Es wurden keine Fragen eingereicht.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Ältestenrates/ Geschäftsordnungsausschusses vom 27.09.2021.
Herr Brümmer berichtet, dass das Amt alle 200 Anwohnenden in 80 Haushalten über die Umbenennung und deren Hintergründe informieren werde. Darüber hinaus werde für eine Übergangszeit noch das alte durchgestrichene neben dem neuen Straßenschild hängen gelassen. Die Grundeigentümer*innen würden im Übrigen über eine Straßenumbenennung immer über das Grundbuchamt informiert.
Frau Boehlich stellt fest, dass es in Altona in der Vergangenheit schon viele Umbenennungen gegeben habe und die Anwohnenden immer informiert worden seien.
Nach Auffassung von Herrn Strasser handele es sich bei einer Straßenumbenennung um einen Verwaltungsakt, der gegenüber den Betroffenen bekanntgegeben werden müsse.
Der TOP mit der Drucksache 21-2424 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Dr. von Berg erinnert daran, dass sich der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport (GrünA) in der Vergangenheit mehrfach mit dem Konzept des Vereins heilende Stadt e.V. beschäftigt und in seiner Sitzung vom 04.05.2021 die Entwicklung des Projektes und die vorläufige Überlassung des ehemaligen Bauhofes beschlossen habe. Sie werbe dafür, das interessante Konzept nicht zu kippen und stattdessen mit ggf. weiteren Projekten zusammenzubringen.
Herr Hielscher weist darauf hin, dass das vom Verein zugesagte Finanzierungskonzept bisher nicht erstellt bzw. vorgelegt worden sei. Das vom Hamburger Sport Verein e.V. geplante ParkSportangebot sei ein interessantes nichtkommerzielles Breitensportangebot.
Frau Dr. von Berg erklärt die Zusicherung des Amtes zu Ziffer 1 des Antrages. Das Amt habe eine Monatsfrist und müsse sich daher spätestens Ende November positionieren.
Vor diesem Hintergrund werden Ziffer 2 und 3 der Drucksache 21-2424 zur weiteren Beratung in den GrünA überwiesen. Der Verein heilende Stadt e.V. ist hierzu einzuladen.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Ältestenrates/ Geschäftsordnungsausschusses vom 27.09.2021.
Herr Brümmer stellt fest, dass zwischen dem Wünschenswerten, dem rechtlich Gebotenen und den erforderlichen Maßnahmen zu unterscheiden sei.
Festzustellen sei, dass das Amt weder nach dem Baugesetzbuch noch der Hamburgischen Kommunikationshilfenverordnung (HmbKHVO) bzw. dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verpflichtet sei, Gebärdendolmetschen vorzuhalten. Anderes ergebe sich, wenn es einen konkreten Antrag einer Person gebe. Neben der notwendigen Anpassung der HmbKHVO müsse auch die Ressourcenfrage geklärt werden. Der laut Sozialbehörde anzusetzende Vergütungssatz nach der HmbKHVO betrage 45 Euro, marktüblich sei jedoch der Stundensatz des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes in Höhe von 85 Euro. All dieses habe bzw. werde das Amt gegenüber der Fachbehörde sowie der neuen Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung kommunizieren.
Frau Dr. von Berg unterstreicht, dass es eine hamburgweite Lösung geben müsse. Sinnvoll wäre die Einrichtung eines zentralen Pools von Gebärdendolmetschenden, auf den auch kurzfristig zugegriffen werden könne.
Herr Eschenburg schlägt vor, auf den Veranstaltungsplakaten sowie in den Pressemitteilungen und im Internet darauf hinzuweisen, dass Bedarfe an Gebärdendolmetschen möglichst frühzeitig geltend gemacht werden könnten und sollten.
Der Hauptausschuss überweist das Thema zur weiteren Erörterung und ggf. Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in die November-Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit. Das Amt wird gebeten, vorab die bisherigen Erkenntnisse schriftlich vorzulegen.
Der TOP mit dem Antrag der CDU-Fraktion (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Strate stellt fest, dass folgender Ergänzungswunsch der Fraktion GRÜNE bereits von der CDU-Fraktion übernommen worden sei:
Neue Ziffer 3: “Wenn möglich sollen diese Stellen mit einer Übergangs-/ Einarbeitungszeit von mindestens drei Monaten zur freiwerdenden Stelle besetzt werden.“
Die bisherige Ziffer 3 wird Ziffer 4.
Der so geänderte Antrag wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-9065B siehe Anlage).
Der Hauptausschuss trifft einvernehmlich folgende Festsetzungen:
November 2021:
[Nachtrag:
Wegen erheblicher Kostensteigerung hat das Präsidium entschieden, dass die Sitzung der Bezirksversammlung in der Versteigerungshalle des Fundbüros stattfindet.]
Dezember 2021:
Eine Sondersitzung des Sonderausschusses Science City Bahrenfeld am 26.10.2021 wird einstimmig beschlossen.
Eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 26.11.2021 wird einstimmig beschlossen.
Eine Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit am 24.11.2021 wird einstimmig beschlossen.
Vertagt aus der Sitzung vom 16.09.2021.
Die Sitzungstermine 2022 werden einvernehmlich festgelegt (siehe Anlage).
Der Entwurf der Tagesordnung (Anlage) wird mit folgender Ergänzung (Arbeitstitel)
einvernehmlich festgelegt:
Antrag der CDU-Fraktion
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der TOP mit dem Wunsch des Ausschusses für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft (ArSW), Ziffer 1 des Beschlusses (Anlage) dahingehend zu ändern, dass die dem ArSW vorgelegten Anträge auf Mittel aus dem Neustartfonds von diesem abschließend votiert werden können und eine Bestätigung durch die Bezirksversammlung entfällt, wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Brümmer weist darauf hin, dass die Mittelvergabe im Rahmen des normalen Verwaltungshandelns erfolge, wobei die Vorgaben der einschlägigen Förderrichtlinie zu beachten seien. Der ArSW könne die Anträge zur Kenntnis erhalten.
Herr Eschenburg erklärt, er habe den Beschluss so verstanden, dass die Anträge dem Ausschuss vorzulegen seien und dass es bei einem Dissens ggf. einen § 19 BezVG-Beschluss der Bezirksversammlung geben könne.
Herr Hielscher weist darauf hin, dass die Bezirksversammlung jederzeit eingreifen könne.
Herr Strate verweist auf das seit Jahren eingeübte Verfahren im Bauausschuss, das auch hier angewendet werden könne: Das Amt stelle (Bau-) Anträge sowie das beabsichtigte Amtsvotum vor. Wer Änderungen wolle, müsse einen Antrag stellen. Wenn das Amt einem entsprechenden Beschluss nicht folgen wolle, könne aus dem Ausschuss heraus ein § 19 BezVG-Antrag für die nächste Sitzung der Bezirksversammlung angekündigt werden.
Der Hauptausschuss stellt einvernehmlich fest, dass die Beschlussdrucksache 21-2025 nicht geändert werden soll und muss.