Herr Hielscher meldet den TOP „Einzuladende zur Sprechersitzung zum Wildgehege Klövensteen am 26.03.2019“ für die nächste Sitzung des Hauptausschusses an.
Frau Kouptsidis erklärt, dass für das Thema eine Rücksprache mit der Fraktion notwendig sei. Weiter gebe es zu dem Thema bereits einen Beschluss des Hauptausschusses.
Herr Hielscher merkt an, im Hauptausschuss vom 14.02.2019 habe es einen Antrag der SPD-Fraktion gegeben, der keine Mehrheit erhalten habe. Daher könne der Beschluss des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 05.02.2019 ergänzt werden.
Herr Bernau wirft ein, dass bei einem Beschluss des Hauptausschusses ein neuer Termin gefunden werden müsse, da voraussichtlich weitere Personen einzuladen seien.
Frau Blume begrüßt Herrn Henker als neues Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss und weist ihn ausdrücklich auf seine Pflichten, insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit, hin.
Der Fragesteller stellt die eingereichten Fragen für die Öffentliche Fragestunde (siehe Anlage) zum Thema Jagd im Klövensteen vor.
Herr Schaefer erklärt, das Thema sei komplex und müsse differenziert betrachtet werden. Die Fragen seien einen Tag vor der Sitzung eingegangen. Er regt an, das Amt eine schriftliche Antwort auf die Fragen erstellen zu lassen und das Thema erneut in der Sitzung am 02.04.2019 zu behandeln. Auch eine Behandlung in der Sprechersitzung zum Wildgehege Klövensteen, deren Ergebnisse nicht vertraulich seien, sei denkbar.
Herr Fischer ergänzt, eine schriftliche Antwort könne als Diskussionsbasis dienen.
Frau Kouptsidis merkt an, der Vorschlag des Amtes sei nachvollziehbar. Es sei wichtig, das Thema öffentlich zu diskutieren und nicht etwa in der geplanten Sprechersitzung zum Wildgehege Klövensteen zu behandeln. Möglichweise könne zur Sitzung am 02.04.2019 ein Amtsveterinär eingeladen werden, da auch Fragen der Tierhaltung zu klären seien.
Frau Blume erklärt, das Thema werde in die Tagesordnung der Sitzung am 02.04.2019 aufgenommen. Die Fraktionen könnten dann die Fragen beantworten.
Vertagt aus der Sitzung vom 05.02.2019. Dort wurde die Eingabe im nicht-öffentlichen Teil behandelt. Nach Absprache mit der Petentin wurde die Eingabe für die heutige Sitzung für den öffentlichen Teil vorgesehen.
Die Petentin stellt ihre Eingabe vor und fragt, warum nach der nicht-öffentlichen Behandlung der Eingabe in der letzten Sitzung Reitstallbesitzer in der Umgebung angerufen und ihr Name erwähnt worden sei. Des Weiteren erkundigt sie sich, wer den in der Eingabe erwähnten Querschläger abgegeben habe. Die Eingabe beziehe sich explizit auf die Situation im Wildgehege, nicht auf die Jagd im Allgemeinen.
Herr Hinz merkt an, dass der interne Umgang des Amtes mit dem Namen der Petentin noch intern geklärt werde.
Herr Fischer berichtet, dass im Wildgehege der Nachwuchs abgeschöpft werde. Dabei handle es sich um Schlachtungen gemäß den geltenden Vorschriften. Das Gehege werde währenddessen abgesperrt und beschildert. Am Eingang zum Wildgehege stehe in solchen Fällen gegebenenfalls eine Person für Fragen zur Verfügung, dies erzeuge Transparenz. Bei größeren Wildentnahmen werde die Polizei informiert. Die Ausübung der Schlachtung erfolge mit dem Gewehr. Trotz eines Schalldämpfers lasse sich ein Knallen nicht verhindern. Das Verfahren sei bereits seit Jahrzehnten so.
Es gebe gesetzlich vorgeschriebene Abschusspläne, so auch für die Sülldorfer Feldmark. Dort gebe es einen relativ hohen Jagdbedarf. Für die abgegebenen Schüsse sei der Schütze verantwortlich. Da es im Klövensteen zu jeder Tageszeit Besucher gebe, sei eine Sicherung schwierig. In Gesprächen mit den Jagdpächtern werde dieses Thema sensibilisiert. In den vergangen Jahren habe es keine Vorfälle gegeben.
