Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.01.2021

Ö 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Frau Stobbe stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.

Ö 2 - 21-1529

Einrichtungen von Ombudsstellen in der Jugendhilfe gem. § 27a Hmb. AG SGB VIII Beschlussempfehlung des Amtes (Referent*innen: Eine Vertretung der Sozialbehörde sowie des Bezirksamtes Hamburg-Mitte)

Herr Laugell (Sozialbehörde) stellt das Thema anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder heben er und Herr Holzrichter (Ombudsmann Bezirksamt Hamburg-Mitte) hierbei Folgendes hervor:

 

  • Es solle eine zentrale hauptamtliche Fachstelle geben. Diese solle als Anlaufstelle fungieren und an die ehrenamtlichen Ombudspersonen in den jeweiligen Bezirken vermitteln.
  • Die Bezirksämter würden gebeten, bei entsprechenden Bedarfen geeignete Räumlichkeiten für die Tätigkeiten der Ombudsstellen zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich könnten die Treffen je nach Wunsch an unterschiedlichen Orten stattfinden, hier sei man flexibel.
  • Es werde gewünscht, dass die Bezirke einschließlich der Politik die Suche nach geeigneten Ombudspersonen durchführten.
  • Es gebe keine feste Vorgabe, wie viele Ombudsstellen es pro Bezirk geben solle. Im Bezirksamt Hamburg-Mitte gebe es drei Ombudspersonen, die durchschnittlich ca. 9 zusätzlichelle pro Monat bearbeiteten.
  • Ombudspersonen übernähmen nicht Aufgaben der Jugendämter. Sie könnten die betroffenen Personen aber beraten und beim Finden von Handlungsmöglichkeiten unterstützen.
  • Es würden Daten erhoben, um die Erfahrungswerte beim Ombudswesen festzuhalten. So werde unter anderem geschaut, welche Alterscluster die Hilfen in Anspruch nähmen, wie viele Fälle aufträten und um welche Themenfelder es bei den Fällen gehe.
  • Im Bezirksamt Hamburg-Mitte betrage die Aufwandsentschädigung 100 Euro pro Monat.
  • Erfahrungen mit Transjugendlichen habe es bisher nicht gegeben. Man sei aber offen dafür, mit entsprechenden Fällen umzugehen.
  • Juristische Beratung könne nicht gegeben werden. In diesem Bereich seien maximal Hinweise und Tipps möglich.
  • Jugendamtsmitarbeiter*innen könnten keine Ombudspersonen sein.
  • Die bisher gemachten Erfahrungen seienr alle Seiten positiv. Es sei Ziel, zumindest immer eine Verweisberatung anzubieten, falls selbst nicht direkt geholfen werden könne.
  • Ziel sei es nun, sukzessive in den Bezirken Ombudsstellen zu realisieren.

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 3

Corona-bedingte Entwicklungen im Zuständigkeitsbereich des Fachamtes für Jugend- und Familienhilfe

Frau Geng und Frau Wolf berichten u.a. auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Seit dem 15.12.2020 sei die Präsenzpflicht an den Schulen aufgehoben. Alle Schüler*innen, bei denen dieses notwendig sei, könnten ein Betreuungsangebot an den Schulen in Anspruch nehmen.
  • Generell werde auf die in dieser Woche erwartete neue Senatsverfügung gewartet. Wenn die angedachten Regelungen so bestehen blieben, sei damit zu rechnen, dass die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit stark frequentiert würden.
  • r das Bezirksamt selbst hätten sich die Bedingungen seit der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht verändert.
  • In der Software JUS-IT sei mittlerweile ein leichter Anstieg von Fällen mit Kindeswohlgefährdung festzustellen. Außerdem gebe es die Rückmeldung, dass bei den Erziehungsberatungsstellen vermehrt Beratungswünsche eingingen. Seit Weihnachten gebe es Ampellisten und wöchentliche Berichte von Trägern, um bei Bedarf entsprechend reagieren zu können und vorbeugend tätig zu sein. Dies solle zunächst bis Ende Januar fortgesetzt werden, könne aber verlängert werden.

 

Frau Hirschfeld berichtet, dass in ihrem beruflichen Umfeld davon ausgegangen werde, dass die Dunkelziffer bezüglich häuslicher Gewalt seit dem erneuten Lockdown deutlich angestiegen sei.

