Holsten-Areal: Zukunftsfähige sozial-ökologische Entwicklung unverzüglich durchsetzen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 17.05.2023 Planungsausschuss Ö 2
Seitdem die Holsten-Brauerei von Carlsberg übernommen wurde, ist das ehemalige Brauerei-Gelände nahe des S-Bahnhofs Holstenstraße eine Fläche, deren Entwicklung nicht von Städtebaulicher Logik, sondern eher von dubiosen Geschäftspraktiken der über den Grund verfügenden Unternehmen maßgeblich bestimmt wird.
Wegen der in den jeweiligen Kauf- und Weiterverkaufsprozessen definierten Geländepreise wurden von Seiten der Stadtplaner:innen Nutzungsverdichtungen ins Auge gefasst, die die gedachten Profite der Investoren nicht schmälern sollten.
Da die Investoren der Adler-Gruppe jedoch auf den europäischen Finanzmärkten auch wegen ihrer zweifelhaften Bewertungspraktiken in Verruf geraten sind, hängt die Entwicklung des Holsten-Areal. Es ist offensichtlich zweifelhaft, ob der Investor eine zukunftsfähige Stadtentwicklung für die Fläche zum Ziel hat.
Vielmehr sollen durch optimale Verdichtung von Bebauung optimale Profite der Finanzjongleure abgesichert werden.
Deshalb ist derzeit das Bebauungsplanverfahren für das Holsten-Areal gestoppt.
Seit Planungsbeginn existiert die Vorstellung, dass es für die städtische Entwicklung sinnvoller sei, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten, statt sich von dem Finanzpoker der Investoren treiben zu lassen.
Zur Sicherung der Möglichkeit, im erforderlichen Maße öffentlich geförderten Wohnungsbau zu entwickeln, ist es unerlässlich die Ausgangswerte für das Holsten‑Areal in Erinnerung zu rufen. Der Preis des Industriegeländes war mit 65.000.000 Euro beschrieben. Das Bebauungspotential für die Fläche war mit 120.000 m2 BGF (Bruttogeschoßfläche) benannt. So sollte eine menschen- und klimagerechte Stadtentwicklung ermöglicht werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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