Der von der Petentin angesprochene Schuss sei von ihm von einem Hochsitz abgegeben worden. Die Sicherheit sei gewährleistet gewesen. Selbst mit einer Wärmebildkamera sei nicht erkennbar gewesen, dass sich eine weitere Person in der Umgebung aufgehalten hätte. Für beide Personen sei dies ein großer Schreck gewesen. Der Vorfall sei dem Amt und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gemeldet worden. Es handle sich nicht um einen Unfall, da glücklicherweise nichts passiert sei.
Es gebe für jede Tätigkeit im Klövensteen eine Gefährdungsbeurteilung. Alle denkbaren Gefahren würden berücksichtigt. Es werde mit einem hohen technischen Standard, beispielsweise mit Wärmebildkameras, gearbeitet. Es könne jederzeit gefahrlos im Klövensteen geritten werden.
Herr Fey stellt fest, dass das Schießen im Klövensteen problematisch sei. Er schlägt vor, die betroffenen Tiere einzufangen und zu einem Schlachthof zu transportieren, statt sie zu erschießen. Das Problem des Transports sei lösbar.
Herr Fischer merkt an, Herdentiere zu trennen und einzufangen, setze die Tiere einem großen Stress aus. Ein Einfangen der Tiere sei daher nicht denkbar. Die Tiere zu erschießen, sei für eine artgerechte Haltung der übrigen Lebewesen notwendig. Das Thema sei sehr komplex und werde vom Amt aufgearbeitet.
Frau Kouptsidis weist darauf hin, dass die Abschüsse als Schlachtungen bezeichnet worden seien. Diese dienten der Fleischproduktion. Früher sei immer von einer Bestandskontrolle gesprochen worden. Gemäß § 1 TierSchG sei es verboten, Tiere ohne Grund zu töten.
Ein Bürger wirft ein, dass es zu wenige Informationen zu den Jagdzeiten gebe. Eckdaten wann, wo und wie lange geschossen werde, wären hilfreich. Bei dem zuletzt abgegebenen Schuss am 20.02.2019 sei es zu Unruhe auf dem nahe gelegenem Pferdehof gekommen. Nach seinem Empfinden habe die Anzahl der Jagden zugenommen.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Frau Engelschall (Behörde für Umwelt und Energie) stellt das Naturschutzgroßprojekt "Natürlich Hamburg!" anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Darüber hinaus erklärt Sie Folgendes:
Herr Schaefer ergänzt zu den Ausführungen, dass der Auftakt auch dazu diene, ein Konzept zu entwickeln, das auf andere Flächen übertragbar sei.
Herr Dr. Gundermann moniert, es fehle ihm eine gemeinsame Klammer um alle Maßnahmen, die vorgestellt worden seien. Es gebe seiner Ansicht nach viele verschiedene Projekte, für die Mittel zur Verfügung stünden.
Frau Hertling (HAHN HERTLING VON HANTELMANN Landschaftsarchitekten GmbH BDLA) stellt die Grunderneuerung der Grünanlage und des Spielplatzes Goetheallee anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Noch befinde sich die Grunderneuerung im Vorentwurfsstand. Mit dem derzeitigen Zustand des Parks seien die Nutzer unzufrieden, der Spielplatz sei kaputt, der Park schlecht einsehbar und sanierungsbedürftig. Durch die Grunderneuerung bliebe der Charakter des Parks erhalten. Die geplanten Maßnahmen seien positiv aufgenommen worden.
Das angrenzende Gymnasium Allee habe neben dem Bolzplatz eine neue Schulhoffläche. Es sei denkbar, dass überdies Oberstufenschüler den Park nutzten.
Herr Kaeser merkt an, das Gymnasium Allee besitze eine sehr kleine Schulhoffläche.
Herr Schaefer erklärt auf Nachfrage, dass die Kosten in Relation zur Größe des Parks sehr günstig seien. Der Bolzplatz sei eine öffentliche Grünfläche, den die Schule nutzen dürfe. Schon vor der Grunderneuerung sei die Schule für die Reinigung des Bolzplatzes zuständig gewesen. Diese Regelung gelte voraussichtlich weiterhin.
Herr Henker moniert, der für den Radweg vorgesehene teure Belag „Geschliffener Naturstein“ sei ungeeignet für den Radverkehr. Er sei schwer zu erkennen und im Winter sehr glatt. Er regt an, gefärbten Asphalt zu verwenden und den Radweg an die Goetheallee zu verschieben.
Frau Hertling führt aus, dass der Naturstein nicht geschliffen sei und über die notwendige Rutschfestigkeit verfüge. Der Belag orientiere sich am ortstypischen Großsteinpflaster. Er sei hochwertig und langlebig. Da das Material aus der nahen Umgebung stamme, gebe es eine Kostenersparnis. Die Veloroutenplanung sei vorgegeben worden. Den Fahrradverkehr mitten durch den Park zu lassen, würde die Aufenthaltsqualität der übrigen Nutzer verschlechtern.
