Änderungsantrag der BAbg Rüssau und Fraktion GRÜNE
In der Beschlussvorlage Drs. 20-1415 zur Finanzierung der Bürgerhäuser 2018 ist in der Rubrik "variabel" für jedes Haus ein Betrag von 10.639,00 € vorgesehen. Das Haus Brügge erhält jedoch bereits aus dem Quartiersfonds einen Betrag von 10.000,00 € als Ko-Finanzierung zur Mehrgenerationenhausförderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (s. Drs. 20-1413). Im Interesse einer Gleichbehandlung aller vier Bürgerhäuser sollen die Mittel des Hauses Brügge um 10.000,00 € reduziert und dieser Betrag gleichmäßig auf alle vier Häuser verteilt werden.
Die Beschlussvorlage Drs. 20-1415 zur Finanzierung der Bürgerhäuser 2018 wird dahingehend geändert, dass in der Spalte "variabel" das Haus Brügge 3.139,00 € und die anderen drei Bürgerhäuser jeweils 13.139,00 € bekommen.
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