Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Frauenlob macht auf Nachfrage von Herrn Bielfeldt deutlich, dass neben der fehlenden Nachbarschaftsvereinbarung auch noch nicht alle notwendigen Gutachten vorlägen. Wege- und Grünverbindungen würden auf der Fachkarte Grün berücksichtigt. Die Größe der Spielflächen seien bei Wohnungsbauten vorgegeben, solange es sich nicht um den Bau von Seniorenwohnungen handele. Sie sichert auf Anregung von Herrn Strate zu, dass die Erschließung der bestehenden Tunnelanlagen im Gleisdreieck bei möglichen Querungen Berücksichtigung finden solle. Die Eigentumsverhältnisse sollten mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in der folgenden Sitzung am 18.12.2024 erörtert werden. Auf die Kritik von Herrn Hielscher bezüglich der Verzögerungen im Bauverfahren entgegnet sie, dass noch im Dezember versucht werde, ohne die fehlenden Gutachten die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange zu beginnen. Die Einladung zum Arbeitskreis I würde dann voraussichtlich die noch fehlenden Gutachten enthalten.
Herr Conrad betont, dass die Verwaltung sich im geplanten Zeitrahmen befinde. Verzögerungen würden derzeit vom Vorhabenträger verursacht. Der eingereichte Funktionsplan sei unvollständig. In der nächsten Sitzung solle erneut ein Votum des Stadtentwicklungsausschuss zum Vorhaben eingeholt werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt einstimmig, dass das Amt das Vorhabenbezogene Bebauungsplan-Verfahren Bahrenfeld 78 (Tasköprüstraße) fortsetzt.
Frau Boehlich merkt an, die Korrektur der bereits veröffentlichten Niederschrift geschehe auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt einstimmig die Korrektur der Niederschrift.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Conrad teilt mit, dass die Bebauung westwärts vom Elbe Einkaufszentrum unter der Voraussetzung einer Nachbarschaftsvereinbarung und der städtebaulichen Einpassung möglich sei. Der Vorhabenträger sei zwar erfahren, die Eigentumsverhältnisse seien aber komplex. Eine Bebauung ostwärts des Einkaufszentrums sei mit langen Verhandlungen verbunden.
Herr Trede kritisiert, die Plakatierung der Fraktion Die LINKE zum Bauvorhaben der Sparda Bank Hamburg eG erwecke den Eindruck, dass das Bauvorhaben ohne demokratische Legitimierung zustande gekommen sei. Er vermute, die Fraktion DIE LINKE sei bewusst nicht zu den von ihnen kritisierten Vorgesprächen eingeladen worden. Er weise den implizierten Vorwurf der Korruption von sich. Dieser diskreditiere die demokratischen Parteien.
Herr Henkerweist darauf hin, dass der Betriebsrat frühzeitig in die Verlagerungspläne hätte eingeweiht werden müssen.
Frau Koppke ergänzt, dass das Treffen der Fraktionen ohne die Fraktion DIE LINKE in den Räumlichkeiten und mit Wissen des Amtes stattgefunden habe. Damit habe es einen förmlichen Charakter angenommen.
Herr Hielscherverwahrt sich gegen die Unterstellung, in den Vorgesprächen seien intransparente Abreden getroffen worden.
Herr Strasser betont, dass die getroffenen Entscheidungen zum Vorhaben aus demokratischen Gesichtspunkten zu kritisieren seien.
Frau Boehlich stellt fest, die Genehmigung des Vorhabens sei nach Recht und Ordnung erfolgt.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Es sind circa 100 Personen anwesend. Die zur Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) per E-Mail eingereichte Stellungnahme liegt als Anlage bei.
Frau Boehlich begrüßt die Anwesenden und stellt das Podium einschließlich der Vertreter:innen der Fraktionen sowie den Ablauf des Abends vor. Die Reihenfolge der Schlussstellungnahmen der Fraktionen rotiere. Heute beginne die SPD-Fraktion. Im Rahmen der ÖPD erhalte die Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, Anregungen, Vorschläge und Kritikpunkte zu dem Entwurf zu äußern.
Bebauungspläne würden grundsätzlich zwischen Bezirk und Fachbehörde konsensual abgestimmt, auch wenn der Bezirk in diesem Fall der Plangeber sei. Die genaue Ausgestaltung des Straßenraums werde zu einem späteren Zeitpunkt dezidiert festgelegt. In den hier vorgestellten Bebauungsplan-Entwürfen sei lediglich eine sog. gelbe (Verkehrs-) Fläche verzeichnet. Die Entwürfe definierten lediglich Art und Maß der baulichen Nutzung. Vertretungen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) ständen für Fragen hierzu zur Verfügung.
Herr Schützner (ELBBERG Kruse, Rathje, Springer, Eckebrecht Partnerschaft mbB) stellt den Entwurf des Bebauungsplanes mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor.
