Halbjährlicher Bericht über Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten über Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung mitgewirkt hat
Gemäß der § 19-Vereinbarung informiert das Bezirksamt ohne Aufforderung „über alle den Bezirk betreffenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung entsprechend der Anlage zu dieser Vereinbarung“.
Danach erstattet das Bezirksamt in der Bezirksversammlung bzw. im Hauptausschuss einen
„Bericht über Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten
in Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung mitgewirkt hat“
Der Bericht erfolgt jeweils nachträglich nach Ablauf des jeweiligen Halbjahres in der ersten Sitzung der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses.
Eine entsprechende Liste für das 2. Halbjahr 2018 ist als Anlage beigefügt.