20-1220

Änderung des Schlüssels der Rahmenzuweisung Betrieb Gewässer

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt und Energie bereitet eine Drucksache zur Änderung des Verteilungsschlüssels für die Rahmenzuweisung Betriebsausgaben für Gewässer (PSP 3-228 03 010-100003) vor, zu der die Bezirksversammlungen das Recht zur Stellungnahme haben.

 

Aufgrund der Entflechtung und damit verbundener erhöhter Betriebsausgaben einzelner Bezirke wurde die Verteilung der Rahmenzuweisung angepasst.

 

Die Änderung ist mit den Fachdienststellen vorabgestimmt. Für den Bezirk Bergedorf ergäbe sich daraus für 2017 und 2018 je ein Minus von 1.000 Euro.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt gem. §37(4) BezVG in Verbindung mit §40 BezVG i.d.F. vom 06.07.2006 die Anpassung der Rahmenzuweisungen und stimmt der vorgeschlagenen Aufteilung zu.

 

 

Anhänge

Verteilung nach altem Schlüssel

Verteilung nach neuem Schlüssel