Protokoll
Sitzung des Bauausschusses vom 24.06.2025

Ö 1 - 22-1103

Beseitigung des Bauschutts auf dem Holstenareal und Probenentnahmen zwecks Untersuchung auf Schadstoffe Eingabe vom 25.05.2025 (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 27.05.2025)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 27.05.2025.

 

Herr Bochert (Institut für Hygiene und Umwelt) informiert auch auf Nachfrage der Ausschussmitglieder und der anwesenden Zuschauer:innen, die von den Abbruchmassen des Bestandsgebäudes am Holstenareal entnommenen und auf nach Recyclinggruppen verteilten Halden wiesen laut vorliegenden Unterlagen einen akzeptablen Recyclinganteil von 80 bis 90 Prozent sowie einen sehr geringen Fremdbestand auf. Zehn bis 20 Prozent der untersuchten Halden wiesen Tetraethylorthosilikat (TEOS) auf, eine krebserregende Substanz, die früher beispielsweise für wasserfeste Anstriche verwendet worden sei. Somit sei gefährlicher Abfall nur bei wenigen der untersuchten Halden feststellbar, weshalb in diesem Fall nicht von einer potentiellen Gefahr ausgegangen werde könne. Zudem solle gemäß der Ersatzbaustoffverordnung das Abbruchmaterial, zum Beispiel für Kiesgruben, wiederverwendet werden. Im konkreten Fall gebe es noch keine Anträge im Rahmen einer Wiederverwertung. Auf Nachfrage von Herrn Hielscher führt er aus, im Fall der beprobten Stoffe existierten keine Grenzwerte, sondern nur sogenannte Materialwerte, deren Parameter jedoch nicht geeignetseien, Schutzmaßnahmen für die umliegenden Anwohner:innen abzuleiten. Problematischer als die beprobten Substanzen seien für die Anwohner:innen vielmehr die Verwehungen von Mörtel und Staub. Zur Eindämmung der Staubbelastung habe die Baufirma die Halden mit Kleister behandelt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Eschenburg führt Herr Schulten aus, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) könne erst dann ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz einleiten, wenn die Bauarbeiten am Holstenareal nachweislich nger als ein Jahr ruhten, da erst ab einem einjährigen Baustop die Baugenehmigung erlösche und es sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr um eine Baustelle im rechtlichen Sinne, sondern um eine ungenehmigte Lagerfläche handele.Das Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände (HoZ-Verfahren) beginne indes erst mit dem Anhörungsverfahren, das aufgrund einer Fristversäumnis seitens der Eigentümerin noch nicht begonnen hätte. Weiter führt er aus, das Abtragen der Halden nne erst durchgeführt werden, wenn diese nachweislich keine Schadstoffe mehr enthielten. Auf Nachfrage von Herrn Andersen erläutert er, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sei für die Baustellenüberwachung im Rahmen der Einhaltung des Arbeitsschutzes zuständig.

 

Herr Henker moniert, bei der gutachterlichen Sichtung durch das Institut für Hygiene und Umwelthabe die Klassifizierung von Recyclingklassen hinsichtlich der Wiederverwertbarkeit von Materialien im Vordergrund gestanden und nicht die Überprüfung von gesundheitlichen Risiken durch mutmaßlich im Bauschutt befindlichen und potentiell gesundheitsgefährdenden Schadstoffen. Zudem möchte er wissen, wer für die Überprüfung der noch auf dem Gelände befindlichen Tiefbrunnen der ehemaligen Holsten-Brauerei zuständig sei.

 

Herr BochertFeststellung von Gesundheitsgefahren sei die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde), für die Überprüfung der Tiefbrunnen die BUKEA zuständig. Er empfiehlt, die in dieser Sache und aufgrund einer Strafanzeige wegen Körperverletzung ermittelnde Polizei solle sich an die Sozialbehörde wenden.

 

Herr Werner konstatiert, eine nachweisliche Belastung von 20 Prozent der untersuchten Halden durch gesundheitsgefährdende Schadstoffe sei ebenso problematisch wie die bei Wind und Trockenheit entstehende Staubbelastung. Angesichts der festgestellten Immissionsmenge müsse zeitnah eine Lösung gefunden werden, wie sich diese eindämmen ließe.

 

Herr Okun stellt klar, durch die juristischen Winkelzüge seitens der Adler Group lasse man die Bewohner:innen am ausgestreckten Arm verhungern. Die Bewohner:innen verlangten zu Recht nach Informationen zum Stand des HoZ-Verfahrens des Amtes. Zudem sei nicht klar, ob die aufgetragenen Kleisterschicht zum Schutz vor Staubverwehungen auch bei Regen halte.

Herr Schulten informiert, das Amt müsse den Verfahrensweg respektieren. So stehe es der Eigentümerin frei, Rechtsmittel gegen das HoZ-Verfahren einzulegen.

 

Herr Hielscher stellt fest, der Bauausschuss der Bezirksversammlung Altona sei das einzige politische Gremium, das in dieser Sache zuständig sei. Deshalb müsse dieser umfänglich und regelmäßig über den Stand der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft informiert werden. Er macht deutlich, im Sinne der Gefahrenabwehr sei der Staat verpflichtet, seine Bürger:innen vor Gesundheitsgefahren zu schützen.

 

Herr Schulten verweist auf die ermittelnden Polizeibehörden wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung. Das Amt dürfe lediglich Ordnungswidrigkeiten verfolgen.Er ergänzt, der Protest der Anwohner:innen sei ausdrücklich zu begrüßen, da dieser den Druck auf das Verfahren erhöhe.

