Protokoll
Sitzung des Hauptausschusses vom 12.08.2021

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es wurden keine Fragen angemeldet.

Ö 2 - 21-2180

Jenischpark, störende Beschallung täglich ab 16 bis nach 24 Uhr Eingabe vom 20.07.2021

Frau Dr. von Berg erläutert ergänzend zur Stellungnahme des Amtes (Drucksache 21-2206, TOP 2.1), dass das Thema generell noch einmal intensiver im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport beleuchtet werden solle. Die Leiterin des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes habe auch bereits Kontakt mit dem Petenten aufgenommen. Die zweite Vorsitzende des Vereins „Freunde des Jenischparks e.V.“ habe mitgeteilt, dass sich die Situation nach Umsetzung des Alkoholverbots deutlich entspannt habe. Das Amt stehe im regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen Polizeikommissariat.

 

Herr Schmidt erklärt, er habe sich zunächst gefragt, ob die sehr knappe Antwort des Amtes in der Drucksache 21-2206 die richtige Herangehensweise sei. Die Botschaft sei aber, dass das Amt an dem Thema dranbleibe. Wichtig und gut sei, dass die Fachamtsleiterin mit dem Petenten das Gespräch gesucht habe.

Der Park müsse aber auch von jungen Leuten genutzt werden können, geraden in Zeiten der Pandemie.

 

[Nachtrag des Amtes:

Aufgrund eines Kommunikationsfehlers innerhalb des Amtes wurde der Kontakt des Amtes mit dem Petenten nicht korrekt durch Frau Dr. v. Berg dargestellt. Richtig ist vielmehr, dass Mitarbeiter:innen von MR mehrfach Kontakt zu ihm hatten, nicht jedoch MRL.]

 

[Nachtrag:

Die Stellungnahme des Petenten vom 14.08.2021 zu den Beratungen im Hauptausschuss wurde den Ausschussmitgliedern am 16.08.2021 per Mail übersandt.]

 

 

Ö 2.1 - 21-2206

Jenischpark, störende Beschallung täglich ab 16 bis nach 24 Uhr Eingabe an die BV vom 20.07.2021 Stellungnahme des Bezirksamtes

Der TOP mit der Mitteilungsdrucksache 21-2206 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. 

Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.

 

[Nachtrag:

Die Stellungnahme des Petenten vom 12.08.2021 zur Drucksache 21-2206 wurde den Ausschussmitgliedern am gleichen Tag per Mail übersandt.]

Ö 3

Öffentliche Anhörung zum Bauvorhaben Blankeneser Bahnhofstraße Bezug: Sitzungen des Hauptausschusses vom 15.07.2021 sowie des Bauausschusses vom 27.07.2021

Frau Wolpert stellt fest, dass in der Sitzung des Bauausschusses vom 27.07.2021 das Minderheitenrecht der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, die eine öffentliche Anhörung zum Bauvorhaben Blankeneser Bahnhofstraße beantragt hätten, nicht gewahrt worden sei. Das Minderheitenrecht könne nicht durch die Mehrheit ausgehebelt werden, die beantragte öffentliche Anhörung müsse stattfinden. Die von der Sitzungsleitung geltend gemachte Sperrfrist des § 14 (1) der Geschäftsordnung gelte nicht, weil der vorangegangene Hauptausschuss nicht als Ausschuss, sondern stellvertretend für die Bezirksversammlung agiert habe.

 

Auf Nachfrage bestätigen Vertreter*innen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, dass sie weiterhin an der öffentliche Anhörung festhalten wollten.

 

Herr Werner unterstreicht, dass das Gespräch mit den Menschen vor Ort wichtig sei. In einem ersten Schritt müsse der Vorhabenträger gefragt werden, ob er bereit sei, seine Pläne öffentlich vorzustellen und zu erörtern. Wenn dieses nicht gewollt sei, sollten im Rahmen der öffentlichen Anhörung verkehrliche Fragen sowie die Situation des Einzelhandels im Blankeneser Zentrum erörtert werden.

 

Herr Ziegertlt es grundsätzlichr richtig und wichtig, bei der Realisierung größerer Bauvorhaben bzw. von Vorhaben, die Auswirkungen für rger*innen haben könnten, rechtzeitig zu informieren, anzuhören und so die Bürger*innen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Im konkreten Fall sei es problematisch, dass der beantragte Vorbescheid bereits erteilt worden sei.

