Es wurden keine Fragen eingereicht.
Der TOP wird auf Antrag der Fraktion DIE LINKE wegen der zahlreichen Besucherinnen und Besucher vor Eintritt in die Tagesordnung vorgezogen.
Die Drucksache 20-5484 liegt als Neufassung vor (Anlage).
Frau Merz beschreibt anhand von Bildern den aus ihrer Sicht unerträglichen Zustand in der Flüchtlingsunterkunft Luruper Hauptstraße. So gebe es Schimmel auf Kleidung und Kinderwagen und viele Kinder zeigten bereits Krankheitssymptome. Die Unterkunft Kaltenkircher Platz solle zusätzlich als Folgeunterbringung hergerichtet werden, damit ein Teil der Betroffenen dorthin umziehen könne.
Herr Eschenburg stellt fest, dass der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) den Fortbestand der Unterkunft Kaltenkircher Platz als Erstaufnahmeeinrichtung angekündigt habe. Ein Umbau oder teilweiser Umbau in eine Folgeunterbringung sei nicht oder nur mit sehr großem Aufwand mit einer Bauzeit von mindestens sechs Monaten möglich. Der Standard einer Erstunterbringung sei nicht sehr hoch. Es gebe hier keine wohnungsähnlichen Zustände und es fehlten individuelle Kochmöglichkeiten.
Herr Grutzeck ergänzt, dass die zusätzliche Nutzung der Unterkunft am Kaltenkircher Platz als Folgeunterbringung auch rechtlich nicht möglich sei. Außerdem verfüge diese nicht über ein Außengelände. Wichtig sei aber die Forderung an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), den betroffenen Frauen aus der Luruper Hauptstraße eine andere geeignete Folgeunterbringung zur Verfügung zu stellen.
Frau Schulz-Müller plädiert dafür, einen in diese Richtung gehenden neuen Antrag zu formulieren und zu beschließen.
Frau Blume unterstützt diesen Vorschlag.
Herr Batenhorst plädiert dafür, freie Kapazitäten in der Einrichtung Kaltenkircher Platz für die Unterbringung von Frauen aus überbelegten Frauenhäusern zu nutzen.
Herr Eschenburg erwidert, dass es für die Unterbringung in Frauenhäusern ein völlig anderes Konzept gebe, diese ganz andere Aufgaben und einen anderen Betreuungsschlüssel hätten.
Vor dem Hintergrund eines nach kurzer Sitzungsunterbrechung interfraktionell formulierten § 27 BezVG-Antrags an die BASFI, der einstimmig beschlossen wird, zieht die Fraktion DIE LINKE ihren Antrag zurück (Beschluss siehe Anlage).
Herr Dr. Toussaint gibt bekannt, dass er in der Sitzungsunterbrechung die im Sitzungsverlauf geäußerte Aussage von Frau Merz, dass die Mitglieder der anderen Fraktionen nur in ihren warmen Häusern säßen, die schlechten Zustände in der Unterkunft Luruper Hauptstraße nicht kennten und sich auch nicht kümmerten, gerügt habe. Diese Äußerung sei völlig unangebracht, wenn sich die Fraktionen zeitgleich bemühten, einen konsensualen Beschluss herbeizuführen.
Ein Vertreter des Tourismusverbandes Hamburg e.V. referiert über die Bedeutung des Tourismus für Hamburg:
Dieser gehöre mit ca. 100.000 Beschäftigten, mit 80.000 Tagesgästen und jährlich 14 Mio. Übernachtungen sowie erwirtschafteten 8 Mrd. Euro zu den Zukunftsindustrien der Stadt.
Die Tourismuswirtschaft biete hochintegrative und vor allem standortgebundene Arbeitsplätze. In Hotels und der Gastronomie gebe es viele Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor. Dieses sei wichtig, weil es hierfür auch eine große Nachfrage gebe.
Hamburg gehöre zu den beliebtesten Städten der Welt. Die wesentlichen Markenbausteine seien lebendige Viertel, kulturelle Angebote und Einkaufsmöglichkeiten. Die Bewertungskriterien der Besucher seien Infrastruktur, Sicherheit und Sauberkeit, Gesundheit sowie Bildung/ Kultur. Vor diesen Hintergründen sei Hamburg hochattraktiv.
Der Bereich Kultur sei dabei mit 40 Theatern, erfolgreichen Museen, Galerien und vor allem auch der Musikkultur mit ihrer langen Tradition ein besonderer Leistungsträger.
