Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Dr. von Berg berichtet, das Rechtsamt habe mitgeteilt, dass über die Einsetzung eines Sonderausschusses der Hauptausschuss nur dann beschließen könne, wenn es einen Grund für die Eilbedürftigkeit gemäß § 15 Abs. 3 BezVG gebe. Ansonsten müsse ein etwaiger Beschluss in der Bezirksversammlung gefällt werden. In Ziffer 7 des Antrages der Fraktionen von CDU, GRÜNE und FDP (TOP 2.1) werde eine Anpassung der Vereinbarung nach § 19 BezVG angestrebt. Hierzu müsse sie ebenfalls ihre Zustimmung erteilen, wozu sie aber grundsätzlich bereit sei.
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig eine Sondersitzung des Hauptausschusses zum Thema „Sachstandsbericht zu den Maßnahmen im Vorbehaltsgebiet Science City Hamburg Bahrenfeld“ am 29.04.2021.
Die beiden Anträge zur Einsetzung eines Sonderausschusses (siehe TOP 2.1 sowie 2.1.1) werden im Einvernehmen ohne Votum in die kommende Sitzung der Bezirksversammlung überwiesen – jeweils ohne die Ziffer, in der eine Sondersitzung des Hauptausschusses zum Thema der Science City Hamburg Bahrenfeld gefordert wird.
Es liegt als Tischvorlage eine Neufassung der Drucksache 21-1830 vor (siehe Anlage).
Herr Hielscher erklärt, dass die Ziffer 4 um folgende Klammer ergänzt werden solle: „Das heißt, dass der Ausschuss öffentlich tagt, sofern nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ein Livestream wenn möglich umgesetzt wird und eine Öffentliche Fragestunde vorgesehen wird.“
Beratung siehe TOP 2.
Der TOP mit der neugefassten Drucksache 21-1836 (jetzt ein Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und SPD, siehe Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung sieht TOP 2.
Frau Wolpert stellt den aktuellen Stand der Klickzahlen der kürzlich gestreamten Sitzungen vor (siehe Anlage). Bis zum Ende des Monats würden ca. 30.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung für das Jahr 2021 ausgegeben sein. Die kalkuliert zur Verfügung stehenden Mittel stünden allerdings unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Bürgerschaft zum kommenden Doppelhaushalt. Auch die Mittel aus der Bürgerschaftsdrucksache 22/2418 stünden bisher nicht zur Verfügung.
Frau Dr. von Berg ergänzt, dass das Amt ermittelt habe, dass man mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vermutlich nicht bis zum Ende des Jahres auskommen werde, sofern das Livestreaming im bisherigen Umfang fortgeführt werde. Nach jetziger Schätzung würden der Bezirksversammlung in diesem Jahr unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft zum Doppelhaushalt, der Übertragung von Resten aus den vergangenen Jahren sowie der Bereitstellung von Mitteln aus der Bürgerschaftsdrucksache 22/2418 rund 76.000 Euro zur Verfügung stehen. Die geschätzten Ausgaben lägen derzeit bei ca. 85.000 Euro.
Herr Strate regt an, dass die Wahldienststelle für die Vorbereitungen und Durchführungen zur Bundestagswahl in diesem Jahr die Räumlichkeiten des Fundbüros nutzen könne, um so den Sitzungsbetrieb der Bezirksversammlung weiter im Kollegiensaal durchführen zu können.
Frau Dr. von Berg führt aus, dass sie dies grds. für denkbar halte und man dieses in die weiteren Überlegungen einbeziehen könne. Sie könne hierzu heute allerdings noch nicht abschließend berichten.
Frau Vornhagen berichtet, der Vorschlag der Fraktion GRÜNE, den kommenden Verkehrsausschuss am 19.04.2021 in Präsenz stattfinden zu lassen, liege darin begründet, dass der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in dieser Sitzung umfangreiche Planungen vorstellen werde. Selbst wenn der LSBG nicht vor Ort sei, hätten die Ausschussmitglieder so die Möglichkeit, die Planungen an der großen Leinwand im Kollegiensaal zu verfolgen.
Herr Strate und Herr Werner sprechen sich dafür aus, künftig auch den Bauausschuss und jede zweite Sitzung des Planungsausschusses digital durchzuführen.
Herr Eschenburg hebt hervor, dass der Bauausschuss abschließend über Bauanträge entscheide und es wichtig sei, Rechtsicherheit zu haben.
Auf Vorschlag von Herrn Eschenburg wird die Finanzbehörde gemäß § 27 BezVG aufgefordert, den Bezirken die von der Bürgerschaft beschlossenen Mittel für die Arbeit der Bezirksversammlungen zu Zeiten von Corona unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung der Mittel darf nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass zunächst Mittel aus anderen Töpfen aufgebraucht sind (Beschlussdrucksache 21-9053 siehe Anlage).
Der Antrag der Fraktion GRÜNE, die Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.04.2021 in Präsenz durchzuführen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE abgelehnt.
Darüber hinaus beschließt der Hauptausschuss gemäß § 15 BezVG folgende Festsetzungen (Abstimmung siehe in den Punkten, Beschlussdrucksache 21-9054 siehe Anlage):
Frau Wolpert erklärt, dass sie den beschlossenen digitalen Sitzungen im Benehmen mit den anderen Präsidiumsmitgliedern gemäß § 13 Abs. 3 BezVG zustimmt.
Die Tagesordnung (siehe Anlage) wird mit folgenden Ergänzungen einvernehmlich festgelegt:
Ziviler Hafen
Antrag der Fraktion DIE LINKE (Arbeitstitel)
Keine Grünzerstörung für die Fortschreibung überholter Technologien
Antrag der Fraktion DIE LINKE (Arbeitstitel)
Finanzierung Tagesaufenthaltsstätte am Altonaer Bahnhof
Antrag der CDU-Fraktion (Arbeitstitel)
Finanzierung öffentlicher Toiletten am Altonaer Bahnhof
Antrag der CDU-Fraktion (Arbeitstitel)
Mehr Licht auch in Hamburgs Wegen im Grünen
Antrag der CDU-Fraktion (Arbeitstitel)
Darüber hinaus einigt sich der Ausschuss einvernehmlich darauf, dass der angekündigte Besuch der Senatorin der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke im Rahmen einer der kommenden Sitzungen des Hauptausschusses erfolgen soll, allerdings nicht in der Sondersitzung am 29.04.2021.
Herr Hielscher bittet in diesem Zusammenhang darum, dass die Themen, die von der Senatorin angesprochen würden, im Vorwege zur inhaltlichen Vorbereitung erfragt würden.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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