20-5438

Fortschritte bei der Luftreinhaltung Auskunftsersuchen von Benjamin Eschenburg, Sven Kuhfuß, Holger Sülberg, Claudia von Allwörden, Stefanie Wolpert (alle Fraktion GRÜNE), Andreas Bernau, Wolfgang Kaeser, Ute Naujokat, Dr. Frank Toussaint (alle SPD-Fraktion), Dr. Anke Frieling, Dagmar-Josiane Kieser, Dr. Kaja Steffens (alle CDU-Fraktion), Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE) und Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.03.2019
28.02.2019
18.02.2019
Sachverhalt

Der Luftreinhalteplan für Hamburg (2. Fortschreibung) wurde am 30. Juni 2017 gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgestellt. Am 31. Mai 2018 wurden die bundesweit ersten zwei streckenbezogenen Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen für Teilabschnitte der Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße eingerichtet.
 

Am 15. Juni 2017 empfahl der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung Altona (Drucksache 20-3696.2) der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) gemäß § 27 BezVG bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans eine neue feste Luftmessstation für den Bereich Elbchaussee/Klopstockstraße bzw. der angrenzenden Palmaille zu errichten. Diese sollte dauerhafter Bestandteil des Hamburger Luftmessnetzes werden, um Erfolge bei der Senkung von Schiffsimmissionen auf Altonaer Gebiet jederzeit überprüfen zu können. Die Behörde für Umwelt und Energie antwortete am 28. Juli 2017 (Drucksache 20-3916), dass das Luftmessnetz bereits deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehe und in Ergänzung der kontinuierlichen Messungen regelmäßig Passivsammler-Programme auch in Altona durchgeführt würden. Eine Aufnahme des Standortvorschlags in das Passivsammler-Programm 2018 werde zudem geprüft.
 

Außerdem empfahl die Bezirksversammlung emissionsfreie oder emissionsarme Busse zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 vorrangig auf der Max-Brauer-Allee einzusetzen. Seit 2014 und 2016 fahren insgesamt zwei reine Midi-Elektrobusse auf der Linie 488 der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH). Zudem sollten auf der Metrobuslinie 3 zwei Elektrogelenkbusse eingesetzt werden. Am 15. November 2018 nahm die Hochbahn den ersten Serien-Elektrobus in Betrieb. Geplant wurde die vollständige Umstellung der unternehmenseigenen Busflotten auf Antriebe mit Euro V oder besser für das Jahr 2018. Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) planten, ab dem Fahrplanwechsel 2017/18 auf der Buslinie 15 ausschließlich emissionsarme Busse gemäß Abgasnorm Euro VI einzusetzen.
Die Bezirksversammlung empfahl wirksame Kontrollmechanismen zur Überwachung der Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen. Die Polizei führte mehrfach Schwerpunkteinsätze zur Durchsetzung der Durchfahrtsbeschränkungen durch und überwachte den Verkehr stichprobenartig im Rahmen des normalen Streifendienstes.
 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) werden gebeten, folgende Fragen zu Fortschritten bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans zu beantworten:

 

  1. Welche Fortschritte gibt es bei der Senkung der Schiffsimmissionen auf Altonaer Gebiet?
  1. Welche der in der Luftreinhalteplanung aufgeführten Maßnahmen zur Senkung der Schiffsimmissionen wurden umgesetzt oder sind konkret in Planung und wann ist mit ihrer Umsetzung zu rechnen?
  2. Gibt es neue Ansätze zur Senkung der Emissionen im Bereich des Hafens?
  3. Wie werden die Hafenimmissionen mit dem vorhandenen Luftmessnetz erfasst?

 

  1. Nach welchen Kriterien wurden die Standorte der Luftmessstationen in Altona ausgewählt?

 

  1. Auswahl der Standorte und Zeiträume des Passivsammler-Programms 2017 und 2018:
  1. Nach welchen Kriterien sind konkrete Stellen für die Passivsammler in Altona ausgewählt worden?
  2. Nach welchen Kriterien sind Zeiträume zur Messung mit Passivsammlern festgelegt worden?
  3. Was hat die Prüfung der Aufnahmen zusätzlicher Messpunkte in das Passivsammler-Programm 2018 für Altona ergeben?

 

  1. Welche konkreten Messwerte haben sich im Rahmen des Passivsammler-Programms für 2017 und das laufende Jahr 2018 ergeben? Bitte Aufschlüsselung nach
  1. konkreter Standort
  2. Schadstoff
  3. konkreter Zeitraum

 

  1. Welche Fortschritte gibt es hinsichtlich der Erneuerung der Busflotten?
  1. Wie hat sich die Zahl der Busse unter Berücksichtigung der Emissionsklassen verändert? Vgl. Luftreinhalteplan S. 81 ff.
  2. Wann ist mit dem Einsatz von E-Bussen auf der Max-Brauer-Allee zu rechnen?
  3. Welche Zielsetzung gibt es hinsichtlich des Anteils der auf der Max-Brauer-Allee eingesetzten E-Busse an der Gesamtzahl der dort eingesetzten Busse?