 

Frau Zeiger thematisiert, dass bei weiterer Öffnung der Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe auch der Arbeitnehmer*innenschutz im Blick behalten werden müsse. Beispielsweise sollte darüber nachgedacht werden, wie ein niedrigschwelliger Zugang zu Corona-Tests und Masken realisiert werden könne. Auch könne weiter über die im Jugendhilfeausschuss bereits andiskutierte Idee beraten werden, ob ein*e direkte*r Ansprechpartner*in beim Gesundheitsamt für die Einrichtungen benannt werden könne.

 

Ö 4

Grundstück Notkestraße 23

Ö 4.1 - 21-1530

Zukunft des JuNo im Sinne aller regeln - Schulterschluss zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung einer nachhaltigen Jugendhilfepolitik im Rahmen der Science City! Antrag der CDU-Fraktion

Es liegt als Tischvorlage eine Neufassung des Petitums vor (siehe Anlage). Im Laufe der Beratung wird dieser gemeinsam mit dem Begründungstext aus dem ursprünglichen Antrag zu einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE, SPD, FDP sowie der Träger der freien Jugendhilfe.

 

Herr Berndthrt aus, dass das JuNo in jedem Fall Unterstützung erfahren solle. Das Projekt müsse aber im Zusammenhang mit den weiteren Planungen um die Science City Hamburg Bahrenfeld gesehen werden. Dort habe bisher überhaupt keine Form von Beteiligung der Bevölkerung stattgefunden. Der Unterausschuss zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werde sich mit möglichen Beteiligungsformen beim Prozess der Science City in der kommenden Sitzung befassen. Jetzt ein einzelnes Projekt rauszupicken, sei nicht sinnvoll. Er schlage vor, den TOP heute von der Tagesordnung zu nehmen.

 

Herr Schmidt betont, es sei wichtig, dass das JuNo jetzt eine Rückmeldung und ein entsprechendes Statement erhalte. Unabhängig davon könnten in den kommenden Wochen und Monaten die weiteren Entwicklungen in den betroffenen Stadtteilen in den Blick genommen werden. Der Vorschlag, das Petitum noch um die §§ 19 und 27 BezVG zu erweitern, könne aufgenommen werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig (Ziffer 1 bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE) folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gemäß § 27 BezVG zu Folgendem aufgefordert:

 

  1.                                               Der Jugendhilfeausschuss Altona hält den Fortbestand der Jugendhilfeeinrichtung JuNo 23 im Sozialraum für unverzichtbar. Angesichts der im Sozialraum bereits bestehenden Bedarfe und der neu geplanten Wohnbebauung sollte das Angebot des JuNo perspektivisch über den bisherigen Stand hinaus erweitert werden. Insoweit begrüßt die Bezirksversammlung die Zusage der Sozialbehörde, entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten zur weiteren Nutzung in unmittelbarer Nähe des bisherigen Standortes zur Verfügung zu stellen. Dabei sollten Erweiterungsmöglichkeiten der Einrichtung mit eingeplant werden.

 

  1.                                               r eine auskömmliche Finanzierung eines neuen Standortes einschließlich der laufenden Miete sind die notwendigen Mittel bereitzustellen.

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG zu Folgendem aufgefordert:

 

  1.                                               An den weiteren Planungen ist der Träger der Einrichtung sowie die Nutzerinnen und Nutzer in angemessener Form zu beteiligen.

 

Darüber hinaus wird der Begründungstext in Absatz 2, Satz 2 dahingehend geändert, dass es statt „Das Bezirksamt bzw. der ASD (…)“Das Jugendamt (…)“ heißt.

 

Ö 4.2 - 21-1531

Petition Erhalt der "alten Steenkamper Schule" Notkestraße 23 Eingabe vom 29.11.2020

Der Ausschuss nimmt die Petition zur Kenntnis.

Ö 5

Beschlussempfehlungen der Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses

Ö 5.1 - 21-1497.1

Altonaer Kinder- und Jugendpreis 2020 - Auswahl der diesjährigen Preisträger*innen Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 6

Haushalt

Ö 6.1

Anträge und Zuwendungen der Rahmenzuweisungen für 2021 nach Planungsräumen Bericht des Amtes

Frau Wolf erläutert auf Nachfrage, dass die Anträge und Zuwendungen für die drei Zweckzuweisungen in der kommenden Sitzung vorgestellt würden.

