Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der Petent ist anwesend.
Frau Naujokat merkt an, es handle es sich um ein generelles Problem, bei dem jede*r Verkehrsteilnehmer*in versuche, bestmöglich die Baustellen zu umfahren. Sie schlage vor, für eine der nächsten Sitzungen hierzu die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH einzuladen, um sich das Konzept für die geplanten Baustellen im Rahmen des Baus des Autobahndeckels vorstellen zu lassen.
Herr Sülberg schlägt alternativ vor, die Baustellenkoordinator*innen des Bezirksamtes einzuladen, um einen Überblick darüber zu erhalten, wo in welchem Zeitraum Baustellen eingerichtet würden und in welchen Bereichen dann mit Ausweichverkehr gerechnet werden könne.
Frau Benkert stimmt diesem Vorschlag zu.
Herr Olshausen erklärt auf Nachfrage, dass das Amt für die Baumaßnahmen, die den Autobahndeckel beträfen, nicht zuständig sei. Es sei jedoch vorgesehen, dass die Baustellenkoordinator*innen in der Sitzung am 02.11.2020 über geplante Maßnahmen im Bezirk berichteten.
Herr Lühr erläutert, er habe ebenfalls bereits mit dem Petenten über dieses Thema gesprochen und ihm mitgeteilt, dass es sich hier um normale Verdrängungseffekte handle. Ein Verkehrskonzept für die Zeit der Baustelleneinrichtung sei der Polizei derzeit nicht bekannt.
Die Petentin ist anwesend.
Herr Sülberg berichtet, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hierzu bereits eine Stellungnahme übersandt habe, die er an die Petentin weitergeleitet habe. Das Bezirksamt habe im Rahmen der Amtshilfe für eine Überdachung der Bushaltestelle gesorgt. Bis zur Fertigstellung der ersten Bauphase im Dezember sei vermutlich keine weitere Verbesserung zu erreichen. Danach könne die Buslinie wieder in Richtung Altonaer Bahnhof verkehren. In der Übergangszeit gebe es Alternativen wie zum Beispiel MOIA GmbH oder diverse Car-Sharing-Angebote.
Des Weiteren handle es sich hierbei um notwendige Maßnahmen, die den ÖPNV nach ihrer Fertigstellung stärken und deutliche Verbesserungen bringen sollten.
Frau Benkert weist darauf hin, dass die zweite Bauphase für die Zeit von November 2019 bis April 2021 vorgesehen sei.
Herr Schmuckall erklärt, der Ausschuss hätte sich gerne zu diesem Thema mit der BVM ausgetauscht, diese habe aber erneut von der Entsendung eine*r Vertreter*in abgesehen. Die schriftliche Stellungnahme sei umfassend und müsse vorerst so akzeptiert werden.
Die Eingabe der Initiative Standpunkt.Schanze e.V. liegt als Tischvorlage (Anlage) vor und wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Petent ist anwesend.
Herr Sülberg hebt hervor, dass das Problem bekannt sei, es sich jedoch in der Schanze durch die vielen Touristen um eine besondere Situation handle. Er kündigt an, für die Sitzung der Bezirksversammlung am 29.10.2020 einen Antrag zu diesem Thema vorzubereiten. Für eine bessere Lösung müsse eine vertragliche Regelung mit den Anbietern gefunden werden.
Herr Wiegand appelliert an die Ausschussmitglieder, diesem Thema bei zukünftigen Baumaßnahmen und Planungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und somit frühzeitig einen Handlungsspielraum einzuräumen.
Herr Schmuckall verweist darauf, dass es eine Arbeitsgruppe gebe, die sich mit dem Thema befasse. Zudem habe die Stadt Düsseldorf ein Konzept erarbeitet und dulde die Abstellung der E-Scooter nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen. Alle falsch abgestellten Geräte würden ausnahmslos entfernt.
Frau Benkert merkt an, es müsse ein Gesamtkonzept erstellt werden, in dem geeignete Abstellflächen gefunden würden. Ohne eine vertragliche Absicherung, sei das Problem nicht in den Griff zu bekommen.
Herr Olshausen erklärt, durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Bezirke Altona und Hamburg-Mitte werde derzeit ein Pilotprojekt initiiert, über welches er dem Ausschuss in der Sitzung am 19.10.2020 berichten könne.
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einvernehmlich zu.
Anlagen
Eingabe Zweckentfremdung von Gehwegflächen durch kommerzielle Mobilitätsanbieter (980 KB)
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Fortsetzung der Beratung vom 21.09.2020.
