21-4007

Holsten-Areal: Zukunftsfähige sozial-ökologische Entwicklung unverzüglich durchsetzen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.05.2023
27.04.2023
Sachverhalt

Seitdem die Holsten-Brauerei von Carlsberg übernommen wurde, ist das ehemalige Brauerei-Gelände nahe des S-Bahnhofs Holstenstraße eine Fläche, deren Entwicklung nicht von Städtebaulicher Logik, sondern eher von dubiosen Geschäftspraktiken der über den Grund verfügenden Unternehmen maßgeblich bestimmt wird.

 

Wegen der in den jeweiligen Kauf- und Weiterverkaufsprozessen definierten Geländepreise wurden von Seiten der Stadtplaner:innen Nutzungsverdichtungen ins Auge gefasst, die die gedachten Profite der Investoren nicht schmälern sollten.

 

Da die Investoren der Adler-Gruppe jedoch auf den europäischen Finanzmärkten auch wegen ihrer zweifelhaften Bewertungspraktiken in Verruf geraten sind, hängt die Entwicklung des Holsten-Areal. Es ist offensichtlich zweifelhaft, ob der Investor eine zukunftsfähige Stadtentwicklung für die Fläche zum Ziel hat.

Vielmehr sollen durch optimale Verdichtung von Bebauung optimale Profite der Finanzjongleure abgesichert werden.

 

Deshalb ist derzeit das Bebauungsplanverfahren für das Holsten-Areal gestoppt.
Seit Planungsbeginn existiert die Vorstellung, dass es für die städtische Entwicklung sinnvoller sei, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten, statt sich von dem Finanzpoker der Investoren treiben zu lassen.

 

Zur Sicherung der Möglichkeit, im erforderlichen Maße öffentlich geförderten Wohnungsbau zu entwickeln, ist es unerlässlich die Ausgangswerte für das HolstenAreal in Erinnerung zu rufen. Der Preis des Industriegeländes war mit 65.000.000 Euro beschrieben. Das Bebauungspotential für die Fläche war mit 120.000 m2 BGF (Bruttogeschoßfläche) benannt. So sollte eine menschen- und klimagerechte Stadtentwicklung ermöglicht werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Senat beschließt, unverzüglich vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165ff. des Baugesetzbuches bezogen auf das Holsten-Areal unter Einbeziehung nördlich angrenzender Flächen einzuleiten. Dies dient dem Ziel, eine zukunftsfähige sozial-ökologisch ausgerichtete Stadtentwicklung des vorbezeichneten Gebiets durchzusetzen. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, der Bezirksversammlung und insbesondere dem Planungsausschuss über ihre diesbezüglichen Gesprächsergebnisse mit dem Senat sowie über den Diskussions-, Meinungsbildungs- und Entwicklungsprozess zeitnah zu berichten.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Senatorin werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Senat beschließt, vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bezogen auf das Holsten-Areal unter Einbeziehung nördlich angrenzender Flächen einzuleiten. BSW und Senatorin werden weiterhin gemäß § 27 BezVG aufgefordert, nachdem der Senat die Einleitung vorbereitender Untersuchungen für das HolstenAreal unter Einbeziehung nördlich angrenzender Flächen beschlossen hat, unverzüglich alle erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen einzuleiten.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, nachdem der Senat die Einleitung vorbereitender Untersuchungen für das Holsten-Areal unter Einbeziehung nördlich angrenzender Flächen beschlossen hat, unverzüglich alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen bezogen auf die vorbereitenden Untersuchungen gegenüber der BSW zu erbringen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

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