21-2206

Jenischpark, störende Beschallung täglich ab 16 bis nach 24 Uhr Eingabe an die BV vom 20.07.2021 Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.08.2021
Sachverhalt

Die Beschwerde bezieht sich auf tägliche Lärmbelästigungen von nachmittags bis in den späten Abend ausgehend von Parkbesuchern auf der großen Wiese im Jenischpark unterhalb des Jenischhauses in Form von lauter Musik aus tragbaren Abspielgeräten und lautem Gekreische der Anwesenden. Von Anwohnern herbeigerufene Polizei konnte jeweils mit unterschiedlich schnellem Erfolg die Lärmbelästigungen unterbinden.

 

Mangels eigener Personal-Ressourcen im Bereich der bezirklichen Ordnungswidrigkeiten kann MR bzw. der Bezirk hier nicht selber regelhaft eingreifend tätig werden.

 

Wie auch in allen anderen öffentlichen Grünanlagen gelten im Jenischpark die Regeln der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach § 1 Absatz 3, Satz 1 Nr. 10. „Lärm zu erzeugen, insbesondere mit Rundfunkgeräten, Tonbandgeräten, Plattenspielern oder ähnlichen Geräten“.

Für eine Verschärfung dieser klaren Regeln im Rahmen einer zusätzlichen Parkordnung, einer Erweiterung des Bußgeldkatalogs oder auch durch eine nächtliche Schließung des Parks, sieht die Abteilung Stadtgrün keine Veranlassung.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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