Freigabe des Mühlenberger Weges für den Radverkehr in Gegenrichtung Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 05.10.2020 Verkehrsausschuss Ö 3.1
Die Bezirksversammlung Altona hatte in ihrer August-Sitzung auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine partielle Freigabe des Mühlenberger Weges für den Radverkehr in Gegenrichtung beschlossen. In der Schlussverschickung wurde dies nicht übernommen, da eine ablehnende Stellungnahme des PK 26 vorlag. Demnach sei eine Freigabe für die Radfahrenden irreführend, da im weiteren Verlauf der Straße eine Freigabe nicht möglich sei. Dort sei aufgrund von Parkständen keine ausreichende Breite für den Begegnungsverkehr vorhanden. Am 07.09.2020 wurde im Verkehrsausschuss erneut über die Frage diskutiert. Es wurde festgestellt, dass es sich hier nicht um reguläre Parkplätze handelt und die verbleibende Fahrbahnbreite unter der vorgeschriebenen Durchschnittsbreite liegt. Auch eine ungehinderte Zufahrt für die Feuerwehr erscheint daher fraglich.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt daher der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG sowie das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG aufgefordert, den Mühlenberger Weg zwischen Blankeneser Bahnhofstraße und Elbchaussee für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben. Das bislang geduldete Autoparken ist im Abschnitt Propst-Paulsen-Straße bis Elbchaussee soweit einzuschränken, dass ausreichende Breiten für den Begegnungsverkehr entstehen. Damit ist ebenfalls zu gewährleisten, dass auch Fahrzeuge der Stadtreinigung ausreichenden Platz finden, ohne den Gehweg befahren zu müssen und insbesondere die Anleiterbarkeit der Feuerwehr jederzeit gewährleistet ist.
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