Herr Hielscher lobt die Planung. Objektiv nähmen die Baumaßnahmen der Schule Fläche des Parks weg. Ursprünglich habe die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) für den Verlust an Fläche bezahlen sollen. Dies sei nicht geschehen. Zwar bezahle die BSB die Herstellung des Bolzplatzes, doch seien der Schule dafür auch Nutzungsrechte eingeräumt worden. Auch der Bolzplatz entziehe dem Park Fläche. Es wäre weiterhin wünschenswert gewesen, die Grabbestraße zu einer Spielstraße zu machen.
Er bittet das Amt, zukünftig gegebenenfalls einer Erweiterung der Schulfläche in Richtung Park nicht zuzustimmen. Der Nutzungsdruck sei schon jetzt sehr hoch. Der Park solle den Bürgern vorbehalten bleiben und sei keine Schulhofersatzfläche.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.
Vertagt aus der Sitzung vom 05.02.2019, Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE.
Herr Bernau weist auf einen Zahlendreher der Gesamtkosten und der Eigenmittel bei der Nr. 31 in der Anlage 1 hin. Er beantragt folgende Verteilung der Sondermittel:
Nr. 11 0 Euro
Nr. 13 0 Euro
Nr. 15 10.000 Euro
Nr. 16 1.544,22 Euro
Nr. 17 2.200 Euro
Nr. 31 1.939,45 Euro
Die Vereine, die keine finanziellen Mittel erhielten, seien in der Vergangenheit berücksichtigt worden. Der Altonaer Turnverband von 1845 e.V. (ATV) erhalte zwar eine große Summe, doch auch diese sei gekürzt worden. Der ATV erbringe einen hohen Eigenanteil, habe viel für den Stadtteil getan und sei auch im Bereich des Struenseequartiers tätig gewesen.
Frau Kouptsidis erklärt, es wäre besser gewesen, die beantragte Verteilung an die anderen Fraktionen zu kommunizieren. Die Naturschutzmittel seien ohnehin sehr knapp. Der Gesellschaft für ökologische Planung e.V. sei auf die beantragten Mittel angewiesen.
Die Begründung, warum der ATV Mittel erhalten solle, sei nachvollziehbar. Dennoch werde durch die Vergabe der Sondermittel ein politisches Zeichen gesetzt. Etwa Zweidrittel der Mittel für eine Eröffnungsfeier auszugeben, sei ein komisches Zeichen. Sportgeräte, die zum Teil die anderen Vereine erwerben wollten, könnten langfristig genutzt werden. Das treffe nicht auf eine Eröffnungsfeier zu. Sie regt an, die Eröffnungsfeier über einen separaten Politikmittelantrag zu fördern und jetzt die klassischen Sondermittel für die Sportgeräte zu verwenden.
Frau Botzenhart moniert, dass der ATV 10.000 Euro für eine Eröffnungsfeier erhalten solle. Die Relation stimme nicht. Es gebe keine Informationen, warum die Eröffnungsfeier so teuer sei. Das Sommerfest des SC Teutonia von 1910 e.V. sei deutlich günstiger. Trotz zweier Anrufe habe der ATV nicht aufgeklärt, woher die hohen Kosten stammten. Aus den Antragsunterlagen sei eine Begründung nicht ersichtlich.
Frau Rappold merkt an, dass die Summe an den ATV nicht verhältnismäßig sei.
Herr Henker appelliert an den Ausschuss, die knappen Mittel möglichst im Einvernehmen zu verteilen.
Frau Starke erklärt auf Nachfrage, dass die Stromkosten für Flutlichtanlagen pro Stunde für alle Vereine gleich seien. Die hohen Kosten des SV Lurup ergäben sich daher aus dessen Nutzungsverhalten, da dieser sich die Sportanlage mit keinem Verein teile. Da die Vereine für das Flutlicht zuständig seien, stelle das Bezirksamt die Kosten dafür in Rechnung.