 

  1. Welche Fortschritte gibt es bei der Senkung der Emissionen im Straßenverkehr?
  1. Wie entwickelt sich die Luftqualität im Bereich der Durchfahrtsbeschränkungen?
  2. Wie entwickelt sich die Luftqualität auf den Ausweichrouten?

 

  1. Welche Ergebnisse wurden bei den Kontrollen der Durchfahrtsbeschränkungen erzielt?
  1. Wann und mit welchem Ergebnis wurden Kontrollen durchgeführt?
  2. Sind in der Max-Brauer-Allee und in der Stresemannstraße vermehrt Kontrollen geplant?

 

  1. Welche Erkenntnisse gibt es zu Verlagerungseffekten in andere Straßen aufgrund der Durchfahrtsbeschränkungen in der Stresemannstraße und Max-Brauer-Allee?
  1. Wie hat sich bislang das Verkehrsaufkommen in den Strecken nach Einführung der Durchfahrtsbeschränkungen entwickelt?
  2. Wie hat sich bislang das Verkehrsaufkommen auf den Ausweichrouten gemäß Luftreinhalteplanung entwickelt?
  3. Sind durch die Durchfahrtsbeschränkungen ausgelöste Schleichverkehre durch Wohngebiete abseits der Strecken mit den Beschränkungen und den Ausweichrouten in nennenswertem Umfang bekannt geworden? Wenn ja, wo?

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die Fragen unter Beteiligung der BWVI zu den Fragen 1, 5 und 8 (sowie der BIS, diese wird sich zu den Fragen 7 und 8 direkt äußern) wie folgt:

 

Zu 1.a:

Die festgelegten Maßnahmen für den Hafen aus dem aktuellen Luftreinhalteplan für Hamburg befinden sich in Planung (Landstromanlagen, PowerPacs) und liegen im Zeitplan.

 

Zu 1.b:

Für den Hafen wird zusätzlich geprüft, ob eine Verwendung (Bebunkern) von LNG im Hafen zukünftig angeboten werden kann.

 

Zu 1.c:

Die hafenbezogene Immissionsbelastung wird an vier Luftmessstationen erfasst bzw. miterfasst.
Die Werte der Luftmessstation „Hafen/Kleiner Grasbrook“ stehen repräsentativ für die Immissionsbelastung im Hafengebiet.

 

An der Luftmessstation „Altona Elbhang“ wird die Immissionsbelastung erfasst, die sich im Bereich der nördlich an die Elbe angrenzenden Wohnbebauung einstellt. Aufgrund der vorherrschenden Hauptwindrichtung aus Süd-West ist die gemessene Immissionsbelastung durch hafenbezogene Emissionen beeinflusst.

 

Ergänzend messen die Luftmessstationen „Wilhelmsburg“ und „Veddel“ die Hintergrundbelastung im weiteren Umfeld von Industrie und Hafen.

 

Die Luftmesswerte dieser Stationen und zahlreiche weitere Informationen hierzu können unter http://luft.Hamburg.de abgerufen werden.

 

Zu 2:

Die Luftmessstationen in Hamburg wurden entsprechend den Kriterien der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) aufgestellt. In Altona werden folgende Luftmessstationen betrieben:

 

-          Sternschanze („13ST“)

-          Altona Elbhang („80KT“)

-          Kieler Straße („64KS“)

-          Stresemannstraße („17SM“)

-          Max-Brauer-Allee („70MB“).

 

Die drei verkehrsnahen Luftmessstationen in Altona („Kieler Straße“, „Max-Brauer-Allee“, „Stresemannstraße“) repräsentieren die innerstädtische Immissionsbelastung an Orten, an denen die höchsten Werte auftreten, welchen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt ausgesetzt sein wird („Hot-Spots“). Die Hot-Spots befinden sich an Straßenabschnitten mit einer hohen Verkehrsbelastung und einer durchgehend hohen Randbebauung, die eine gute Durchlüftung behindert.

 

Die Luftmessstation „Sternschanze“ ermittelt die innerstädtische Hintergrundbelastung in Hamburg.

 

Die Messwerte an der Luftmessstation „Altona Elbhang“ geben Aufschluss über Schifffahrt-beeinflusste Immissionsbelastungen am nördlichen Hafenrand.

 

Zu 3.a:

Passivsammlermessungen geben Aufschluss über punktuelle NO2-Konzentrationen unter örtlich vorgegebenen Positionierungs-Randbedingungen und dienen, als orientierende Messungen, der weiteren Bewertung der Luftqualität.