Herr Wiegand erläutert, es gebe viele enge Straßenbereiche in Altona, in denen kein ausreichender Platz für alle Verkehrsteilnehmer*innen vorhanden sei. Dies sei in Blankenese u.a. dem Entstehen des Stadtteils geschuldet. Der Mühlenberger Weg sei historisch gewachsen und müsse unbedingt in seiner Form erhalten bleiben. Die vorliegenden Gegebenheiten bestünden schon seit vielen Jahren und würden von den Anwohner*innen akzeptiert. Ein Beschluss der Bezirksversammlung könne bei den Anwohner*innen für Unverständnis sorgen. Zudem könne dadurch ein Präzedenzfall geschaffen werden. Er bitte die antragstellende Fraktion in Erwägung zu ziehen, den Antrag (siehe TOP 3.1, Drs. 21-1248) ggf. zurückzuziehen.
Herr Batenhorst merkt an, es gebe zwei Parallelstraßen, auf die die Fahrradfahrer*innen ausweichen könnten. Den vorliegenden Antrag halte er für eine Ideologie, mit dem einfachen Hintergrund, den Anwohner*innen die Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge zu nehmen.
Frau Naujokat erklärt, die Straße solle in der bestehenden Form erhalten bleiben. Bei dem vorliegenden Antrag der Fraktion GRÜNE könne die SDP-Fraktion der Freigabe des gegenläufigen Radverkehrs nicht zustimmen. Der Zustand, dass Lkws über den Gehweg auswichen, um an den parkenden Fahrzeugen vorbeizufahren, sei jedoch so nicht tragbar. Sie wundere sich, dass z.B. die Feuerwehr aus Sicherheitsgründen hier noch nicht die Probleme aufgezeigt habe.
Herr Olshausen weist erneut darauf hin, dass die Gehwege baulich nicht dafür ausgelegt seien, das Gewicht der ausweichenden Lkws zu tragen.
Herr Bastian berichtet, dass die Straße zu eng sei und die Gehwegüberfahrten natürlich nicht gewollt seien. Die Unfallsituation sei jedoch in den letzten drei Jahren nicht auffällig gewesen. Unfälle mit Fahrradfahrer*innen habe es keine gegeben. Bei der Einrichtung eines Halteverbots entfielen ca. 15 Parkplätze. Es bestünde dann nur noch die Möglichkeit für ein kurzes Be- bzw. Entladen in diesem Straßenabschnitt. Für die Anwohner*innen gebe es keine Ausweichmöglichkeiten, um ihre Fahrzeuge abzustellen. Die Polizei habe aufgrund des niedrigen Unfallvorkommens bisher nicht die Notwendigkeit gesehen, die Parkplätze wegzunehmen.
Des Weiteren weise er darauf hin, dass durch die genutzten Parkstände die Geschwindigkeit in diesem Bereich sehr gering sei. Die Entfernung der Parkstände könne bewirken, dass bei zugelassenem gegenläufigen Radverkehr die Autos wieder schneller führen, da sie nicht mehr durch die parkenden Fahrzeuge ausgebremst würden.
Herr Sülberg betont, für die Müll- und Rettungsfahrzeuge gebe es keine andere Lösung als das Halteverbot einzurichten.
Herr Schmuckall merkt an, dass der ursprüngliche Antrag besser gewesen wäre. Es sei schade, dass die Situation nun so verfahren sei, denn es gebe Straßen, in denen nicht alles regelbar sei.
Fortsetzung der Beratung vom 21.09.2020.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP sowie bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und DIE LINKE, dem Antrag zuzustimmen.
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, dem Antrag nicht zuzustimmen.)
Angemeldet von der CDU-Fraktion.
Herr Bastian erklärt auf Nachfrage von Herrn Schmuckall, dass ein Lkw-Durchfahrtsverbot nur aufgrund einer Gefahrensituation erlassen werden könne. Er sichert die Prüfung zu, welche Fachbehörde für die Überprüfung eines Maut-Verdrängungsverkehrs zuständig sei.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Rückmeldung des PK 26 wurde den Ausschussmitgliedern am 08.10.2020 per E-Mail zur Verfügung gestellt. Es wurde mitgeteilt, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zuständig sei.]
Herr Sülberg merkt an, der Maut-Verdrängungsverkehr sei vermutlich innerhalb des normalen städtischen Verkehrs schwer nachweisbar.
Herr Stünitz weist darauf hin, dass durch die Aufhebung der Umleitungsstrecke durch die Baumaßnahme an der B431 wahrscheinlich schon ein Rückgang des Lkw-Verkehrs bemerkbar sein werde.