Herr Harders beantragt Folgendes:
Nr. 11 0 Euro
Nr. 13 0 Euro
Nr. 15 7.560 Euro
Nr. 16 3.300 Euro
Nr. 17 2.200 Euro
Nr. 31 1.939,45 Euro
Bei alternativer Abstimmung empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport dem Haushalts- und Vergabeausschuss mehrheitlich mit Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, Folgendes zu beschließen:
Nr. 11 0 Euro
Nr. 13 0 Euro
Nr. 15 10.000 Euro
Nr. 16 1.544,22 Euro
Nr. 17 2.200 Euro
Nr. 31 1.939,45 Euro
Nr. 43 0 Euro
Der Antrag von Herrn Harders findet mit der Zustimmung von GRÜNE, DIE LINKE und FDP damit keine Mehrheit.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der SPD-Fraktion neu aufgenommen.
Herr Bernau erläutert, es habe in der Vergangenheit einen positiven Ausschussbeschluss zur Aufstellung einer Traglufthalle gegeben. Nach Gesprächen des Vereins mit den Anwohnern sei sich darauf verständigt worden, die Traglufthalle von den Feldern 1 und 2 auf die Felder 3 und 4 zu verschieben. Durch diese Änderung behielten die Anwohner eine freie Sicht. Des Weiteren befinde sich die Traglufthalle dann in derselben Flucht wie die feste Halle. Andere Standorte seien wegen der angrenzenden Grünfläche und den vorhandenen Zäunen voraussichtlich nicht denkbar.
Herr Schaefer merkt an, es handle sich bei der Fläche um keine öffentliche Grünfläche. Es sei davon auszugehen, dass Aspekte wie zum Beispiel die Lage im Grünen Ring im Verfahren geprüft würden.
Frau Kouptsidis wirft ein, dass es sich um eine Angelegenheit des Bauausschusses handle.
Herr Hielscher führt aus, es gehe hier um ein positives Votum des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport an den Bauausschuss. Es habe bereits eine Verständigung zwischen dem Verein und den Anwohnern gegeben. Da barrierefreie Eingänge zu der Traglufthalle sehr teuer und groß seien, solle der Verein in der Empfehlung an den Bauausschuss davon frei gesprochen werden.
Frau Botzenhart weist auf die Möglichkeit einer Doppelbefassung hin und regt an, von einer Empfehlung abzusehen.
Frau Blume stellt fest, dass der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport schon häufiger solche Empfehlungen abgegeben habe.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Bauausschuss einstimmig bei Enthaltung zweier Stimmen aus der Fraktion GRÜNE und einer Stimme aus der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bauausschuss befürwortet die Verlagerung der geplanten Traglufthalle, welche sich bereits im Genehmigungsverfahren befindet, von Platz 1 und 2 auf Platz 3 und 4. Diese trägt maßgeblich zum nachbarschaftlichen Verhältnis zwischen Verein und Anwohnern bei.
Der Verein Tennisclub Vier Jahreszeiten e.V. wird aufgefordert, einen Änderungsantrag zum laufenden Verfahren im Bauausschuss zu stellen, einen neuen Lageplan sowie ein neues und dazu passendes Baumgutachten einzureichen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hält einen barrierefreien Zugang zur Traglufthalle für nicht notwendig, da die Halle nur die Spielflächen überdacht und keine Zuschauerbereiche vorhanden sind. Sollte ein barrierefreier Zugang zur Tennishalle notwendig sein, steht dafür nebenan die feste Halle zur Verfügung.
Der Bauausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Herr Schaefer erklärt, im Lüdemanns Weg habe es aus Verkehrssicherungsgründen vier Baumfällungen gegeben. Diese seien irrtümlich nicht in der Liste aufgeführt. Aktuell befinde sich das Amt in Gesprächen mit einem Anwohner, der die Fällungen kritisiere. Zur Hangsicherung seien Sträucher als Ersatz geplant. Der Bebauungsplan weise an der Stelle eine Wegetrasse aus.
Auf eine Nachfrage zu einer Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie erläutert er, dass in Altona keine Hitzeschäden an Bäumen festgestellt worden seien. Es sei im vergangenen Sommer viel gewässert worden.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt den Baumfällungen auf öffentlichem Grund einstimmig bei zwei Enthaltungen aus der Fraktion GRÜNE und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll: Die von Frau Schoon vorab eingereichten Fragen werden als Nachtrag zu Protokoll beantwortet.
Vorabfragen zur privaten Fällliste Januar - Februar. 2019:
Antwort zu 1.):
Die Fällung der Pappeln erfolgt zustandsbedingt und aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht. Die Bäume sind jeweils durch einen starken Totholzanteil gekennzeichnet und in ihrer Standsicherheit gefährdet.
Vor diesem Hintergrund hat das Amt im hier vorliegenden Fall eine Ersatzpflanzung aus sieben Laubbäumen als fachlich geeignet und als insgesamt angemessen und zumutbar erachtet.
