Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 17.05.2023

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Der Planungsausschuss stimmt dem Vorschlag von Herrn Strate, die Fragen zur Öffentlichen Fragestunde unter TOP 2 zu beraten, einvernehmlich zu.

 

Ö 2 - 21-4007

Holsten-Areal: Zukunftsfähige sozial-ökologische Entwicklung unverzüglich durchsetzen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.04.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Referierende: Vertretung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen)

Frau Pockrand (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) erläutert die rechtlichen Hintergründe zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Die Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme komme nicht in Betracht, weil das Holsten-Areal die rechtlichen Anforderungen an eine solche Maßnahme nicht erfülle. Die Maßnahme greife weitreichend in die Gestaltungsmöglichkeiten des Privateigentums ein und weise nach BauGB hohe Hürden auf. In Frage kämen nur Gebiete, die von besonderer Bedeutung seien und oder im gesamtstädtischen Gefüge als ein vollständiger Ortsteil wahrnehmbar wären. Beides sei beim Holsten-Areal nicht der Fall. Die Anzahl der potenziell zu errichtenden Wohneinheiten spiele bei der rechtlichen Einschätzung keine Rolle, wohl aber die Flächengröße und deren Verhältnis zum Rest der Fläche der planenden Kommune. Je kleiner das Areal, umso stärker fielen die qualitativen Faktoren ins Gewicht. In Köln sei eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme am 38 ha großen Deutzer Hafen eingeleitet worden. Am östlichen Binnenhafen in Hamburg-Harburg sei die Fläche r die vorbereitende Untersuchung 45 ha groß. Eine Mindestgröße sehe das BauGB nicht vor.
  • Ein eigener Ortsteil wäre zum Beispiel die Hamburger Innenstadt oder die City Nord. Im Zuge einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme würde ein Bündel von Einzelmaßnahmen koordiniert und ein Grundstückserwerb der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erfolgen. Die soziale Bedeutung des Holsten-Areals reiche nicht aus, um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu begründen. Die Bauerwartung habe den Grundstückwert, auch den der Gemeinbedarfsflächen, deutlich beeinflusst.
  • Im Zuge der Verlagerung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona an den Standort Diebsteich sei im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung erwogen worden, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werde. Die benachbarten Flächen des Stadtteils Altona-Nord seien bereits Gegenstand dieser Betrachtung gewesen.
  • Die Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verspreche keine rasche Lösung für das Holsten-Areal. Die Maßnahme sei von sehr langfristiger Natur. Allein die Voruntersuchung beanspruche zwei Jahre. Hinzu komme der langfristige Erwerb der Grundstücke.

 

Herr Eschenburg legt dar, die Anwendung des §165 BauGB berge für die FHH keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. Der Bezirk bleibe aber baurechtlich der Plangeber für das Holsten-Areal und könne im Zuge des Bauantrags noch Gestaltungskraft ausüben. Derzeit sei das Gelände noch als Industriegebiet ausgewiesen. Baurechtlich sei eine Bebauung mit Wohnraum derzeit ohnehin nicht möglich.

 

Herr Boettger verweist auf die benachbarten, ebenfalls noch zu entwickelnden Flächen im Stadtteil Altona-Nord. Insbesondere fehle es hier an der Ausweisung von Sozialflächen. In diesem Zusammenhang falle dem Holsten-Areal mit seinen etwa 300 neu zu schaffenden Wohneinheiten durchaus eine besondere Bedeutung zu.

 

Frau Benkert stellt klar, der Fraktion DIE LINKE lägen Auskünfte von Sachverständigen vor, die die „besondere Bedeutung“ nach § 165 BauGB für das Holsten-Areal bejahten. Im Stadtteil Altona-Nord sei zudem eine Soziale Erhaltungsverordnung erlassen. Das benachbarte Holsten-Areal habe einen großen Einfluss auf die Entwicklung in Altona- Nord, insbesondere auf die Entwicklung der Mieten. Es sei Aufgabe der FHH, auf dem Holsten-Areal für gesunde und soziale Wohnverhältnisse Sorge zu tragen. Fehlender bezahlbarer Wohnraum könne mit den gemeinwohlorientierten stadteigenen Immobiliengesellschaften entwickelt werden. Auf dem Holsten-Areal könnten auch die im Stadtteil dringend benötigten öffentlichen Grünflächen geschaffen werden. Sie bitte das Bezirksamt um die Beantwortung der Fragen zur öffentlichen Fragestunde, insbesondere zu den sozialen Themenstellungen und zur Klimagerechtigkeit.

 

Herr Sülberg verweist auf die in der Drucksache 22/6540 der Hamburgischen Bürgerschaft (Anlage) genannten Absage des Senats, eine vorbereitende Untersuchung zum Holsten-Areal einzuleiten. Diese sei zu einem deutlich früheren Zeitpunkt ergangen. Es sei zumindest fraglich, ob diese Einschätzung auch heute noch zutreffe.