 

Frau Baumbusch dankt dem Amt für die übersichtlichen und informativen Ausführungen in der Drucksache 21-1558 (TOP 6.1.1).

 

N 6.1.1

Anträge und Zuwendungen der Rahmenzuweisungen für 2021 nach Planungsräumen Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ö 6.2 - 21-1550

Vergabe klassischer Sondermittel der Bezirksversammlung 2021 hier: Jugendhilfeausschuss

 

Der Jugendhilfeausschuss überweist die Drucksache zur weiteren Beratung einvernehmlich in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten.

Ö 7

Anträge / Anfragen

Ö 7.1

Politikmittel zur Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit in Altona für das Jahr 2021 angelehnt an den Beschluss der Bezirksversammlung zur Drucksachen-Nr: 20-4134 Beschlussempfehlung des Amtes

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Die Beschlussempfehlung des Amtes liegt als Tischvorlage vor (siehe Anlage).

 

Frau Geng erläutert, dass in der Vorlage Mittel in Höhe von 10.000 Euro eingefordert würden. Sollte sich in den kommenden Monaten ein Mehrbedarf abzeichnen, würde das Amt die Politik entsprechend informieren.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

r die Straßensozialarbeit Altona wird für das Jahr 2021 ein Krisentopf in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Ö 8

Mitteilungen

Frau Geng berichtet, dass eine neue Kollegin, Frau Jensen, die Leitung des Fachbereichs 1 übernommen habe. Diese könne sich in der kommenden Sitzung dem Ausschuss gerne vorstellen. Frau Wolf werde weiterhin die Vertretung der Jugendamtsleiterin übernehmen.

Ö 8.1 - 21-1549

Schuleingangsuntersuchungen in Altona Mitteilungsdrucksache des Amtes zum Beschluss des Hauptausschusses 21-1469

Herrn Berndt stellen sich die Fragen, ob die Schuleingangsuntersuchungen zwischenzeitlich komplett heruntergefahren worden seien, wie der Stand aktuell sei und wann die Untersuchungen wieder im vollen Umfang stattfinden könnten. Er bitte um entsprechende Rückmeldungen in der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.1.1 - 21-1553

Schuleingangsuntersuchungen umgehend in Altona sicherstellen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2020

Der TOP mit der Drucksache 21-1553 (siehe Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.2 - 21-1525

Sicherung der umfassenden Finanzierung der OKJA, FamFö und SAE-Projekte Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.11.2020

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Herr Schmidt kritisiert, dass erst einen Tag vor der heutigen Sitzung die ckmeldung des Rechtsamtes erfolgt sei, dass beratende Mitglieder an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilnehmen könnten. Die entsprechende Anfrage habe er bereits im November gestellt.

 

Herr Berndt bittet um genaue Nennung der Träger, die aufgrund des vorläufigen Haushaltes vom Jugendamt angesprochen worden seien, im nicht-öffentlichen Teil der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten.

 

Frau Faust-Weik-Roßnagel weist auf einen Bericht des Hamburger Abendblatts bezüglich der Baumaßnahmen der Sprinkenhof GmbH beim JUZ Rissen hin. Ihr erschienen die Kosten sehr hoch. Aus ihrer Sicht könnte dieser Fall zum Anlass genommen werden darüber zu diskutieren, ob die derzeit fehlende Hochbaukompetenz zurück in die Verwaltung geholt werden solle.

 

Herr Schmidt merkt an, dass für die Behauptung, dass die Kosten in diesem Fall übermäßig hoch seien, bisher keinerlei Belege geliefert worden seien.

 

Frau Stobbe stellt fest, dass das Thema von Hochbaukompetenzen in der Verwaltung nicht in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses falle. Sie bittet das Thema nicht weiter im Jugendhilfeausschuss zu thematisieren, sondern bei Bedarf in die zuständigen Ausschüsse zu tragen.

 

Herr Pawletta sicher auf Nachfrage von Frau von Stritzky dem Ausschuss die Übersendung der aktuellen Vormerkliste zu. Darüber hinaus sichert er zu, den Ausschuss über das weitere Verfahren bezüglich der zurückgetretenen stimmberechtigten Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe auf dem Laufenden zu halten und entsprechend zu informieren.