Antwort zu 2.):
Das im Rahmen der Beteiligung am bauaufsichtlichen Verfahren erfolgte naturschutzrechtliche Prüfverfahren nach der Baumschutzverordnung führte zu dem Ergebnis, dass die Fällungen zur Vorbereitung und Freistellung des Baufeldes im Zusammenhang mit dem genehmigten Bauvorhaben zuzulassen sind. Überdies erfolgte die Zulassung der Fällungen zustandsbedingt aus Gründen der Verjüngung des auf dem Grundstück verbleibenden Baumbestandes bzw. zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Vor diesem Hintergrund sowie unter Würdigung der Tatsache, dass auf dem Grundstück ein Baumbestand verbleibt, der im Rahmen der Neugestaltung des Grundstücks geschützt und entwickelt wird, hat das Amt im hier vorliegenden Fall eine Ersatzpflanzung aus fünf Laubbäumen als fachlich geeignet und als insgesamt angemessen und zumutbar erachtet.
Antwort zu 3.):
Das im Rahmen der Beteiligung am bauaufsichtlichen Verfahren erfolgte naturschutzrechtliche Prüfverfahren nach der Baumschutzverordnung führte zu dem Ergebnis, dass die Fällungen zur Vorbereitung und Freistellung des Baufeldes im Zusammenhang mit dem genehmigten Bauvorhaben zuzulassen sind. Überdies erfolgte die Zulassung der Fällungen zustandsbedingt aus Gründen der Bestandspflege des auf dem Grundstück verbleibenden Baumbestandes bzw. zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Vor diesem Hintergrund sowie unter Würdigung der Tatsache, dass auf dem Grundstück ein Baumbestand verbleibt, der im Rahmen der Neugestaltung des Grundstücks geschützt und entwickelt wird, hat das Amt im hier vorliegenden Fall eine Ersatzpflanzung aus acht Laubbäumen und einer 4,5 m langen Laubhecke als fachlich geeignet und als insgesamt angemessen und zumutbar erachtet.
Antwort zu 4.):
Die Ersatzzahlung beträgt 13.000 EUR.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Baumfällungen auf privatem Grund zur Kenntnis.
Frau Kouptsidis weist darauf hin, dass 2018 nur 59 der 1.531 festgestellten Ersatzpflanzungen erfolgt seien. Das entspreche etwa 3,8 Prozent. Diese Zahl sei erschreckend. Das Thema müsse dringend angegangen werden. Auf fünf Jahre hochgerechnet, entspreche dies 7.500 nicht gepflanzten Bäumen. Bei dem Thema handle es sich um das grüne Potenzial der Stadt.
Herr Schaefer stellt fest, dass 59 Ersatzpflanzungen im Rahmen der Rückläufe festgestellt worden seien, das bedeute nicht automatisch, dass lediglich so wenige Ersatzpflanzungen erfolgt seien.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Henker erklärt, bislang habe es keine Ersatzpflanzungen nach den Fällungen in der Neuen Großen Bergstraße gegeben. Sollten die Wurzeln entfernt werden, könne das Granulat beschädigt werden. Er bittet das Amt, die Bäume zeitnah zu ersetzen.
Herr Schaefer merkt an, für die Bäume sei das Umfeld ungünstig. Allerdings seien die Pflanzstandorte nach dem Stand der Technik vorbereitet worden. Mittlerweile seien unterschiedliche Begründungen für das Absterben der Bäume ermittelt worden. Jedoch könne keiner dieser Gründe für das Absterben als Begründung eindeutig benannt und einem Verursacher verantwortlich zugeordnet. Somit könne die Beeinträchtigung nicht leicht abgestellt werden. Ersatzpflanzungen erfolgten zeitnah.
Auf Nachfrage erklärt er, dass derzeit ein Kataster zur Vergabe der Kontrolle der Nistkästen aufgebaut werde.
Herr Bernau regt an, am Spielplatz Kalenbarg Winkeleisen anzubringen, sodass sich die Pendeltüren nur nach innen öffneten.
Des Weiteren seien die zwei Türen zum Technischen Rathaus im Bereich des Sitzungsraumes verschlossen und damit die Öffentlichkeit nicht ordnungsgemäß hergestellt.
Frau Kouptsidis weist auf die Mail zum § 30er Biotop im Klövensteen (siehe Anlage) hin, die der Ausschuss erhalten habe. Die Baustelle habe in Rissen Unmut erzeugt. Sie bittet das Amt, bei solchen Maßnahmen zukünftig ein Bauschild aufzustellen oder eine Mitteilung an den Ausschuss zu verfassen.