Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der Petent ist anwesend.
Frau Wincierz erklärt, das Amt habe für die vom Petenten amtsseitig gewünschte Unterstützung bei der Umsetzung eines Konzepts zur Aufwertung des Quartiersplatzes in der Gaußstraße derzeit keine Kapazitäten, deshalb habe das Amt dem Petenten einen Vorschlag zur Anmeldung einer Grünpatenschaft unterbreitet. Auf Nachfrage von Herrn Strasser nach Möglichkeiten grünpflegerischer Maßnahmen führt sie aus, dass amtsseitig die Möglichkeit bestünde, einen Freischnitt zu beauftragen.
Herr Harders führt aus, dass es im Zuge einer Grünpatenschaft viele Möglichkeiten der Gestaltung gebe, ohne Gefahr zu laufen, die Fläche zu überplanen.
Frau Naujokat dankt dem Petenten für seine Eingabe, bittet zugleich aber um Verständnis, dass angesichts eines mit ähnlichen Initiativen und Projekten von Schulen und Kindertagestätten gefüllten Themenspeichers der vorgetragenen Eingabe derzeit nicht die oberste Priorität eingeräumt werden könne.
Herr Wiegand erklärt, seine Fraktion unterstütze das Anliegen des Petenten. Die Aufnahme in den Themenspeicher sei bereits als Erfolg zu werten
Frau Faust-Weik-Roßnagel betont, mit den durch die Aufnahme einer Grünpatenschaft zur Verfügung gestellten Mitteln von 1.000 Euro ließen sich bereits wertvolle Strukturen aufbauen.
Herr Mielke führt aus, die Fläche am Stuhlmannsplatz sei ein gelungenes Beispiel dafür, wie öffentliche Flächen im Sinne der umliegenden Nachbarschaft eine Aufwertung erfahren könnten. Dieses Projekt sei damals durch den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport initiiert und durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und Mitteln aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) finanziert worden.
Herr Strasser betont, der Ausschuss könne die Entwicklung eines Konzepts zur Aufwertung und Gestaltung des Quartiersplatzes in der Gaußstraße nach § 19 BezVG beschließen, um die unzureichenden Kapazitäten des Amtes zu dokumentieren.
Frau Petersen schlägt vor, die Initiative könne selbst ein aus Politikmitteln finanziertes Konzept erarbeiten. Eine Aufforderung an das Amt mithilfe eines § 19 Beschlusses sei langwierig und daher nicht zielführend.
Herr Sülberg pflichtet bei, die Eigeninitiative des Petenten in Kombination mit einer Grünpatenschaft sei die sinnvollste Lösung.
Frau Benkert erklärt, die Anmeldung einer Grünpatenschaft seitens des Petenten könne zusätzlich zu einem § 19-Beschluss erfolgen.
Auf Bitten von Herrn Harders beschließt der Ausschuss zur weiteren Beratung eine kurze Sitzungsunterbrechung.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei einer Enthaltung aus der Fraktion GRÜNE, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, unter Einbeziehung der in der Eingabe (Drucksache 21-4849) aufgezeigten Interessen und Ideen der Anwohner:innen ein Konzept zur Aufwertung und Gestaltung des Quartiersplatzes in der Gaußstraße zu entwickeln.
Der TOP mit der Drucksache 21-4876 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Petent ist anwesend.
Herr Rust erklärt, dass in einer Tempo-30-Zone weder ein Radweg noch eine Fußgängerquerung vorgesehen sei. Nach Rücksprache und Ortsbegehung mit dem zuständigen Stadtteilpolizisten sei zwar neben viel Fußgängerverkehr zum Teil auch Radverkehr auf dem Gehweg in Richtung Internationaler Schule zu beobachten gewesen, allerdings keine gefährlichen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmer:innen.
Die unauffällige Unfalllage bestätige diesen Gesamteindruck. Dementsprechend werde weder der Bau eines Fahrradweges noch eine Querungshilfe aus polizeilicher Sicht als erforderlich erachtet. Die Einrichtung einer Querungshilfe und eine damit verbundene Fahrbahnanhebung auf Höhe des Übergangs zum Botanischen Garten sei aufgrund des unmittelbar folgenden Kurvenverlaufs nicht sinnvoll.
