21-1525

Sicherung der umfassenden Finanzierung der OKJA, FamFö und SAE-Projekte Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.11.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 28.01.2021 Hauptausschuss Ö 11.20

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 12.11.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1400.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 14.12.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Sozialbehörde ist bemüht, für eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebotsentwicklung zu sorgen. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht wurden. Zuletzt wurde insbesondere die Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Doppelhaushalt 2019/2020 deutlich gestärkt, um die gewachsene Anzahl junger Menschen und Mehrkosten zu berücksichtigen. Das Bezirksamt Altona hat jeweils den üblichen Anteil der Mittel gemäß Schlüssel erhalten. Der Senatsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2021/2022 sieht für die drei Rahmenzuweisungen erneut eine erhebliche Erhöhung vor – um rund 1,639 Mio. Euro gegenüber dem entsprechenden Haushaltsansatz 2020. Die Mittel für den Bezirk Altona sollen um 233 Tsd. Euro auf 5,302 Mio. Euro steigen, um die erwarteten personellen und sächlichen Mehrkosten zu finanzieren.

 

Vorbehaltlich der Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft werden diese Mittel es ermöglichen, in den Regionen ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für junge Menschen vorzuhalten, das deren unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche und auf Einrichtungen und Projekte verteilt werden, liegt in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen. Aus den Mitteln dürfen auch erforderliche Supervisionen für das pädagogische Fachpersonal sowie Beteiligungsprojekte in den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumliche Angebotsentwicklung finanziert werden. Vor allem sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel neu entstehende Bedarfe angemessen zu berücksichtigen. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden. Bei Bedarf können voraussichtlich zusätzlich Mittel des Quartiersfonds für die zur Finanzierung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit in Altona eingesetzt werden.

 

Für investive Bedarfe stehen Mittel aus den Rahmenzuweisungen Investitionen Kinder- und Jugendarbeit sowie Investitionen Erziehung in der Familie zur Verfügung. Über deren Verteilung entscheiden die Bezirksämter gemeinsam mit der Sozialbehörde.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.01.2021
Ö 11.20
Lokalisation Beta
Altona

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.