Änderungsantrag zum Ausschussbericht Drs. 21-767 "Entscheidung über eine Sondersitzung des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration"
Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.3.1
Antrag des BAbg. Wegner und Fraktion der CDU
Gemäß § 44 Absatz 5 der GO-BV sind Ausschussberichte so abzufassen, dass die im Ausschuss gestellten Anträge, vertretenen Meinungen und die Gründe, die zum Beschluss geführt haben, ersichtlich sind, sowie das Abstimmungsergebnis.
Die CDU-Fraktion legt Wert auf die Feststellung, dass sie im Ausschuss dargestellt hat, dass sie zwar grundsätzlich die Einberufung einer Sondersitzung des SGI durch die GO-BV als gedeckt angesehen hat, sich dies allerdings im Vorgehen seitens des Ausschussvorsitzenden im konkreten Fall so nicht widergespiegelt.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
In Absatz zwei des Berichts wird die Position der CDU-Fraktion wie folgt dargestellt:
Die CDU-Fraktion befürwortet die Einberufung einer Sondersitzung entsprechend der GO-BV (§§ 8 Absatz 1 Satz 1, 38 Absatz 2 der GO-BV) und hält diesen Anspruch eines Minderheitenrechts auch für gegeben. Das Vorgehen im vorliegenden Fall seitens des Ausschussvorsitzenden sei allerdings nicht von der GO-BV gedeckt gewesen.
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