Der Planungsausschuss stimmt dem Vorschlag von Herrn Strate, die Fragen zur Öffentlichen Fragestunde unter TOP 2 zu beraten, einvernehmlich zu.
Frau Pockrand (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) erläutert die rechtlichen Hintergründe zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Eschenburg legt dar, die Anwendung des §165 BauGB berge für die FHH keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. Der Bezirk bleibe aber baurechtlich der Plangeber für das Holsten-Areal und könne im Zuge des Bauantrags noch Gestaltungskraft ausüben. Derzeit sei das Gelände noch als Industriegebiet ausgewiesen. Baurechtlich sei eine Bebauung mit Wohnraum derzeit ohnehin nicht möglich.
Herr Boettger verweist auf die benachbarten, ebenfalls noch zu entwickelnden Flächen im Stadtteil Altona-Nord. Insbesondere fehle es hier an der Ausweisung von Sozialflächen. In diesem Zusammenhang falle dem Holsten-Areal mit seinen etwa 300 neu zu schaffenden Wohneinheiten durchaus eine besondere Bedeutung zu.
Frau Benkert stellt klar, der Fraktion DIE LINKE lägen Auskünfte von Sachverständigen vor, die die „besondere Bedeutung“ nach § 165 BauGB für das Holsten-Areal bejahten. Im Stadtteil Altona-Nord sei zudem eine Soziale Erhaltungsverordnung erlassen. Das benachbarte Holsten-Areal habe einen großen Einfluss auf die Entwicklung in Altona- Nord, insbesondere auf die Entwicklung der Mieten. Es sei Aufgabe der FHH, auf dem Holsten-Areal für gesunde und soziale Wohnverhältnisse Sorge zu tragen. Fehlender bezahlbarer Wohnraum könne mit den gemeinwohlorientierten stadteigenen Immobiliengesellschaften entwickelt werden. Auf dem Holsten-Areal könnten auch die im Stadtteil dringend benötigten öffentlichen Grünflächen geschaffen werden. Sie bitte das Bezirksamt um die Beantwortung der Fragen zur öffentlichen Fragestunde, insbesondere zu den sozialen Themenstellungen und zur Klimagerechtigkeit.
Herr Sülberg verweist auf die in der Drucksache 22/6540 der Hamburgischen Bürgerschaft (Anlage) genannten Absage des Senats, eine vorbereitende Untersuchung zum Holsten-Areal einzuleiten. Diese sei zu einem deutlich früheren Zeitpunkt ergangen. Es sei zumindest fraglich, ob diese Einschätzung auch heute noch zutreffe.
Herr Batenhorst wirft ein, mittlerweile sei der Bodenwert des Holsten-Areals spekulativ von 150 Mio. Euro auf 350 Mio. Euro gestiegen. Bereits der erste Investor hätte von der FHH zum Bau verpflichtet werden sollen.
Herr Adrian verweist auf die bereits in den letzten Jahren zum Holsten-Areal thematisierten und in der heutigen Debatte lediglich wiederholten Inhalte. Das Holsten-Areal sei innerhalb eines Konzerns weitergegeben worden. Bei Vorgängen dieser Art habe die FHH kein Vorkaufsrecht. Durch Gerichtsbeschluss sei ADLER Real Estate AG gezwungen, sich bis zum 31.12.2024 von Teilen seines Immobilienbestands und damit voraussichtlich auch vom Holsten-Areal zu trennen. Angesichts dieser Lage und unter Einbeziehung der stadteigenen Immobilienunternehmen sei die Chance, auf dem Holsten-Areal für ein gutes Ergebnis für die FHH zu sorgen, deutlich größer geworden, als dies noch vor einigen Jahren den Anschein gehabt habe. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sei dafür nicht erforderlich.
Herr Hielscher erinnert, die Mitglieder des Planungsausschusses hätten in der Vergangenheit sowohl die Wettbewerbe als auch den Letter of Intent nicht beanstandet. Anträge seien hierzu nicht gestellt worden. Mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ließen sich keine besseren Planungsergebnisse erzielen. Im Bebauungsplan-Verfahren seien keine willkürlichen Festsetzungen zulässig, es drohe sonst ein Normenkontrollverfahren. Die Interessen privater Investor:innen seien zu berücksichtigen. Die Entscheidung der ADLER Real Estate AG, auf welchem Wege sie ihre vom Gericht geforderte Liquidität wiederherstelle, sei bis zum Jahresende 2024 abzuwarten.
Auf Nachfrage von Herrn Boettger und Herrn Sülberg stellt Herr Conrad fest, dass ein Vorkaufsrecht der FHH gegeben sei, sofern es zu einem Verkauf des Holsten-Areals komme. Dies sei nicht der Fall, sollten die Grundstücke (weiterhin) Bestandteil von Sharedeals innerhalb der Unternehmen der Eigentümerin sein.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, den Antrag abzulehnen.
Beratung und Beschluss siehe unter TOP 2.
Der TOP mit der Drucksache 21-4045 sowie weiteren Fragen zur öffentlichen Fragestunde (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung und Beschluss siehe unter TOP 2.
Anlagen
Fragen Öffentliche Fragestunde Holsten-Areal (270 KB)
Die Drucksache 21-4054 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Dannemann, Frau Weidinger (beide Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, HIE), Herr Droßmann und Herr Wiese (beide DESY) erläutern mithilfe einer Präsentation (Anlage) auch auf Nachfragen zu den Planungen des Innovationsparks Altona (IPA), des tecHHubs und der DESY Innovation Factory II (DIFF II) das Folgende:
Herr Hielscher dankt den Referierenden, dass Sie sich mit den Vorschlägen des Planungsausschusses auseinandergesetzt hätten. Er vermisse aber den im Vermittlungsgespräch gefundenen Kompromiss zur Durchführung eines hochbaulichen Fassadenwettbewerbs.
Herr Adrian lobt, die HIE führe nun die vom Planungsausschuss eingeforderte Beteiligung durch. Eine Einbindung von Bezirkspolitik und -amt erfolge insbesondere mit der Weiterentwicklung des Entwurfs Ersten Ranges. Sämtliche Gebäude hätten eine städtebauliche Wirkung auf die Luruper Hauptstraße, die bisher an dieser Stelle von Autohandel und Shisha-Bars dominiert werde. Er rege an zu prüfen, ob die ebenfalls an der Luruper Hauptstraße gegenüberliegende Fläche der Hermes Schleifwerkzeuge GmbH & Co. KG in den IPA aufgenommen werde, sollte diese den Standort schließen.
Herr Eschenburg gibt zu bedenken, dass im Mai 2024 eine Neuwahl der Bezirksversammlung anstehe und die Werkstattphase zeitgleich durchgeführt werde.
Herr Strate hält fest, die überarbeiteten Entwürfe zur Fassadengestaltung des DIFF II sollten in der Sitzung des Planungsausschusses am 05.07.2023 präsentiert werden.
Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Anlagen
Präsentation IPA im Planungsausschuss_17.05.2023 (1171 KB)
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.