 

Herr Batenhorst wirft ein, mittlerweile sei der Bodenwert des Holsten-Areals spekulativ von 150 Mio. Euro auf 350 Mio. Euro gestiegen. Bereits der erste Investor hätte von der FHH zum Bau verpflichtet werden sollen.

 

Herr Adrian verweist auf die bereits in den letzten Jahren zum Holsten-Areal thematisierten und in der heutigen Debatte lediglich wiederholten Inhalte. Das Holsten-Areal sei innerhalb eines Konzerns weitergegeben worden. Bei Vorgängen dieser Art habe die FHH kein Vorkaufsrecht. Durch Gerichtsbeschluss sei ADLER Real Estate AG gezwungen, sich bis zum 31.12.2024 von Teilen seines Immobilienbestands und damit voraussichtlich auch vom Holsten-Areal zu trennen. Angesichts dieser Lage und unter Einbeziehung der stadteigenen Immobilienunternehmen sei die Chance, auf dem Holsten-Areal r ein gutes Ergebnis für die FHH zu sorgen, deutlich größer geworden, als dies noch vor einigen Jahren den Anschein gehabt habe. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sei dafür nicht erforderlich.

 

Herr Hielscher erinnert, die Mitglieder des Planungsausschusses hätten in der Vergangenheit sowohl die Wettbewerbe als auch den Letter of Intent nicht beanstandet. Anträge seien hierzu nicht gestellt worden. Mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ließen sich keine besseren Planungsergebnisse erzielen. Im Bebauungsplan-Verfahren seien keine willkürlichen Festsetzungen zulässig, es drohe sonst ein Normenkontrollverfahren. Die Interessen privater Investor:innen seien zu berücksichtigen. Die Entscheidung der ADLER Real Estate AG, auf welchem Wege sie ihre vom Gericht geforderte Liquidität wiederherstelle, sei bis zum Jahresende 2024 abzuwarten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Boettger und Herrn Sülberg stellt Herr Conrad fest, dass ein Vorkaufsrecht der FHH gegeben sei, sofern es zu einem Verkauf des Holsten-Areals komme. Dies sei nicht der Fall, sollten die Grundstücke (weiterhin) Bestandteil von Sharedeals innerhalb der Unternehmen der Eigentümerin sein.

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, den Antrag abzulehnen.


Anlagen
Drucksache 22 6540 SKA Holstenareal (243 KB)

Ö 2.1 - 21-4028

Holsten-Areal Fragen zur Öffentlichen Fragestunde

 

Beratung und Beschluss siehe unter TOP 2.

Ö 2.2 - 21-4056

Holsten-Areal Fragen zur Öffentlichen Fragestunde

Der TOP mit der Drucksache 21-4045 sowie weiteren Fragen zur öffentlichen Fragestunde (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Beratung und Beschluss siehe unter TOP 2.


Anlagen
Fragen Öffentliche Fragestunde Holsten-Areal (270 KB)

Ö 3

Magistralenentwicklung in Altona

Ö 3.1 - 21-4054

Planung des Forschungs- und Innovationsparks Altona, des tecHHubs und der DESY Innovation Factory II Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratung vom 21.09.2022. Referierende: Vertretung der Behörde für Wirtschaft und Innovation, des DESY sowie der HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG)

Die Drucksache 21-4054 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Dannemann, Frau Weidinger (beide Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, HIE), Herr Droßmann und Herr Wiese (beide DESY) erläutern mithilfe einer Präsentation (Anlage) auch auf Nachfragen zu den Planungen des Innovationsparks Altona (IPA), des tecHHubs und der DESY Innovation Factory II (DIFF II) das Folgende:

 

