung dafür übernehme, wie der Bezirk weiter entwickelt werde.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ergebnisse der Sondierungsphase zum Entwicklungskonzept Bergedorf und die weiteren Schritte zur Kenntnis.
Herr Czaplenski berichtet, dass die Ausschreibungsphase für die Tiefbaumaßnahmen und die erweiterten Rohbaumaßnahmen nach Auskunft des Vorhabenträgers kurz vor dem Abschluss stehe. Er kündigt weitere Informationen zum weiteren Vorgehen der Verwaltung für den nichtöffentlichen Teil an.
Herr Kleszcz beantragt daraufhin, die Erörterung der Anträge in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben.
Herr Sturmhoebel meint, da man nicht wisse, welche Informationen noch kommen, könne jetzt nur spekuliert werden. Hinterher könne man entscheiden, welche der Informationen die Öffentlichkeit erhalten solle.
Diesen Vorschlag kann Herr Noetzel nicht teilen, es handele sich schließlich um ein öffentliches Thema. Fest stehe, dass der Vorhabenträger seine Zusagen nicht, wie angekündigt, eingehalten habe und es absehbar sei, dass die Fristen aus dem Durchführungsvertrag nicht eingehalten werden. Für einen solchen Fall sehe das Baugesetzbuch vor, den betreffenden Bebauungsplan aufzuheben. Insoweit bestehe kein Raum für Spekulationen.
Herr Sturmhoebel sieht in der Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens eine große Gefahr für die ebenfalls beteiligte Wohnungsbaugenossenschaft Bergedorf-Bille. Dieser Aspekt würde von der CDU-Fraktion nicht ausreichend beim ihrem Antrag gewürdigt.
Herr Noetzel hält dagegen, dass sich die Genossenschaft bewusst in dieses Konstrukt begeben habe, durch das sie eben nicht Vertragspartner der Stadt geworden sei. Die Verantwortung für diese Entscheidung trage sie selbst. Er befürchte vielmehr, dass der Immobilienspekulation Vorschub geleistet werde, was zu einer Steigerung der Mieten führe. Vor diesem Hintergrund sei ein Diskutieren hinter geschlossener Tür der falsche Weg.
Die Bergedorf-Bille als de facto „Teilvorhabenträger“ sei gewillt, den Bau umzusetzen, bekräftigt Herr Kleszcz. Eine Aufhebung würde sie empfindlich treffen. Daher könne er dem Antrag der CDU nicht folgen.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU, das Thema im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.
vergleiche Protokollauszug zu TOP 4.
Frau Grabow zeigt mit einer kleinen Präsentation die vom Planungsbüro übernommenen Änderungswünsche aus der Dezember 2018 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses. Inhaltliche Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Die Ausschreibungsunterlagen für den Bau würden Ende März 2019 mit einer Angebotsfrist bis Ende April 2019 versandt. Sie rechnet mit dem ersten Spatenstich im Mai 2019.
Das Geländer an der Wasserkante solle sich an dem aus den 1940er Jahren stammenden Geländer der Serrahnbrücke in der Alten Holstenstraße orientieren und Maßstab für alle weiteren Geländer am Serrahn werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt den vorgestellten Planungen einstimmig zu.
Herr Gabriel erinnert daran, dass dieses Thema bereits im damaligen Stadtplanungsausschuss behandelt und die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen worden sei.
Herr Wittmann gibt einen kurzen Rückblick über die bauliche Entwicklung des Villengebiets in den letzten mehr als 140 Jahren. Das Gebiet sei sehr groß und heterogen mit mehreren hundert Häusern. Die Bauweisen und Gestaltungen seien abhängig von den entsprechenden Techniken, den historischen Architekturepochen, den Geschmäckern und Moden vielfältig. Daher könne man nicht von dem Villengebiet sprechen und müsse sich fragen, warum dieses Gebiet, das teilweise rechtlich und teilweise natürlich sich so mit einem positiven Image entwickelt habe, sich nicht auf die gleiche Art und Weise weiterentwickeln dürfe.
Er verweist auf die bestehende Erhaltungsverordnung, die aus Sicht der Verwaltung das beste und richtige Mittel sei, derartige Entwicklungen zu steuern. Im Einzelfall werde man gute individuelle Lösungen finden, in der Regel auch im Einvernehmen mit dem Bauherrn.