 

Herr Trede stellt klar, dass im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens nur über die Art, nicht über den Inhalt der Nutzung gesprochen werde,. Es sei also nicht wirklich bekannt, was für ein Einzelhandel geplant sei. Auch gebe es im Vorbescheidsverfahren keine gutachterlichen Aussagen über verkehrliche Auswirkungen. Dieses werde erst im folgenden Baugenehmigungsverfahren betrachtet. Er sei offen dafür, in diesem späteren Stadium den Antragsteller zu fragen, ob er seine Pläne und deren Auswirkungen öffentlich vorstellen wolle.

In der Sitzung des Bauausschusses vom 27.07.2021 habe es von ihm als amtierenden Vorsitzenden keine inhaltliche Bewertung, sondern lediglich die Auslegung der Geschäftsordnung in dem Sinne gegeben, dass es sich wegen der vorangegangenen Beratung im Hauptausschuss um eine Doppelbefassung gehandelt habe und ein dort bereits abgelehntes Ansinnen erneut beantragt worden sei.      

 

Herr Brümmer stellt klar, dass der Beschluss zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu diesem Thema die rechtlichen Grenzen des Entscheidungsrechts der Bezirksversammlung bzw. ihrer Ausschüsse überschreiten würde und damit unzulässig re und beanstandet werden müsse. § 16 BezVG regele, dass Bauanträge in nicht-öffentlicher Sitzung beraten würden. Ausnahmen gebe es hierbei keine. Ein konkretes Bauvorhaben könne damit öffentlich nicht beraten werden. Es würden an einer derartigen Veranstaltung auch keine Beschäftigten des Bezirksamtes teilnehmen. Gebe es bei einer öffentlichen Anhörung oder Veranstaltung keinen Bezug zu einem konkreten Bauvorhaben, würde nicht beanstandet.

 

Herr Eschenburg teilt die Rechtsauffassung des Amtes. Wenn es bei einer Anhörung nicht um eine konkretes Bauvorhaben, sondern um Verkehrs- oder Einzelhandelsfragen gehe, sei auch nicht der Bauausschuss, sondern eher der Verkehrs-, Planungs- oder der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft (ArSW) zuständig.

 

Frau Wolpert stellt fest, dass die Fraktionen von SPD und DIE LINKE in der gestrigen Sitzung des ArSW ebenfalls erfolglos eine öffentliche Anhörung zum Thema Einzelhandel im Zentrum des Westens Altona beantragt hätten.

 

Frau Boehlich weist darauf hin, dass eine öffentliche Anhörung eine große Erwartungshaltung auslösen würde, die nicht erfüllt werden könne, wenn über das konkrete Bauvorhaben gar nicht berichtet werden dürfe.

 

Im Übrigen habe es vor ca. 10 Jahren ein umfangreiches und intensives Beteiligungsverfahren zur Zentrumsgestaltung Blankeneses in Form eines Workshops gegeben. Zudem sei die Öffentlichkeit auch bei der damaligen Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt worden.

 

Frau Wolpert fasst zusammen, dass in der Sitzung des Bauausschusses qua Minderheitenvotum eine Öffentliche Anhörung beschlossen worden sei.

Bei Variante 1 werde das Amt zunächst gebeten, den Antragsteller zu fragen, ob er bereit sei, sein Vorhaben vorzustellen. Das Amt habe angekündigt, diese Variante zu beanstanden

Bei Variante 2 gebe es eine öffentliche Diskussion zum Thema Verkehr und Einzelhandel in Blankenese. Heute sei es die Aufgabe des Hauptausschusses, einen Termin festzulegen.

 

Dem Antrag von Herrn Trede, die beantragte öffentliche Anhörung sowie die dazugehörende Auslegung der Geschäftsordnung (§§ 14 (1) und 20 (1)) in der kommenden Sitzung des Ältestenrates/ Geschäftsordnungsausschusses zu behandeln, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE zugestimmt.

(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, den Antrag ebenfalls abzulehnen.) 

 

Ö 4 - 21-2173

Terminplanung zur Mittelvergabe des Quartiersfonds I und II für das Jahr 2022 Korrektur des Beschlusses vom 15.07.2021 (Drs. 21-2073.1B)

 

Der Hauptausschuss folgt einvernehmlich dem Vorschlag von Frau Wolpert, den Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit in seiner Sitzung am 18.10.2021 zu beteiligen sowie zur Sprecher*innensitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 19.10.2021 hinzuzuladen (Beschlussdrucksache 21-2073.1BB siehe Anlage).

