Es wurden keine Fragen eingereicht.
Angemeldet von der SPD-Fraktion
Herr Kaeser berichtet von einem Kündigungsfall bei dem Eigenbedarf angemeldet worden sei. Allerdings sei der Wohnraum nicht eigenbedarfsfähig gewesen. Weiterhin sei der Wohnraum dann für Airbnb genutzt worden.
Herr Langbehn erklärt, dass das Hamburger Wohnraumschutzgesetz novelliert worden sei. Es bestehe der Grundsatz, dass Wohnraum geschützt werden müsse. Das Gesetz gliedere sich in mehrere Abschnitte. Ein Abschnitt befasse sich mit den Mindestanforderungen an Wohnraum, ein weiterer mit dem Thema Zweckentfremdung. Zur Zweckentfremdung gehöre nebe der Vermietung für gewerbliche Zwecke – und eben auch als Ferienwohnung u.a. auch der Abbruch von bestehendem Wohnraum, für den eine Genehmigung erteilt werden müsse. Parallel dazu müsse dann neuer Wohnraum nachgewiesen werden. Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes dürfe lediglich zwei Monate im Jahr 50% der Wohnfläche vermietet werden. Künftig müsse jeder, der eine Ferienwohnung vermieten wolle, eine Wohnraumschutznummer beantragen. Dies könne online erfolgen. Die Wohnraumschutznummer müsse zum Beispiel auf den einschlägigen Onlineportalen angegeben werden. Jeder, der eine Vermietung vornehme, müsse bis zum 31.03.2019 eine Wohnraumschutznummer beantragt haben. Weiterhin müssten die Anbieter einen Belegungskalender führen. Im Rahmen von Verstößen sei das Bußgeld drastisch erhöht worden. Für die Überwachung von Verstößen bei Vermietungen seien die Bezirksämter Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek sowohl in der Sachbearbeitung wie in den Rechtsämtern verstärkt worden.
Weiterhin erläutert Herr Langbehn, dass unabhängig von einer Airbnb-Vermietung bei Leerständen von Wohnungen, zum Beispiel bei einer Grundsanierung, Zwischenmietverträge angeboten werden könnten. Außerdem könnten Wohnungen immer untervermietet werden. Dies müsse aber auf Dauer angelegt sein. Das sei der wesentliche Punkt. Die Übertragung der Kontrolle über die Vermietung auf die Tourismuszentrale sei schwierig, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handele.
Herr Sülberg begrüßt die Novellierung des Wohnraumschutzgesetzes sowie die Kontrolle der Airbnb-Vermietungen. Im Schanzenviertel beispielsweise befänden sich viele unbekannte Airbnb-Wohnungen.
Herr Langbehn berichtet auf Nachfrage, dass Online-Anbieter von Wohnungen zur Mitwirkung verpflichtet seien. Sie müssten ihre Kunden auffordern die Wohnraumschutznummer zu beantragen. Weiterhin werde die Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen eine Pressekonferenz zu der Thematik geben.
Herr Bernau bittet darum, einen Umweltpreis für Marktbeschicker auszuloben, damit für diese ein Anreiz bestehe, z.B. auf Plastikgeschirr zu verzichten. Diese Idee könne auch an andere Bezirke weitergegeben werden.
Herr Andersen erklärt, dass für die Auszeichnung ein Konzept entwickelt werden solle.
Der Ausschuss spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion GRÜNE für die folgende von Herrn Kaeser formulierte Beschlussempfehlung aus.
Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit empfiehlt der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, einen Umweltpreis für Marktbeschicker auszuloben. Das Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wird gebeten, dafür Kriterien für den Auslobungstext zu erarbeiten.
Herr Langbehn berichtet zu der Thematik „Afrikanische Schweinepest“, dass es sich um eine tödliche Viruserkrankung bei Schweinen handele, welche für Menschen ungefährlich sei. Eine Impfung gegen die Erkrankung sei nicht möglich, wenn das Fleisch als Lebensmittel verwendet werden solle. Die Schweinepest würde sich jetzt aus Osteuropa in Richtung Westeuropa bewegen und überspringe Ländergrenzen. Übertragen werde die Krankheit über die Tiere selbst, Zecken sowie Futter. In Westeuropa sei die Krankheit offentsichtlich durch den Wegwurf von Lebensmitteln auch in Belgien ausgebrochen.. Dänemark habe damit begonnen, einen Zaun an der Landesgrenze zu ziehen, damit die Seuche sich nicht in ihrem Land verbreite. Es müsse ein adäquater Umgang mit der Seuche gefunden werden, damit der Schweinefleisch-Markt nicht zusammenbreche und die wirtschaftlichen Folgen unabsehbar würden. Es bestehe die Gefahr, dass aufgrund der Schweinepest Waldgebiete eingezäunt und über Monate gesperrt werden müssten. Gegebenenfalls müsste die Tiere in Kadaver-Säcken aus dem Wald geholt werden. Um die Schutzmaßnahmen ausführen zu können, seien für den Bezirk Altona 96.000 Euro bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) beantragt worden. In den Bezirken Wandsbek, Harburg und Altona gebe es Wildschweinrotten. In Bezug auf die Schweinepest müssten alle Bezirke zusammenarbeiten. Die Bezirke haben ein Tierseuchenbekämpfungszentrum aufgebaut. Auch der Bezirk Altona bereite sich personell vor.