Zudem habe man vor einigen Jahren einen Gestaltungsleitfaden aufgelegt, der eine Richtschnur für Entscheidungen darstelle. Darüber hinaus stünden viele Gebäude unter Denkmalschutz.
Die Zweiwohnungsklausel sei auch heute noch für die allermeisten Gebäude geeignet. Einige sehr große Häuser könne man aber durchaus weiter unterteilen. Herr Wittmann empfiehlt, solche Anträge abzuwarten, um dann ein Bebauungsplanverfahren für dieses Gebäude und den dazugehörigen Baublock oder Straßenzug durchzuführen und die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten zu regeln.
Insgesamt meint die Verwaltung, dem Villengebiet gerecht werden zu können, wenn man sich viel mehr den jeweiligen Bauvorhaben im Einzelnen widme.
Herr Noetzel verweist darauf, dass die Erhaltungsverordnung nicht für den gesamten Bereich gelte und dass es manchmal bereits Planrecht gebe. Von der Zweiwohnungsklausel sei in der Vergangenheit vielfach durch individuelle Sichtweisen der jeweiligen Akteure abgewichen worden, so dass man sie für obsolet betrachten könnte. Im Sinne der Normklarheit sei ein Bebauungsplan das bessere Mittel, weil hier auch Beteiligungsrechte der Anwohner und Bergedorfer greifen. Gerade im Villengebiet sei es schwer nachzuvollziehen, welche Bauentscheidung richtig oder falsch sei.
Hinweis der Verwaltung:
Die Erhaltungsverordnung gilt für das gesamte Villengebiet.
Der interfraktionelle Antrag in 2008 sei gestellt worden, berichtet Herr Omniczynski, weil man im damaligen Bauausschuss den Eindruck gehabt habe, dass keine klaren Regelungen für die Bebauung im Villenviertel vorhanden seien. Die Zweiwohnungsklausel sei längst durchbrochen und de facto nicht mehr gültig gewesen.
Man habe durch das Bezirksamt keine ausführliche Begründung bekommen, warum der Einleitungsbeschluss aus 2009 nicht umgesetzt worden sei. Die Verwaltung habe zwar einzelne Informationen und Bedenken übermittelt, aber nunmehr sollte der Ausschuss eine gesammelte und gebündelte Begründung erhalten, die für die Ausschussmitglieder auch nachvollziehbar sei.
Herr Kleszcz ist der Ansicht, dass die zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente an der einen oder anderen Stelle an Grenzen stoßen würden oder teilweise ausgehöhlt seien. Mit dem jetzt vorliegenden Antrag werde man der Komplexität dieses Vorhabens aber nicht gerecht. Die Baustile, Bau- und Nutzungsstrukturen seien im Villenviertel sehr unterschiedlich und müssten erstmal aufgearbeitet werden. Zudem müsste analysiert werden, welche Restriktionen sich durch Immissionen ergeben. So könne in einigen Bereichen erforderlich werden, Wohnen wegen Lärmeinwirkungen auszuschließen. Der Ausschuss benötige mehr Informationen, um eine so weitreichende Entscheidung, wie im Antrag gefordert, treffen zu können.
Herr Czaplenski macht den Vorschlag, eine Voruntersuchung durchzuführen, ob es eine mögliche städtebaulichen Fehlentwicklung im Villengebiet gebe, welche Maßnahmen dagegen eingeleitet werden und ob immissionsschutzrechtliche Grundsatzthemen existieren, die bei weiteren Verfahrensschritten besonders zu beachten seien.
Herr Omniczynski wiederholt seinen Ansatz, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung berichten solle, was sie zur Umsetzung des Auftrages aus 2009 gemacht habe, welche Probleme dabei aufgetreten seien, welche Aktionen und Gutachten angestoßen wurden und was deren Inhalt sei. Dieser Bericht diene der Vorbereitung einer Entscheidung.
Herr Noetzel beantragt daraufhin, die Vertagung des Antrages. Er betont nochmals, dass es der CDU-Fraktion um Normklarheit gehe. Es interessiere nicht, ob die Verwaltung durch ihr Genehmigungshandeln einen städtebaulichen Missstand erzeugt habe.
Über die beantragte Vertagung herrscht Konsens im Stadtentwicklungsausschuss.
Keine Wortbeiträge.
Keine Wortbeiträge.
Die öffentlichen Niederschriften der Sitzungen vom 09.01. und 06.02.2019 werden einstimmig genehmigt.