Am Altonaer Balkon erfolgt eine Langzeitmessung zur Erfassung der durch das Kreuzfahrtterminal beeinflussten Hintergrundbelastung. Der Standort wurde vom Institut für Hygiene und Umwelt festgelegt.

 

Am Neuen Pferdemarkt erfolgten die Messungen auf Antrag des Quartiersbeirates Karolinenviertel im Kreuzungsbereich von Feldstraße, Budapester Straße, Stresemannstraße und Schanzenstraße. Die Standorte wurden während einer Vor-Ort-Begehung mit einem Vertreter des Quartiersbeirates und dem Institut für Hygiene und Umwelt festgelegt.
 

Zu 3.b:

Mit Passivsammlern werden über einen Monat gemittelte NO2-Konzentrationen gemessen. Um jahreszeittypische Schwankungen auszugleichen, werden diese Messprogramme mindestens ein Jahr durchgeführt (Jahresmessprogramme). Darüber hinaus werden in Hamburg auch Langzeitmessungen mit Laufzeiten über mehrere Jahre durchgeführt, um im Einzelfall Trends ableiten zu können.

 

Zu 3.c:

Die Prioritätenliste für NO2-Passivsammler-Messprogramme enthält unter anderem ein weiteres Messprogramm im Bezirk Altona. In 2018 standen allerdings keine Kapazitäten für zusätzliche Passivsammlermessungen in Altona zur Verfügung. Derzeit laufen erste Vorbereitungen für weitere Passivsammlermessungen, die gemäß Prioritätenliste auch in Altona angedacht sind.

 

Zu 4.a, b und c:

Die Durchführung der Passivsammlerprogramme erfolgt durch das Institut für Hygiene und Umwelt. Die Passivsammler-Programme werden nach Validierung der Messergebnisse in das Transparenzportal eingestellt.

 

In Altona erfolgten in 2017 und 2018 folgende Passivsammlermessungen:

 

-          NO2-Messprogramm „Neuer Pferdemarkt“

-          NO2-Messung „Umfeld des Kreuzfahrtterminals Altona“.

 

Die jeweiligen Standorte der NO2-Passivsammler, die Zeiträume und die Ergebnisse finden sich im Transparenzportal unter:

 

-          Messprogramm Neuer Pferdemarkt:

http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/orientierende-no2-messungen-neuer-pferdemarkt-2016-2017?forceWeb=true

 

-          Messung im Umfeld des Kreuzfahrtterminals Altona:

http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/orientierende-no2-messungen-altona-2017?forceWeb=true.

 

Zu 5.a:

 

LRP 2014

Stichtag: 31.12.2018

Schadstoff-klasse

VHH

Hochbahn

VHH

Hochbahn

Euro III

205

194

62

0

Euro IV

0

8

0

0

Euro V

k.A.

k.A.

k.A.

449

EEV

k.A.

k.A.

k.A.

34

Euro V + EEV

238

520

226 **

483

Euro VI

93

73

273

433

Zero-Emission

1

6

2

9

Gesamt

537

801

563

925*

 

* Die von der Hochbahn zum 1. Januar 2018 übernommenen Busse von Jasper sind hierbei hinzugekommen.

** Der VHH liegen Zahlen von Euro V und EEV zusammen vor.

 

Zu 5.b:

Hochbahn:

Die Beschaffung von Gelenkbussen ist ab 2021 realisierbar. Erst dann ist ein Einsatz von Gelenkbussen für die Linien 20 und 25 möglich. Der Betrieb von E-Bussen der Linie 183 (Solobus) auf der Max-Brauer-Allee kann nach der Elektrifizierung des Betriebshofes Langenfelde im Jahr 2023 erfolgen.

 

VHH:

In der mittelfristigen Planung sind für den westlich gelegenen Busbetriebshof Schenefeld, von dem aus die Busse für den abgefragten Straßenzug gestellt werden, für das Jahr 2022 insgesamt 38 E-Busse berücksichtigt und genehmigt worden. Die Busbeschaffung für Schenefeld und damit der Einsatz von emissionsfreien Bussen steht im direkten Zusammenhang mit einem Neubau des Schenefelder Busbetriebshofes. Die für die E-Mobilität benötigte Flächenausdehnung (Aufbau Ladeinfrastruktur und Werkstatt) konnte die VHH im Jahr 2018 durch den Zukauf zweier benachbarter Grundstücke realisieren. Nach der Planung des Neubaus wurde im 4. Quartal 2018 der Bauantrag gestellt. Dem Bauantrag wurde aufgrund einer von der Stadt Schenefeld initiierten Veränderungssperre für die Bebauung der Grundstücke noch nicht entsprochen. Hieraus ergeben sich voraussichtlich Verzögerungen, da der Betriebshof Voraussetzung für Beschaffung und Betrieb der E-Busse ist.

