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Einsetzung eines Sonderausschusses Science City Bahrenfeld – Chance auf mehr demokratische Beteiligung vor Ort nutzen! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 08.04.2021 Hauptausschuss Ö 2.1.1

Sachverhalt

Das vom Senat geplante Großprojekt „Science City Bahrenfeld“ greift erheblich in die Lebensbedingungen der Menschen in Bahrenfeld und in den angrenzenden Stadtteilen ein. Die Interessen der Menschen vor Ort müssen durch die Bezirkspolitik mit Nachdruck vertreten werden. Dies betrifft insbesondere die Verkehrsanbindung der Science City durch den öffentlichen Nahverkehr – wie z.B. die geplante S-Bahnstrecke –, die vor Ort notwendige soziale und kulturelle Infrastruktur, die Abwendung von sozialen Verwerfungen durch Mietpreissteigerungen bis hin zum Erhalt und Schutz öffentlicher Grünanlagen wie dem Altonaer Volkspark.

 

Daher ist die Einsetzung eines Sonderausschusses Science City Bahrenfeld dringend erforderlich, um die Interessen Altonas gegenüber den Senatsbehörden effizient zu vertreten und eine frühzeitige Bürger:innenbeteiligung sicherzustellen. Es ist darauf zu achten, dass eine ergebnisoffene demokratische Beteiligung stattfindet und nicht lediglich eine nachträgliche Legitimitätsbeschaffung für an anderer Stelle bereits getroffene Entscheidungen.

 

Vor diesem Hintergrund wird beantragt:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung zu beschließen, einen Sonderausschuss „Science City Bahrenfeld“ mit 14 stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 16 BezVG einzurichten. Der Ausschuss tagt unter Berücksichtigung der Sommerpause regelhaft monatlich.

 

I. Hinsichtlich Zuständigkeit und Aufgaben des Ausschusses gilt Folgendes:

 

  1. Die Zuständigkeit des Ausschusses beinhaltet alles, was bezüglich des Vorhabens Science City Bahrenfeld und den Auswirkungen in dessen Umfeld beraten und entschieden werden muss. Dies umfasst sachlich insbesondere alle Angelegenheiten, die Planungs-, Verkehrs-, Grün- und Baubereiche, die Vorbereitung von Stellungnahmen der Bezirksversammlung im Anhörungsverfahren nach § 28 Nr. 6 BezVG (Hochschulstätten) und nach § 29 BezVG (Anhörungsrecht bei Erteilung von Baugenehmigungen in Vorbehaltsgebieten) sowie die Ausgestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren betreffen.
  2. Territorial umfasst die Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die in dem durch Verordnung des Senats festgelegten Vorbehaltsgebiet oder dessen Umgebung belegen sind.
  3. In Zweifelsfällen der sachlichen oder territorialen Zuständigkeit entscheidet der Hauptausschuss, im Eilfall ersatzweise der Ältestenrat/Geschäftsordnungsausschuss.
  4. Der Ausschuss ist autorisiert, sich mit diesen Angelegenheiten allein und abschließend zu befassen.
  5. Der Ausschuss erarbeitet Beschlussempfehlungen für die Bezirksversammlung.

 

II. Bezüglich Herstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit werden folgende Regelungen festgelegt:

 

  1. Der Ausschuss tagt öffentlich, sofern dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  2. Die Öffentlichkeit der Sitzungen unter Pandemiebedingungen wird durch Einrichtung eines Live-Streams technisch gewährleistet.
  3. Die Öffentlichkeit erhält das Recht, sich, analog zu der Verfahrensweise in den früheren Regionalausschüssen, zu Beginn eines jeden Tagesordnungspunktes zur Sache zu äußern.
  4. Die Mitglieder eines noch zu gründenden Stadtteilbeirats Bahrenfeld, der Geschäftsführung des Stadtteilbeirats Luruper Forums sowie des Stadtteilbeirats Borner Runde werden zu allen Ausschusssitzungen eingeladen und können Empfehlungen direkt an dessen Vorsitzenden richten.
  5. Der Ausschuss setzt sich gegenüber den zuständigen Fachbehörden dafür ein, dass bezogen auf das Projekt Science City Bahrenfeld eine umfassende und frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt, die mindestens den Standards der aktuellen Vereinbarung zwischen Bezirksversammlung und Bezirksamt nach § 33 BezVG entspricht.

 

III. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird nach vorheriger Beratung im Hauptausschuss beauftragt, mit der Bezirksamtsleiterin Verhandlungen über eine Ergänzung der § 19 Abs. 1 BezVG Vereinbarung bezogen auf den Ausschuss aufzunehmen und der Bezirksversammlung einen annahmefähigen Änderungsentwurf vorzulegen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: Soweit das Bezirksamt durch ein Mitglied in Mitwirkungsgremien der „Hamburg Bahrenfeld Science City GmbH“ – z.B. Beirat – vertreten ist, sollte sich die Informationspflicht des Bezirksamtes auch darauf beziehen, dem Ausschuss regelmäßig über die Sitzungen zu berichten und dem Ausschuss die Sitzungsprotokolle, Sitzungsvorlagen sowie etwaige Beschlussdokumente vorzulegen.

 

 

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