Der TOP mit der Drucksache 21-1294 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Wiegand stellt den Antrag vor und merkt an, es handle sich um einen ambitionierten Antrag, der als ein Kooperationsvorhaben gemeint sei. Er freue sich auf die Rückmeldungen von den anderen Fraktionen hierzu, so dass am Ende ein Rahmen für ein Konzept erstellt werden könne, das alle Fraktionen mittrügen.
Herr Olshausen erläutert, es handle sich bei diesem Antrag um einen fachlich richtigen Ansatz, um sich zu dem Thema umfangreichere Gedanken zu machen. Er weise jedoch darauf hin, dass es ein großer personeller Aufwand sei, auch wenn es sich nur um einen Prüfauftrag an das Amt handle. In der aktuellen Situation könne nicht damit gerechnet werden, dass das Bezirksamt hierfür zusätzliche Stellen erhalte. Wenn die Politik dieses Vorhaben weiterverfolgen wolle, sollte es in das bestehende Bauprogramm integriert und keine überstürzten Entscheidungen getroffen werden. Ein umfangreiches Kommunikationskonzept sei sehr wichtig. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung könne bei den Planungen ggf. unterstützen.
Herr Batenhorst wirft ein, es gehe in dem Antrag nicht um eine Neuordnung des Parkraums, sondern um eine Reduzierung der Parkflächen. Das Hauptproblem in der Schanze sei der fehlende Parkraum. Dies könne nur durch z.B. Quartiersgaragen gelöst werden.
Herr Sülberg legt dar, dass die Neuschaffung von Raum für Fußgänger*innen in diesem Bereich lediglich dazu führe, dass mehr gecornert werde. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich des Schulterblatts halte er für einen guten Vorschlag.
Bei der Einrichtung der Einbahnstraßenregelung sehe er die Problematik, dass in der Mitte Sammelstraßen gebildet würden. Dies könne für noch mehr Verkehr in diesem Bereich führen. Um dies zu regeln, müsse ein umfangreiches Konzept entwickelt werden. Für viele Punkte des Antrags bedürfe es einer umfangreicheren Planung. Zudem habe es für ein Projekt wie „Autoarmes Quartier Ottensen“ eine lang Vorlaufzeit z.B. durch das Projekt „Cities4People“ gegeben. Er weist darauf hin, dass der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft (ArSW) bei diesem Projekt nicht umgangen werden dürfe.
Frau Benkert berichtet, der zuständige Stadtteilbeirat habe sich bereits positiv zu dem Antrag geäußert.
Frau Naujokat gibt zu bedenken, dass hierfür voraussichtlich ein sehr umfangreiches Beteiligungsverfahren notwendig sei.
Herr Schmuckall erklärt, er sehe den Antrag nicht so negativ wie die anderen Fraktionen. Die Verkehrswende solle überall erfolgen. Er bitte darum, dass sich vorab der Stadtteilbeirat mit dem Konzept befasse.
Herr Stünitz weist darauf hin, dass die Einrichtung von Tempo 30 auch angesichts des Lärmschutzes sehr sinnvoll sei. Für die Einbahnstraßenregelung müsse jedoch bedacht werden, dass der Verkehrsfluss dadurch i.d.R. verbessert werde und die Geschwindigkeit steige statt sinke. Des Weiteren führe es häufig zu einem größeren Parkplatzsuchverkehr. Dies müsse bei den Planungen berücksichtigt werden. Er bevorzuge es, wenn die Einbahnstraßenregelung aus dem Antrag entkoppelt würde.
Ein*e Vertreter*in des Stadtteilbeirates Standpunkt.Schanze e.V. berichtet, der Vorstand des Stadtteileirates habe sich kurzfristig den Antrag angesehen und sich dafür ausgesprochen, sich ausführlicher damit zu befassen. Problematisch seien der Durchgangsverkehr aus dem Schulterblatt sowie die Parkplatzsuche der Besucher*innen. Zusaätzlich werde jeder freie Quadratmeter der Gehwege der Außengastronomie zugesprochen. Für Fußgänger*innen bleibe kaum Platz. Es sei überfällig, sich mit einem Verkehrskonzept zu befassen.
Der Verkehrsausschuss bittet den Hauptausschuss festzulegen, welcher Ausschuss (Verkehrsausschuss/ Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft) bei diesem Thema federführend zuständig ist.