 

Herr Trede betont, man dürfe die Amtsvertretung nicht für die Gesamtsituation verantwortliche machen.

 

Ein Zuschauergibt zu bedenken, wie das Amt seiner Sorgfaltspflicht gegenüber den Bürger:innen überhaupt nachkommen könne, wenn es sich bezüglich der Zuständigkeiten auf andere Stellen verweise.

 

Herr Eschenburgbetont, die Bezirkspolitik tue alles in ihrer Macht Stehende, um das Problem zu lösen. Allerdings müsse allen klar sein, dass die Adler Group die Hauptverantwortung in dieser Sache trage.

 

Herr Ziegert schränkt ein, es könne von der Amtsvertretung im Bauausschuss nicht erwartet werden, der Öffentlichkeit das gesamte Verfahren zum Thema Holstenareal darzulegen.   Vielmehr sei die Bezirksamtsleitung und die Dezernatsleitung in der Pflicht, den Anwohner:innen zu erläutern, welche Arbeitsleistungen zugunsten eines transparenten Verfahrens amtsseitig bisher erbracht worden seien.

 

Herr Hielscher stellt fest, der Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025 (Drucksache 22-0876B, Anlage) habe gemäß § 27 Abs. 1 BezVG nur die BSW zum Handeln aufgefordert. Dies habe sich im Nachhinein als Fehler erwiesen und müsse durch einen ergänzenden Beschluss korrigiert werden.

 

Herr Eschenburg und Herr Tede pflichten bei und schlagen vor, in Anlehnung an den Beschluss vom 10.04.2025 einen ergänzenden Beschluss nach § 27 Abs. 1 BezVG zu fassen, in dem der Senat anstelle der BSW aufgefordert wird, alle zuständigen Stellen einzubinden und entsprechende Maßnahmen gegenüber der Eigentümerin des Holstenareals anzuordnen. Außerdem solle der Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg und der Sozialbehörde offengelegt werden.

 

Mehrere Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag von Herrn Hielscher, Herrn Trede und Herrn Eschenburg zur Fassung eines ergänzenden Beschlusses zu.

 

Vor diesem Hintergrund und ergänzend zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025 (Drucksache 22-0876B, Anlage) empfiehlt der Bauausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, das Folgende zu beschließen:

 

Der Senat wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, unverzüglich gegenüber der Eigentümerin des Holstenareals anzuordnen,

 

  1. den Bauschutt sofort fachgerecht vor Ort zu sichern, so dass keine Staubbelastung für die Umgebung besteht;

 

  1. den Bauschutt auf gesundheitsgefährdende Schadstoffe und Wiederverwendbarkeit zu prüfen, sowie zu gewährleisten, dass die Gesundheitsbehörde jegliche Gesundheitsgefährdung (auch durch teerhaltige Feinstäube) der Gesamtsituation überprüft, diese ausschließt und oder Maßnahmen erlässt, um jegliche Gesundheitsgefährdung zu vermeiden und dem Bauausschuss in den Sitzungen im Juli und im Weiteren kontinuierlich umfänglich zu berichten;

 

  1. gesundheitsgefährdenden sowie nicht wiederverwendbaren Bauschutt fachgerecht zu entsorgen;

 

  1. die bisher eingeleiteten staubmindernden Maßnahmen (Aufbringen einer Zelluloseschicht) auf ihre bisherige Wirksamkeit hin regelmäßig alle vier Wochen zu überprüfen bzw. noch zu verstärken und ggf. Wiederholungsmaßnahmen anzuordnen.

 

Sollte die Eigentümerin dieser Anordnung nicht innerhalb der kurzmöglichsten gesetzlichen Frist nach Zustellung nachkommen, wird der Senat aufgefordert, eine Ersatzvornahme auf Kosten der Eigentümerin einzuleiten.

 

Die Bezirksversammlung und die Anwohnenden sind kurzfristig umfänglich und regelmäßig vor Ort und im Bauausschuss über die Ergebnisse zu informieren.

 

Darüber hinaus sind die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Hamburg und der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration der Bezirksversammlung möglichst öffentlich ansonsten nicht-öffentlich ggf. vertraulich zugänglich zu machen.

 

Ggf. weitere zuständige Behörden und das Bezirksamt werden gemäß § 27 bzw. § 19 BezVG gebeten, das Anliegen in ihrer Zuständigkeit zu unterstützen.

 


Anlagen
Anlage 22-0876B Beschluss Bauschutt Hostenareal (92 KB)

Ö 1.1 - 22-0978.2

Holstenareal - gesundheitliche Risiken minimieren, Bauschutt sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 1.2 - 22-1063

Aktueller Sachstand zum Bauschutt auf dem Holstenareal Kleine Anfrage von Andrea Benkert, Ricardo Bolaños González, Yavuz Fersoglu, Claudia Dyroff, Julia Koppke und Karsten Strasser (alle Fraktion DIE LINKE)

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 2

Mitteilungen

Es liegen keine öffentlichen Mitteilungen vor.

 

N 3

HoZ-Verfahren Bernadottestraße (Angemeldet von der CDU-Fraktion in der Sitzung vom 10.06.2025)

N 4

Bauanträge

N 4.1

Bauanträge - Neuvorstellungen

N 4.2

Bauanträge - Neuvorstellungen Tischvorlagen

N 5

Mitteilungen

N 6

Verschiedenes