International würden nur Großveranstaltungen wahrgenommen. Höhepunkte im Jahr 2018 seien das Konzert der Rolling Stones sowie von Ed Sheeran gewesen. Von diesen Konzerten profitierten nicht nur die Künstler und Manager, sie trügen auch maßgeblich zum Image Hamburgs als Musikstadt bei. Für die Entwicklung der Stadt sei dieses sehr wichtig und notwendig.
Frau Wolpert erklärt, dass Kritik an Großveranstaltungen häufig von der innerstädtischen Bevölkerung geäußert werde, die einerseits offen zu Gästen sei, aber auch ein gewisses Maß der Veranstaltungen einfordere, damit ihre angemessenen Lebensumstände gewährleistet blieben. So brächten große Konzerte auf der Trabrennbahn, die verkehrlich auch schlecht angebunden sei, teilweise erhebliche Belastungen mit sich. In Hamburg fehle im Übrigen eine Musikhalle für 5.000 bis 7.000 Besucher.
Herr Adrian ergänzt, dass es für Großveranstaltungen auch eine Akzeptanz in der Bevölkerung geben müsse. Wichtig sei, dass sich der Tourismus nicht nur auf zentrale Standorte wie die Reeperbahn oder die Hafencity fokussiere, sondern dass auch dezentrale Standorte beworben würden. Zu kritisieren sei ein Ticketverkauf für Veranstaltungen, für die noch gar keine Genehmigungen vorlägen.
Auch Herr Szczesny unterstreicht, dass Hamburg eine lebenswerte Stadt bleiben müsse. Die Trabrennbahn sei problematisch für Großveranstaltungen. Die geltenden Lärmgrenzwerte müssten auch dort eingehalten werden.
Der TOP wird im Sitzungsverlauf auf Wunsch des Amtes neu aufgenommen.
Als Tischvorlage liegt eine Vorlage mit Veranstaltungsankündigungen vor (Anlage).
Herr Langbehn berichtet zu den beiden Konzert von Ed Sheeran und den Foo Fighters im Jahr 2018 auf der Trabrennbahn: Mit dem Konzertveranstalter FKP Scorpio sei besprochen worden, dass es ein inakzeptabler Zustand sei, wenn der Genehmigungsantrag erst sechs bis acht Wochen vor einem Konzert eingereicht werde. Künftig solle ein erster Antrag mit Angaben zu Zeit, Ort, erwarteter Zuschauerzahl, geplanter Zu- und Abgänge sowie einem Sicherheitskonzept bereits ein halbes Jahr vor einem Konzert vorgelegt werden. Die Bühne solle dann später über einen Nachtragsantrag genehmigt werden. Klar sei, dass das Risiko eines frühzeitigen Vorverkaufs immer der Veranstalter trage.
Der Grenzwert von 70 dB sei beim Ed Sheeran-Konzert mit 78,1 dB und beim Konzert der Foo Fighters mit 79,9 dB überschritten worden. Beim ersten Konzert wolle sich das Bezirksamt mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro aus dem Vertrag bedienen. Die Summe fließe dem Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu. Bezüglich des zweiten Konzertes sei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem angekündigten Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro, das dem allgemeinen Haushalt zufließen würde, eingeleitet worden.
Herr Hielscher plädiert dafür, die Vertragsstrafe in irgendeiner Form der betroffenen Bevölkerung vor Ort zukommen zu lassen und erklärt die Verwendung der Mittel ausdrücklich für offen. Er bitte hierzu um einen entsprechenden Amtsvorschlag im zuständigen Ausschuss.
Frau Dr. Melzer sagt zu, dass dieser Punkt auch noch einmal mit dem Rechtsamt erörtert werde.
Herr Dr. Toussaint berichtet, dass seine Rücksprache mit einigen Fraktionsspitzen ergeben habe, dass eine Ausschreibung vor der Wahl nicht als sinnvoll erachtet werde.
Heute solle hierzu ein förmlicher Beschluss gefasst werden.
Herr Eschenburg und Herr Szczesny sprechen sich dafür aus, dass ein vorläufiger Ausschreibungsverzicht abschließend von der Bezirksversammlung selbst beschlossen werden solle.
Herr Flemming, Herr Jarowoy und Herr Batenhorst plädieren hingegen dafür, eine sofortige Ausschreibung durchzuführen. Das Verfahren werde sich ohnehin hinziehen.