 

Ö 5

Sitzungsbetrieb ab September 2021 - Sitzungsformate und Sitzungsort(e)

Frau Boehlich schlägt vor, aufgrund der steigenden Inzidenz das Verfahren aus dem August fortzuhren.

 

Herr Schmidt erklärt, dass weiterhin auf Sicht gefahren werden müsse. Es sei aber zwischenzeitlich nur noch schwer zu begründen, warum beispielsweise die Innengastronomie geöffnet habe, jedoch der Sitzungsbetrieb weiterhin überwiegend digital stattfinde. Digitale Sitzungen dürften nur das letztmögliche Mittel sein. Er beantrage daher, dass alle Sitzungen wieder als Präsenzveranstaltungen stattfinden sollten.

 

Bei alternativer Abstimmung stimmt der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung dem Vorschlag von Frau Boehlich mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, CDU und FDP sowie einer Stimme aus der Fraktion DIE LINKE zu. Der Vorschlag von Herrn Schmidt erhält nur die Zustimmung der SPD-Fraktion und wird damit abgelehnt. Herr Ziegert enthält sich.

 

Damit tagen die Bezirksversammlung bzw. die Ausschüsse im September wie folgt:

 

Bezirksversammlung, Hauptausschuss,

zweiter Planungsausschuss, Sonderausschuss 

Science City Bahrenfeld: in Präsenz (Vollbesetzung) und gestreamt

 

Bauausschuss, erster Planungsausschuss: in Präsenz (Vollbesetzung)

 

Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss,

Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses: digital

 

Alle anderen Ausschüsse: digital und gestreamt

 

(Beschlussdrucksache 21-9059B siehe Anlage)

 

[Nachtrag: Frau Wolpert hat am 13.08.2021 ihre Zustimmung zu den beschlossen digitalen Sitzungen gemäß § 13 (3) BezVG erteilt.]

 

Frau Dr. von Berg berichtet, dass die 3 G-Regel mit Stand heute nicht für die Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse gelte, da eine freiheitseinschränkende Maßnahme einer rechtlichen Grundlage bedürfe. Das wäre im konkreten Fall die ggf. angepasste Eindämmungsverordnung (EVO), der Beschluss der Minister*innenkonferenz sei hingegen nicht unmittelbar bindend.

 

Frau Wolpert bittet darum, dass die Bezirksversammlung zu diesem Punkt auf dem Laufenden gehalten und die Frage geklärt werde, ob die Bezirksversammlung oder ersatzweise der Hauptausschuss die „3 G-Regel“ einführen könne, wenn diese nicht für Sitzungen der Bezirksversammlung oder ihrer Ausschüsse in der EVO verankert werde.

 

Ö 5.1 - 21-2201

Livestreaming von Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse - Aufrufe der Sitzungen im Internet - Übersicht über das Livestreaming in allen sieben Bezirken - Mittel- und Kostenübersicht BV Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der TOP mit der Mitteilungsdrucksache 21-2201 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Eschenburg zur Einführung des Konferenzsystems Zoom berichtet Frau Wolpert, dass hierfür keine datenschutzrechtliche Genehmigung vorliege.

Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.

Ö 6

Festlegung der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksversammlung am 26.08.2021

 

Der Entwurf der Tagesordnung (Anlage) wird mit folgenden Ergänzungen (Arbeitstitel) einvernehmlich festgelegt:

 

  • Der zweite Corona-Winter droht

Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

  • Aufmachen bahn_hoefe der Öffentlichkeit wieder zugänglich machen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

Frau Wolpert berichtet, dass der Altonaer Kinder- und Jugendpreis aus Termingründen erst in der Sitzung im September verliehen werden könne.

 

Der Hauptausschuss legt einvernehmlich fest, dass Ehrungen von langjährig ehrenamtlich aktiven Bezirksversammlungs- und Ausschussmitgliedern in der August-Sitzung erfolgen sollen. 

Ö 7

Mitteilungen

Ö 7.1 - 21-2174

Sondernutzungen Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Frau Dr. von Berg berichtet, dass das Amt zu dem Thema auch ein bereits verteiltes Handout erstellte habe. Die Regelungen in Altona seien identisch mit denen in anderen Bezirken, teilweise sogar etwas liberaler.

Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ö 7.2 - 21-2196

Veranstaltungsankündigung Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der TOP mit der Mitteilungsdrucksache 21-2196 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.

Ö 8

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

N 9

Mitteilungen