Der TOP wird zurückgestellt, bis die Zuständigkeit im Hauptausschuss geklärt worden ist.
Der TOP mit der Drucksache 21-1295 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Stünitz erklärt, im Bauausschuss sei festgestellt worden, dass es sich bei den Fragen zu den Standorten für die Müllcontainer und Müllunterflursysteme hauptsächlich um Verkehrsthemen handle. Der Bauausschuss habe daher entschieden, diese Fragen zuständigkeitshalber im Verkehrsausschuss zu klären.
Herr Sülberg bittet das Amt um Prüfung, welchen Standorten ggf. verschiedene Varianten für die Aufstellung der Müllsysteme möglich seien und diese dann im Ausschuss vorzustellen. Der Verkehrsausschuss könne dann dazu eine Empfehlung aussprechen und diese zurück an den Bauausschuss geben.
Frau Benkert hinterfragt, wie die Anwohnenden und Betroffenen einbezogen worden seien. Es hätten im Verkehrsausschuss hierzu bereits Beschwerden vorgelegen.
Herr Olshausen sichert zu, bis zur Sitzung am 19.10.2020 mit den beteiligten Abteilungen Rücksprache zu halten und dem Ausschuss zu berichten.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Beratungen sind am 16.11.2020 fortgeführt worden.]
Der Ausschuss vertagt den TOP einvernehmlich in die Sitzung am 19.10.2020.
Herr Olshausen berichtet, das Bewerbungsverfahren für die Projektstellen sei abgeschlossen und es gebe eine sehr gute Bewerber*innenlage.
Die Bewerbungsfrist für die Projektleitungsstelle ende in den nächsten Tagen.
Herr Olshausen erläutert, es gebe eine große Deckungslücke im Bereich Unterhaltung (Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für Straßen, sonstige Ingenieurbauwerke, Management des öffentlichen Raums“). Das Amt habe bereits versucht, bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zusätzliche Mittel einzuwerben.
Er sichert zu, den geplanten Zeitraum für die Baumaßnahme Waitzstraße nachträglich zu Protokoll zu geben.
[Nachtrag zu Protokoll:
Das Bezirksamt hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht, die den Ausschussmitgliedern am 08.10.2020 per E-Mail zur Verfügung gestellt worden ist.]
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Herr Schmuckall bittet darum, dass alle Sprecher*innen im Anschluss an die Sitzung für eine kurze Besprechung bzgl. diverser Einladungen zu Veranstaltungen der Initiativen aus der Mitte Altona blieben, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Herr Olshausen sichert zu, die Rückmeldung bzgl. der Umwandlung von Pkw-Stellplätzen in Stellflächen für Fahrräder im Holstenareal zu Protokoll zu geben.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Eine Umwandlung der Stellplätze im Vorfeld ist so einfach nicht möglich. Es gab hierzu umfangreiche Abstimmungen mit dem Investor zum Nachweis von Stellplätzen im öffentlichen Raum und in der Quartiersgarage. Wenn der Stellplatzschlüssel weiter gesenkt werden soll, müsste es eine erneute Einbindung aller Träger*innen öffentlicher Belange (TÖB) und erneute Gespräche mit dem Investor geben, ob dies zu dem gewünschten Ergebnis führt, ist völlig offen.
Der Schlüssel für die Fahrradparkstände ist bereits höher als in den Regelwerken gefordert und als öffentliches Angebot sollte dies ausreichen. Zudem solle es ja auch noch ausreichend Abstellmöglichkeiten in den Häusern geben.
Eine Umwidmung der Stellplätze sollte vielleicht nach der Umsetzung der Planung des Quartiers diskutiert werden, wenn man die Situation vor Ort besser einschätzen kann. Hier ergeben sich dann auch größere Handlungsspielräume.]
Des Weiteren erklärt er auf Nachfrage, dass die Straße Am Botterbarg nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liege. Er werde sich jedoch beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erkundigen, warum die Straße erneut gesperrt und weshalb die Anwohner*innen vorab nicht informiert worden seien.
[Nachtrag zu Protokoll:
Das Amt berichtete hierzu in der Sitzung vom 19.10.2020 unter TOP 13 „Verschiedenes“.]
Herr Sülberg erklärt, er sei verwundert, dass in einer Rückmeldung des LSBG zu einer Frage aus dem Ausschuss, der Beginn für die Baumaßname in der Max-Brauer-Allee für 2023 vorgesehen sei. Er bitte darum, dass die Baustellenkoordinator*innen in der nächsten Sitzung hierzu detailliertere Informationen zu Verfügung stellten.