Herr Adrian gibt zu bedenken, dass unklar sei, ob sich bei einer Ausschreibung noch vor der Wahl überhaupt jemand bewerben werde, weil die künftigen Mehrheitsverhältnisse unbekannt seien. Zumindest werde es keine bestmögliche Kandidatenlage geben.
Der Hauptausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE und FDP folgende Beschlussempfehlung für die kommende Sitzung der Bezirksversammlung:
Die Stelle der Bezirksamtsleitung wird gemäß § 34 Absatz 2 BezVG vorläufig, d.h. zunächst bis zum Vorliegen der Ergebnisse der nächsten Wahl zu den Bezirksversammlungen, nicht ausgeschrieben.
Die vorliegende Tagesordnung (Anlage) wird mit folgenden Ergänzungen einvernehmlich festgelegt:
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Antrag der SPD-Fraktion
Antrag der CDU-Fraktion
Antrag der SPD-Fraktion
hier: Vorläufiger Ausschreibungsverzicht
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses
Herr Szczesny bittet um Klärung, ob letzterer TOP ohne Anrechnung auf das Debattenkontingent zur Aussprache angemeldet werden könne.
Herr Dr. Toussaint kritisiert, dass für die Sitzung der Bezirksversammlung am 31.01.2019 insgesamt in vier Fällen Ausschüsse Beschlussempfehlungen des Amtes bzw. Anträge „ohne Votum zur Beschlussfassung“ an die Bezirksversammlung überwiesen hätten. Es sei nicht vorgesehen, dass die Ausschüsse ihre Aufgaben auf die Bezirksversammlung delegierten. Er kündigt an, dieses im Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss auf die Tagesordnung zu nehmen.
Herr Dr. Toussaint teilt mit, dass die Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 02.01.2019 ausgefallen bzw. auf den 16.01.2019 verschoben worden sei. Dafür sei an diesem Tag der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten des JHA entfallen.
Ebenso ausgefallen sei die Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 15.01.2019.
Der Hauptausschuss stimmt nachträglich zu, dass die Sitzung des Bauausschusses am 22.01.2019 – wegen der Sondersitzung des Hauptausschusses ab 18 Uhr im Kollegiensaal – bereits um 17 Uhr im Raum 124 beginnt.
Die Mitteilungsdrucksache 20-5503 liegt als Tischvorlage vor (Anlage).
Herr Flemming erkundigt sich nach der steigenden Zahl von Verfahren.
Frau Dr. Melzer stellt fest, dass der Baubereich einen hohen Output habe und die Verfahren von der zunehmend prozessfreudigeren Bevölkerung intensiv begleitet würden.
Die Drucksache 20-5503 wird zur Kenntnis genommen.
Auf Nachfrage von Herrn Strasser zum Beginn der Mobilen Bürgerdienste in Osdorf und Lurup berichtet Frau Dr. Melzer, dass diese voraussichtlich gemeinsam mit der HASPA organisiert würden, es hierzu noch Gespräche gebe und eine Konkretisierung bzw. ein Start wahrscheinlich im Frühjahr möglich sei.
Fortsetzung der Beratungen vom 13.12.2018, angemeldet von der SPD-Fraktion.
Der Hauptausschuss entscheidet im Sitzungsverlauf einvernehmlich, über die Drucksache 20-5411 (siehe TOP 11) in öffentlicher Sitzung zu beraten.
Herr Szczesny erklärt, dass die Entscheidung des Amtes unverständlich sei. Die CDU-Fraktion sei deshalb fest entschlossen, in der Sache eine Senatsentscheidung herbeizuführen. Offensichtlich würden aber auch noch Gespräche geführt und eine Einigung wäre natürlich zu begrüßen.
Ohne Votum zur Beschlussfassung überwiesen aus der Sitzung des Sonderausschusses Flüchtlinge vom 08.01.2019.
Der Hauptausschuss entscheidet im Sitzungsverlauf einvernehmlich, über die Drucksache 20-5466 (siehe TOP 12) in öffentlicher Sitzung zu beraten.
Herr Flemming bezweifelt, dass sich der Aufwand lohne, weil in Rissen kaum Flüchtlinge wohnten.
Frau Dr. Melzer entgegnet, dass das Bezirksamt den Bürgervertrag umzusetzen habe, der ein Stadtteilmanagement für Rissen vorsehe.
Herr Jarowoy ergänzt, dass der Bürgervertrag immer von einem gemeinsamen Sozialraum von Rissen und Sülldorf ausgehe.
Die Drucksache 20-5466 wird einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion beschlossen.