Einsetzung eines Sonderausschusses Science City Bahrenfeld Chance auf mehr demokratische Beteiligung vor Ort nutzen! Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 08.04.2021 Hauptausschuss Ö 2.1.1
Das vom Senat geplante Großprojekt „Science City Bahrenfeld“ greift erheblich in die Lebensbedingungen der Menschen in Bahrenfeld und in den angrenzenden Stadtteilen ein. Die Interessen der Menschen vor Ort müssen durch die Bezirkspolitik mit Nachdruck vertreten werden. Dies betrifft insbesondere die Verkehrsanbindung der Science City durch den öffentlichen Nahverkehr – wie z.B. die geplante S-Bahnstrecke –, die vor Ort notwendige soziale und kulturelle Infrastruktur, die Abwendung von sozialen Verwerfungen durch Mietpreissteigerungen bis hin zum Erhalt und Schutz öffentlicher Grünanlagen wie dem Altonaer Volkspark.
Daher ist die Einsetzung eines Sonderausschusses Science City Bahrenfeld dringend erforderlich, um die Interessen Altonas gegenüber den Senatsbehörden effizient zu vertreten und eine frühzeitige Bürger:innenbeteiligung sicherzustellen. Es ist darauf zu achten, dass eine ergebnisoffene demokratische Beteiligung stattfindet und nicht lediglich eine nachträgliche Legitimitätsbeschaffung für an anderer Stelle bereits getroffene Entscheidungen.
Vor diesem Hintergrund wird beantragt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung zu beschließen, einen Sonderausschuss „Science City Bahrenfeld“ mit 14 stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 16 BezVG einzurichten. Der Ausschuss tagt unter Berücksichtigung der Sommerpause regelhaft monatlich.
I. Hinsichtlich Zuständigkeit und Aufgaben des Ausschusses gilt Folgendes:
II. Bezüglich Herstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit werden folgende Regelungen festgelegt:
III. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird nach vorheriger Beratung im Hauptausschuss beauftragt, mit der Bezirksamtsleiterin Verhandlungen über eine Ergänzung der § 19 Abs. 1 BezVG Vereinbarung bezogen auf den Ausschuss aufzunehmen und der Bezirksversammlung einen annahmefähigen Änderungsentwurf vorzulegen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: Soweit das Bezirksamt durch ein Mitglied in Mitwirkungsgremien der „Hamburg Bahrenfeld Science City GmbH“ – z.B. Beirat – vertreten ist, sollte sich die Informationspflicht des Bezirksamtes auch darauf beziehen, dem Ausschuss regelmäßig über die Sitzungen zu berichten und dem Ausschuss die Sitzungsprotokolle, Sitzungsvorlagen sowie etwaige Beschlussdokumente vorzulegen.
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