Herr Hahn ergänzt, die Einrichtung eines Radweges sei auch aufgrund der schmalen Breitenverhältnisse vor Ort nach heutigen Maßstäben nicht mehr umsetzbar.
Herr Harders verweist auf die attraktive Wegeverbindung Richtung Westen, die dafür prädestiniert sei, durch Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung beizutragen und schlägt vor, Aufpflasterungen über einen § 19-Antrag in den Themenspeicher des Amtes aufzunehmen.
Herr Hahn erklärt, das Amt werde den Vorschlag einer Querungshilfe prüfen.
Eine Zuschauerin moniert, 20.000 Bürger:innen seien gegen den Abriss der Sternbrücke und würden sich von der Politik im Stich gelassen fühlen. Sie betont, der Initiative Sternbrücke nicht anzugehören, sie spräche hier ausdrücklich in der Rolle als betroffene Anwohnerin.
Herr Sülberg erklärt, die Politik sei grundsätzlich bereit zu Gesprächen.
Herr Heyne macht darauf aufmerksam, dass bei wichtigen Entscheidungen nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses das Eisenbahn-Bundesamt die Abrissmaßnahmen nach geltendem Recht sofort vollziehen dürfe.
Herr Strasser schränkt ein, ein vor dem Verwaltungsgericht eingereichter Eilantrag auf Baustopp hätte auch nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses eine aufschiebbare Wirkung, solange eine Gerichtsentscheidung noch ausstehe.
Er beantragt das Folgende:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, nach § 27 BezVG die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende aufzufordern, unverzüglich mit der DB InfraGO AG Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung keine weiteren Gebäudeabrisse und Baumfällungen durchzuführen.
Herr Sülberg meldet für die Fraktion GRÜNE, Frau Naujokat für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Drucksache 21-4882 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Kühner (MASUCH + OLBRISCH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH) stellt die Planunterlagen der 2. Verschickung anhand der Planskizzen der Drucksachen 21-4882 und 21-4883 vor und ergänzt gemeinsam mit Frau Hanke auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende:
Herr Sülberg lobt, anhand der vorgestellten Planung sei zu erkennen, dass schon Vieles umgesetzt worden sei, was damals die Bezirksversammlung beschlossen habe. Er ergänzt, Rüttelstreifen am Ottenser Kreuz könnten noch für die weitere Planung berücksichtigt werden, um die Aufmerksamkeit des Fußverkehrs zu erhöhen.
Herr Harders erklärt, der Spritzenplatz wachse im Zuge der Planungen um zwei Meter an. Es sei wünschenswert, mehr Bäume neu zu pflanzen. In der Ausfahrt der Bahrenfelder Straße in die Eulenstraße solle der aufgeweitete Radaufstellstreifen für den gegenläufigen Radverkehr lang geplant werden, um das verkehrswidrige Parken von Fahrzeugen zu verhindern.
Frau Petersen lobt, die Planung sei in sich stimmig und es sei klar zu erkennen, dass die Kritikpunkte aus der Vergangenheit umgesetzt worden seien.
Herr Mielke begrüßt die Planungen, weist aber auf das irritierende S-Bahn-Schild am Ottenser Kreuz hin, dieses sei noch zu entfernen. Die Freiraumplanung sei nötig, es handele sich nicht nur um einen Verkehrs-, sondern vor allen Dingen um einen Stadtraum.
Eine Vertreterin der Initiative OTTENSER GESTALTEN kritisiert, es sei kein Konzept für eine Freiraumplanung zu erkennen. Für die Ottenser Bürger:innen sei das Planungsgebiet ein Platz zum Aufhalten, keine reine Verkehrsfläche. Zudem berücksichtige das Planungskonzept weder Flächen für die Außengastronomie noch für nicht-kommerziellen Aufenthaltsorte zum Verweilen.