  • In den Entwicklungsprozess zum IPA sei die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Behörde für Wirtschaft und Innovation, die Science City GmbH, das DESY und das Bezirksamt eingebunden. Ziel sei, dass die unterschiedlichen Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit einer Stimme sprächen und die Planungsschritte für die Öffentlichkeit transparent vonstattengingen. Die Funktionsplanung solle sowohl die 2 ha privaten Flächen als auch die 6 ha, die sich bereits im Besitz der HIE befänden, umfassen.
  • Die Funktionsplanung beinhalte ein Werkstattverfahren mit der Mehrfachbeauftragung von drei Planungsbüros, die drei unterschiedliche sungsansätze unter Einbindung der Öffentlichkeit erarbeiteten. Im Januar 2024 erfolge eine öffentliche Auftaktwerkstatt, in deren Zuge es möglich sei, mit den Planer:innen direkt, auch in Einzelgesprächen, in Kontakt zu treten. Der Planungsprozess werde von einem Planungsbüro begleitet. Die Veranstaltungen würden moderiert. Das Planungsbüro, das den Siegerentwurf ersten Ranges erarbeitet habe, werde mit der Erstellung des Funktionsplans beauftragt. Es folge ein Planungswettbewerb mit Konkretisierung der Freiraumplanung.
  • Bis Jahresende 2023 werde die Vorbereitungsphase der Funktionsplanung des IPA beendet.
  • Als Ergebnis der Gespräche des DESY mit dem Luruper Forum sei das Gebäude der DIFF II um 90 Grad gedreht worden. Damit sei der Abstand zur Luruper Hauptstraße vergrößert und die Fläche städtebaulich aufgelockert worden. Die Umplanung habe zur zeitlichen Verzögerung von neun Monaten und höheren Kosten geführt.
  • Die DIFF II leide unter einer extremen Baukostensteigerung. Diese seien so hoch, dass zeitweilig die Realisierung des Projektes gefährdet gewesen sei. Im März 2023 sei die Entwurfsplanung erneut gestartet worden. Vor der Drehung des Gebäudes sei diese bereits am 08.07.2023 abgeschlossen gewesen. Die Fassadengestaltung einschließlich möglicher Integration von Photovoltaik-Anlagen und optischer Überarbeitung sei noch nicht abgeschlossen. Die Wärmenutzung im Haus und weitere Aspekte der Nachhaltigkeit seien noch in Prüfung.
  • r die DIFF II sei mit einem Bauantrag im September 2023 zu rechnen. Vor dem Baubeginn sei im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen noch 4.000 ccm Boden aufgrund hoher Verunreinigung zu sanieren. Eine Ausschreibung des Bauprojekts solle im März 2024 erfolgen. Im Sommer 2024 sei eine Submission mit einer Bauunternehmung geplant.
  • r die neuralgischen städtebaulichen Punkte des Gebiets würden hochbauliche Wettbewerbe durchgeführt. Dies gelte auch für die DIFF II an der Luruper Hauptstraße. Wann das Vorkaufsrecht der FHH für die privaten Flächen entlang der Luruper Hauptstraße zum Tragen komme, sei noch offen. Der Ausgestaltung des Planungswettbewerbs solle noch nicht vorgegriffen werden. Dessen Phasen seien noch nicht definiert. Währenddessen wolle die HIE aber im Dialog mit Bezirkspolitik und -amt bleiben. Die Jury zur Auswahl des Entwurfs Ersten Ranges solle mit Stakeholdern besetzt sein. Diese setzten sich auch aus Vertretungen der Fraktionen zusammen.

 

Herr Hielscher dankt den Referierenden, dass Sie sich mit den Vorschlägen des Planungsausschusses auseinandergesetzt hätten. Er vermisse aber den im Vermittlungsgespräch gefundenen Kompromiss zur Durchführung eines hochbaulichen Fassadenwettbewerbs.

 

Herr Adrian lobt, die HIE führe nun die vom Planungsausschuss eingeforderte Beteiligung durch. Eine Einbindung von Bezirkspolitik und -amt erfolge insbesondere mit der Weiterentwicklung des Entwurfs Ersten Ranges. Sämtliche Gebäude hätten eine städtebauliche Wirkung auf die Luruper Hauptstraße, die bisher an dieser Stelle von Autohandel und Shisha-Bars dominiert werde. Er rege an zu prüfen, ob die ebenfalls an der Luruper Hauptstraße gegenüberliegende Fläche der Hermes Schleifwerkzeuge GmbH & Co. KG in den IPA aufgenommen werde, sollte diese den Standort schließen.

 

Herr Eschenburg gibt zu bedenken, dass im Mai 2024 eine Neuwahl der Bezirksversammlung anstehe und die Werkstattphase zeitgleich durchgeführt werde.

 

Herr Stratelt fest, die überarbeiteten Entwürfe zur Fassadengestaltung des DIFF II sollten in der Sitzung des Planungsausschusses am 05.07.2023 präsentiert werden.

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.


Anlagen
Präsentation IPA im Planungsausschuss_17.05.2023 (1171 KB)

Ö 4

Mitteilungen

Ö 4.1 - 21-3970.1

Entsiegelungsoffensive - versickern statt versiegeln Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.02.2023

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 4.2 - 21-3991.1

Science City Hamburg Bahrenfeld: Integrierte Stadtentwicklung durch guten Wohnungsmix Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.02.2023

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

N 6

Realisierung Oberstufenzentrum Campus Rissen, Wettbewerbsverfahren Mitteilungsdrucksache des Amtes (Vertagt aus der Sitzung vom 03.05.2023. Referierende: Vertretung der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie Schulbau Hamburg (angefragt))

N 7

Mitteilungen

N 8

Verschiedenes