20-5631

Baumfällung zum Bauvorhaben Leitungsdüker BAB A7 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.03.2019
Sachverhalt

Als vorbereitende Baumaßnahme zur A7, 8-streifige Erweiterung von der Anschlussstelle (AS) HH-Othmarschen bis zur AS HH-Volkspark und der Trassenanweisung Altona 01-rev00 vom 09.10.2017 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovationen (BWVI), sind im Planungsabschnitt Altona die Kreuzungspunkte (Brückenbauwerke) Osdorfer Weg, Bahrenfelder Chaussee und Kielkamp bis zum 31.12.2019 leitungsfrei herzustellen. Die Umverlegung der Leitungen erfolgt über Medientunnel, die parallel zu den Brücken unter der Fahrbahndecke geführt werden.

 

Unter anderem müssen am Osdorfer Weg auch Starkstromleitungen von Stromnetz Hamburg (SNH) neu verlegt werden. Dabei wird ein Teilstück der vorhandenen 110 KV Leitungen mit Ölummantelung gegen neue Kabel mit Kunststoffisolierungen ausgetauscht. Der Umschluss der Leitungen erfolgt über eine gesonderte Baugrube, die spezielle Anforderungen erfüllen muss. Bei Erstellung der Baugrube wurde jetzt festgestellt, dass alte Muffen an den vorhandenen Kabeln in ca. 1,00m Entfernung vom Stamm der zur Fällung beantragten Eiche liegen. Der Ausbau der Muffen ist für die Umschließung zwingend erforderlich.

 

Nach Prüfung alternativer Lösungsansätze zum Erhalt der Eiche (Quercus robur, Stammdurchmesser 61cm) musste unter Beteiligung eines Fachagrarwirtes für Baumpflege festgestellt werden, dass die Eiche an ihrem Standort nicht erhalten werden kann.

 

Für den Baum erfolgt eine Werterstattung entsprechend der Berechnung nach dem BUE-Modell (Behörde für Umwelt und Energie) zur Ermittlung des Ausgleiches.

 

Aufgrund der Dringlichkeit und zur Vermeidung eines weiteren Bauverzuges wurde die Ausnahmegenehmigung erteilt.

Anhänge

Lageplan Eiche Osdorfer Weg