Die dem Planungskonzept u.a. zugrunde liegende Verkehrszählung sei zu nicht repräsentativen Zeiten durchgeführt worden. Zu Stoßzeiten und an Samstagen sei das Fußverkehrsaufkommen am Ottenser Kreuz hingegen um ein Vielfaches höher. Die vorgestellte Planung setzte ihren Schwerpunkt hauptsächlich auf den Radverkehr, wohingegen der Fußverkehr eine zu geringe Priorität eingeräumt werde. Deshalb hinaus fordere die Initiative Mischverkehrsflächen oder zumindest einen Fußverkehrsschwerpunkt.
Generell müsse erwartet werden, dass Bürger:innen die Chance hätten, sich zu den Plänen zu äußern.
Herr Strasser pflichtet bei, es sei eine erhebliche Skepsis aus dem Quartier an den Plänen zu vernehmen. Das Ottenser Kreuz sei ein Ort der Kommunikation, der Radverkehr müsse hier besondere Rücksicht walten lassen. Dementsprechend hätte das vorgestellte Planungskonzept noch Veränderungspotenzial.
Frau Wincierz erklärt, die Frist für Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange laufe bis zum 12.04.2024. Auch die Ergebnisse der Öffentlichen Anhörung am 02.04.2024 könnten berücksichtigt werden. Die Politik könne auch noch in der Sitzung am 15.04.2024 Beschlüsse fassen, die dann für die Schlussverschickung berücksichtigt würden.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Drucksache 21-4883 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung siehe TOP 3.1
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Harders berichtet, dass im letzten Monat ein:e Autofahrer:in im Kurvenbereich der Dockenhudener Straße die Kontrolle über sein:ihr Kfz verloren habe und ein anliegendes Schaufenster beschädigt worden sei. Die Kurve lasse sich aus eigener Erfahrung bei Tempo 50 Km/h kaum befahren, weshalb in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 Km/h angebracht wäre.
Herr Rust erklärt, es hätten sich zwei vergleichbare Unfälle ereignet, teilweise unter Alkohol- und Glätteeinfluss. Er werde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 Km/h für diesen Bereich prüfen.
Herr Harders kündigt an, zur nächsten Sitzung einen entsprechenden § 27-Antrag vorzubereiten.
[Nachtrag zu Protokoll:
Mit Stellungnahme vom 16.04.2024 erklärt das zuständige Polizeikommissariat 26, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h seitens der örtlichen StVB des PK 26 nicht entsprochen werden könne (Begründungszusammenhang, siehe Anlage).]
Anlagen
Nachtrag Anlage Stellungnahme PK 26 Dockenhudener Straße (111 KB)
Überwiesen aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.03.2024.
Herr Sülberg erklärt, in der ursprünglichen Beschlussempfehlung des Antrags (Drs. 21-4606) sei statt der § 19-BezVG-Norm die § 27 BezVG-Norm angewandt worden und schlägt vor, die ursprüngliche Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses neu aufzulegen.
Frau Wincierz erklärt, die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sei für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) die zuständige Fachbehörde, nicht die im Antrag genannte Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
Herr Strasser schlägt vor, in die Beschlussempfehlung zusätzlich zur § 27 BezVG-Norm hilfsweise die § 19 BezVG-Norm aufzunehmen, falls seitens der BIS kein FGÜ eingerichtet werden könne.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Möglichkeiten einer sicheren Querung mithilfe eines Fußgängerüberweges im Bereich Rondenbarg 10-15 (auf Höhe von Steinway und Sons) zu prüfen. Sollte eine sichere Querung mithilfe eines Fußgängerüberwegs nicht umsetzbar sein, wird das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG hilfsweise aufgefordert, eine fußgängerfreundliche Alternative zur sicheren Querung zu prüfen, da es sich um eine Bezirksstraße handelt.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft sowie der Verkehrsausschuss sollen kontinuierlich über die Fortschritte und die Möglichkeiten einer sicheren Wegebeziehung im Rondenbarg informiert werden.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-4875 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-4879 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Naujokat möchte wissen, ob es bereits eine Lösung für den Engpass der Fahrzeuge der Hamburger Stadtreinigung in der Kleinworths Höh gefunden worden sei.
Frau Wincierz erklärt, dass Halteverbotsschilder für den Engpass bestellt worden seien und nun eine zeitnahe Lösung des Problems erfolgen werde.