 

Zu 5.c:

Ziel ist die vollständige Elektrifizierung der Busflotte.

 

Zu 6.a:

Die Stickstoffdioxid-Konzentration in Hamburg ist im Langzeittrend weiter rückläufig, auch an den verkehrsnahen Luftmessstationen mit noch bestehender Überschreitung des NO2-Jahresmittelwertes. Maßgeblich hierfür sind die Maßnahmen der Luftreinhalteplanung sowie die allgemeine Erneuerung der motorisierten Straßenverkehrsflotte hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen.

 

Eine erste Bewertung der Wirkung der Dieseldurchfahrtsbeschränkungen in den betroffenen Straßenabschnitten kann frühestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Maßnahmeneinsetzung vorgenommen werden. Maßgeblich für die Beurteilung der Luftqualität ist der über ein Kalenderjahr gemittelte Messwert.

 

Zu 6.b:

Infolge der Dieseldurchfahrtsbeschränkungen kann es zu Mehrbelastungen kommen. Die Routenführung wurde allerdings derart konzeptioniert, dass es an den empfohlenen Ausweichrouten zu keiner Überschreitung des NO2-Jahresmittelwertes kommen wird. 
Siehe auch Antwort zu a.

 

Zu 7.a und b:

Zulieferung BIS erfolgt separat.

 

Zu 8.a, b und c:

Seit dem 31. Mai 2018 gelten an der Max-Brauer-Allee für Pkw und Lkw sowie an der Stresemannstraße für Lkw Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge, die die Euro-Norm 6 (Pkw) bzw. VI (Lkw) nicht erfüllen.

In der Max-Brauer-Allee, der Stresemannstraße sowie auf einigen Abschnitten der empfohlenen Alternativrouten werden jährlich Verkehrszählungen durchgeführt. Zu beachten ist, dass es sich bei den Tagesverkehren (TV) um Werte handelt, die – anders als die angegebenen DTVw (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen (Mo-Fr)-Werte) – noch nicht mit Korrekturfaktoren versehen sind. Die Korrekturfaktoren dienen dazu, Schwankungen in der Verkehrsbelastung z.B. infolge von Einzelereignissen oder saisonalen Effekten auszugleichen. Üblicherweise unterliegen die Verkehre im Stadtgebiet einer Schwankungsbreite von bis zu zehn Prozent.

 

Die Verkehrszählungen im Umfeld der Dieseldurchfahrtsbeschränkungen fanden für das Jahr 2018 im Juni statt. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Einführungsdatum der Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen fehlt die für aussagekräftige Ergebnisse zwingend erforderliche Eingewöhnungszeit. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die angegebenen Tagesverkehre z.T. in unterschiedlichen Monaten erhoben wurden. Die Ergebnisse sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Etwaige Änderungen des Verkehrsaufkommens sind demnach nicht eindeutig auf die Einführung der Dieseldurchfahrtsbeschränkungen zurückzuführen.

 

Aus den genannten Gründen liegen für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2018 derzeit noch keine validen Werte hinsichtlich möglicher Verlagerungseffekte vor.

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 7.a:

Die Überwachung von Verkehrsvorschriften ist fester und regelmäßiger Bestandteil der allgemeinpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung.

Im Rahmen des täglichen Dienstes wurden durch die Besatzungen der Funkstreifenwagen und Kräfte der Dienstgruppe operative Aufgaben (DGOA) regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung der Dieseldurchfahrtsbeschränkung durchgeführt und festgestellte Verstöße zur Anzeige gebracht.

 

Darüber hinaus fanden an den nachfolgenden Tagen Schwerpunkteinsätze statt:

 

- 21.06.2018 

- 22.06.2018 

- 25.06.2018 

- 26.06.2018 

- 02.08.2018 

- 17.08.2018 

- 30.08.2018 

- 25.09.2018

- 25.09.2018 

- 18.10.2018 

- 30.10.2018 

- 30.10.2018 

- 23.11.2018 

- 20.12.2018 

- 07.01.2019 

- 16.01.2019 

 

Im Zeitraum vom 1. August 2018 bis 31. Oktober 2018 wurden bei allen Kontrollen insgesamt 1.056 Fahrzeuge kontrolliert und 237 Verstöße festgestellt.

 

Zu 7.b:

Die Kräfte des täglichen Dienstes führen weiterhin im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung und bei anlassbezogenen Feststellungen Kontrollen bezüglich der Dieseldurchfahrtsbeschränkung durch.

 

Des Weiteren führt die Region Altona vornehmlich mit eigenen Kräften monatlich eine Schwerpunktkontrolle durch. Zusatzkräfte werden nach Maßgabe polizeilicher Prioritäten und der jeweiligen Verfügbarkeit gleichermaßen angefordert / eingesetzt.

 

Zu 8.c:

Der Polizei liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

 

Anhänge

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