Herr Langbehn erklärt weiterhin auf Nachfrage, dass das Wildgehege im Kövensteen bereits eingezäunt sei.
Zu der Thematik der Shisha-Bars erläutert Herr Langbehn, dass es beim Vorglühen der Kohle in den Wasserpfeifen zu einem CO² Ausstoß komme. Es sei schwierig gewesen, eine entsprechende Rechtsvorschrift zu finden, um den damit verbundenen Gefahren in Shisha-Einrichtungen adäquat zu begegnen. Deshalb hätten sich auf Initiative der Bezirksämter im Wesentlichen die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und die Feuerwehr zusammmen gefunden, um nach Lösungen zu suchen. Letzlich sei das Gesetz zum besseren Gesundheitsschutz in Shisha-Einrichtungen erarbeitet worden. Nach Senatsbeschluss liege dies nun der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vor. Danach müssten Abluft- und Belüftungsanlagen und CO² Warnmeldegeräte in die Einrichtungen eingebaut werden.
Auf Nachfrage von Herrn Kaeser erklärt Herr Langbehn, das in Shisha-Bars kriminelles Milieu vorhanden sein könne.
Herr Langbehn berichtet zusätzlich über das Thema Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Über die Plattform „fragdenstaat.de“ sei eine Kampagne gestartet worden, in der viele Bürgerinnen und Bürger per anoymisierter E-Mail Anfragen zur Lebensmittelüberwachung gestellt hätten. Es handele sich um eine bundesweite Aktion. Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt habe bisher 142 Anfragen bekommen. Die Anfragenden müssen nach Verbraucherinformationsgesetz eine Postadresse bekannt geben, da der Betrieb über den Auskunft gegeben werden solle, ein Recht auf die vollständigen Daten des Anfragenden habe, um gegebenenfalls Widerspruch gegen die Anfrage einzulegen. Für die Abarbeitung der E-Mails würden derzeit drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. 90 Prozent der Betriebe, über die Anfragen gestellt würden, nähmen das Recht in Anspruch, die kompletten Adressdaten der Fragenden zu erfahren. .
Herr Andersen kritisiert, dass zu viele Mitarbeiter in die Abarbeitung der Anfragen eingebunden seien, statt Lebensmittelkontrollen durchzuführen. Weiterhin stelle sich die Frage ob die „Cross Compliance“ in Bezug auf die Lebensmittelkontrollen eingehalten werde.
Herr Langbehn erklärt dazu, dass die Verwaltung sogenannte „Cross Checks“ durchführe. Dabei handele es sich um Fachrechtskontrollen bei den u.a. Lebensmittelrechtsverstöße weitergemeldet würden. „Cross Compliance-Kontrollen“ fänden auch für Hamburg organisiert, durch das Land Schleswig-Holstein statt.
Frau Liedtke erkundigt sich, ob ein personeller Ausgleich für die Mehrarbeit geschaffen werde, worauf Herr Langbehn antwortet, dass die Verwaltung hoffe, dass die Anfragen über die Plattform bald auf ein normales Maß zurückgingen.
Herr Langbehn berichtet, dass am 26.03.2019 die Veranstaltung „Mein Baby weint viel“ – Umgang mit gestressten Babys im Altonaer Kinderkrankenhaus stattfinden werde und am 02.04.2019 im Kino „Lichtmess“ der Dokumentarfilm über Essstörungen „Ich habe es geschafft“ gezeigt werde. Die Veranstaltung „Verwirrt nach der OP – das postoperative Delir“ am 13.02.2019 sei gut besucht und der Austausch erfolgreich gewesen (siehe Anlage).
Der Tagesordnungspunkt wird auf Wunsch der SPD-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Bernau berichtet, dass der Discounter Aldi auf seine Kosten drei mal zwei Schilder auf dem Flottbeker Wochenmarkt aufstellen wolle. Darauf solle stehen „Hier gilt die StVO“ sowie „5 km/h“. Der Ausschuss solle den Vorschlag von Aldi unterstützen. Zu dem Biotop und Wasserrückhaltebecken auf dem Wochenmarkt stelle sich die Frage, wie dieses vor Vermüllung geschützt werden könne.
Herr Langbehn erklärt, dass zunächst die Eigentümer der an die Marktfläche angrenzenden Grundstücke ermittelt werden müssten.
Herr Sülberg begrüßt die Verfahrensweise, die Schilder auf dem Wochenmarkt aufzustellen. Dazu solle sich Aldi bezüglich einer StVO-konformen Beschilderung mit der Polizei kurzschließen.
Der Ausschuss spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion GRÜNE für die folgende von Herrn Bernau formulierte Beschlussempfehlung zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung aus.
Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit empfiehlt der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, in Absprache mit der Aldi Immobilienverwaltung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Herten auf der Fläche des Flottbeker Wochermarktes an drei Standorte jeweils zwei Verkehrsschilder zur Verkehrssicherheit aufzustellen. Der Text auf den Schildern soll lauten: „Hier gilt die StVO“ sowie „5 km/h“. Da die Verkehrssicherungspflicht für die Fläche, außer an den Markttagen, bei dem Discouter Aldi liegt, sollte dieser die Kosten für die Schilder tragen.
Der Ausschuss nimmt die Anfragedrucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 20-5673 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsdrucksache zur Kenntnis.
Es werden keine Beratungen vorgenommen.