22-0882.01

Änderungsantrag zur Drs. 22-0882 Leerstand kreativ nutzen: Bergedorf belebt das Karstadt-Haus

Antrag

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.4.1

Sachverhalt

Änderungsantrag

des BAbg. Gündogan und SPD-Fraktion

der BAbg. Pelch, Capeletti und CDU-Fraktion

Der vorliegende Antrag greift eine Initiative von SPD und CDU (Drs. 22-0038) aus dem Jahr 2024 auf, die das Ziel verfolgte, durch temporäre Nutzungen im Umfeld der ehemaligen Karstadt-Standorte die Bergedorfer Innenstadt zu beleben und neue Nutzungskonzepte zu erproben. Die damals angestoßene Diskussion über kreative und niedrigschwellige Zwischennutzungen hat nichts von ihrer Aktualität verloren.

Mit der zwischenzeitlich erfolgten Übernahme der ehemaligen Karstadt-Immobilie durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) haben sich jedoch die Rahmenbedingungen für eine Zwischennutzung grundlegend verändert.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Ergänzung des Ursprungsantrags grundsätzlich r sinnvoll. Dabei ist jedoch darauf zu achten, die bereits bestehenden Gremien und Beteiligungsstrukturen gezielt einzubinden. Anstatt neue Parallelstrukturen zu schaffen, sollten die vorhandenen Gremien insbesondere der Stadtentwicklungsausschuss und die „Lenkungsgruppe Wirtschaft“des Ausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus sowie die vorhandene fachliche Expertise für die weitere Entwicklung einer möglichen Zwischennutzung genutzt werden.

Die Einbindung zusätzlicher Akteurinnen und Akteure ist in der Vergangenheit bereits erfolgreich über themenbezogene Einladungen sowie die gezielte Erweiterung von E-Mail-Verteilern erfolgt. Auf diese bewährten Verfahren sollte auch künftigzurückgegriffen werden. So können vorhandene Erfahrungen und Netzwerke genutzt, Doppelstrukturen vermieden und die verfügbaren personellen und organisatorischen Ressourcen effizient eingesetzt werden.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

  1. Ziffer 1 wird wie folgt neu gefasst:

- Den Stadtentwicklungsausschuss unter Zuladung des Ausschussesr Wirtschaft, Handel und Tourismus, insbesondere die ‚Lenkungsgruppe Wirtschaft‘,mit der inhaltlichen Auseinandersetzung zu möglichen Zwischennutzungen des ehemaligen Karstadt-Gebäudes zu befassen. Bei Bedarf sollen der Grundeigentümer LIG sowie die Objektverwalterin Sprinkenhof AG zugeladen werden.

  1. Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst:

- Vertreterinnen und Vertreter der Hamburger Kreativ Gesellschaft in den Stadtentwicklungsausschuss unter Zuladung des Ausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus und/oder in die Lenkungsgruppe Wirtschafteinzuladen, um über ihre Erfahrungen mit der kulturellen und kreativen Zwischennutzung des Karstadt Sport-Gebäudes zu berichten und Anregungen für mögliche Nutzungsformate in Bergedorf zu geben.

  1. Ziffer 3 wird wie folgt neu gefasst:

- gemeinsam mit dem GrundeigentümerLIG ein inhaltliches Konzept für eine mögliche Zwischennutzung des ehemaligen Karstadt-Gebäudes und der Fläche des abgebrochenen Bergedorfer Karstadt-Sport zu entwickeln und den LIG aufzufordern, die hierfür erforderlichen organisatorischen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen bzw. zu schaffen.

  1. Ziffer 4 wird wie folgt neu gefasst:

- den LIG aufzufordern, der Bezirksversammlung verschiedene Szenarien einer möglichen Zwischennutzung des ehemaligen Karstadt-Gebäudes und der Fläche des abgebrochenen Bergedorfer Karstadt-Sport darzustellen. Hierbei sollen insbesondere Konzepte einer Belebung durch Sportnutzungen, Kultur- und Kreativschaffende, lokale Initiativen, Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Angebote mit Verzehrmöglichkeiten betrachtet werden. Für die jeweiligen Szenarien sind die wesentlichen Chancen, Herausforderungen, Kosteneinschätzungen sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung darzustellen. Die erwarteten laufenden Kosten für den reinen Gebäudeunterhalt und den Unterhalt der Abbruchfläche im jeweiligen Ist-Zustand sollen dabei gegenübergestellt werden.

  1. Ziffer 5 wird wie folgt neu gefasst:

- dem Stadtentwicklungsausschusses unter Zuladung des Ausschussesr Wirtschaft, Handel und Tourismus zu berichten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.06.2026
Ö 11.4.1
Anhänge

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