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) würden zuerst grobe Strategien als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung festgelegt. Die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) schaffe feste Verordnungen mit Rechtswirkung für alle Beteiligten. Aktuell befinde man sich auf dieser Ebene. Ein Bebauungsplan-Entwurf sei erstellt worden und werde nun im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgestellt. Im Anschluss erfolge die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Das Magistralenkonzept des Bezirks weise eine hohe Übereinstimmung mit dem Masterplan Magistralen 2040+ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) auf. Beide Plangebiete, Lurup 68 und Lurup 70, befänden sich entlang der Magistrale 2 und nah an der Grenze zu Schleswig-Holstein. Eine Stärkung des Luruper Zentrums sei im Masterplan Magistralen 2040+ vorgesehen. Die Fertigstellung des Deckelbauwerks über die Bundesautobahn 7 (A7) könne die Voraussetzung für weitere Wohnungsbauvorhaben schaffen. Entlang der teils nur spärlich bebauten Magistralen werde die Innenentwicklung gestärkt, Wohnraum geschaffen, die Verkehrsachsen städtebaulich gefasst und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Im Flächennutzungsplan seien Wohnbauflächen für beide Plangebiete vorgesehen. Im Landschaftsprogramm seien Etagenwohnen sowie gartenbezogenes Wohnen festgesetzt. In unmittelbarer Nähe befinde sich eine Landschaftsachse mit einem Biotopentwicklungsraum. Weiter südlich entlang der Luruper Hauptstraße befinde sich geschlossene Bebauung mit geringem Grünanteil.Beide Plangebiete seien über die Magistrale gut an den Busverkehr angebunden.
Im Bestand betrage die Breite der Luruper Hauptstraße innerhalb des Plangebietes Lurup 68 etwa 21,50 m. Das bestehende Planrecht Lurup 13 aus dem Jahr 1964 weise reines Wohngebiet (WR) aus, in dem überwiegend nur eingeschossig gebaut werden dürfe. Die bestehende Bebauung sei eher kleinteilig und mit Einzelhandel durchmischt. Die kleinteilige Bestandsbebauung schütze die zweite Baureihe nicht vor dem Verkehrslärm. Fuß- und Radverkehrsanlagen seien unterdimensioniert. Ziel sei, den Stadteingang städtebaulich zu akzentuieren, allgemeines Wohngebiet festzusetzen und eine geschlossene zwei- bis viergeschossige Bebauung entlang der Hauptverkehrsstraße zu ermöglichen. Die straßenabgewandten Bereiche könnten in dem Zuge vor Lärm geschützt werden. Die Aufenthaltsqualität solle gesteigert werden. Die Straßenfläche werde um 8,50 m auf 30 m mit vier Fahrspuren und auskömmlichen Fuß- und Radverkehrsanlagen sowie einem Grünstreifen verbreitert. Die blaue Baulinie beschreibe die möglichen Gebäude, die rote die maximal zulässige Baugrenze. Die gelbe Fläche beinhalte neben den Fahrspuren auch die Radwege, Gehwege sowie den Multifunktionsstreifen, der für Parkraum und zur Versickerung genutzt werden könne. Vorhandene Bäume sollten erhalten werden. Es folgten noch die abschließenden fachtechnischen Untersuchungen und Gutachten, zum Beispiel zum Artenschutz, Verkehr, Lärm oder zu den Luftschadstoffen.
Das bisherige Planrecht im Plangebiet Lurup 70, ehemals Lurup 6, sei 1989 festgestellt worden. Hier fände sich sowohl allgemeines als auch straßenabgewandt reines Wohngebiet mit ein- bis zweigeschossigen Ein- oder Zweifamilienhäuser in offener Bauweise. Vergleichbar des Plangebietes Lurup 68 weise die Straße derzeitebenfalls eine Breite von 21,50 m auf und solle auf ebenfalls 30 m verbreitert werden. Der öffentliche Raum sei funktional auf die Hauptverkehrsachse ausgerichtet. Das neue Planrecht sehe überall allgemeines Wohngebiet vor. An der Straßenfront könne drei- bis viergeschossig, im hinteren Bereich zweigeschossig gebaut werden. 40% der Grundstücksflächenwürden in beiden Bebauungsplan-Gebieten bebaubar sein, was einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 entspreche und somit eine bauliche Aufwertung beinhalte. Da die Fläche in Lurup 70 kleiner als 20.000 Quadratmeter sei, könne das Bebauungsplan-Verfahren nach §13 a BauGB beschleunigt durchgeführt werden. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag werde dennoch umgesetzt, Grünflächen würden gesichert. Die Vorgärten sollten von Bebauung freigehalten werden. Entwässerungs- und Gehölzgutachten sowie die abschließenden Verkehrs-, Schalltechnischenund Schadstoff-Untersuchungen folgten noch.
Nach der weiteren Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit würden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Bebauungsplan-Entwürfe überarbeitet und präzisiert. Anschließend würden sie auf Vorschlag des Bezirksamts nach Beratung im Stadtentwicklungsausschuss und durch Beschluss der Bezirksversammlung voraussichtlich abschließend festgestellt und erhielten damit Rechtskraft.
Herr Conrad ergänzt, beide Bebauungsplan-Entwürfe verzeichneten eine etwas komplexe Genese. So sei das Bezirksamt in beiden Entwürfen angetreten, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Diese engere Bebauung innerhalb der Stadt entlang der Magistrale werde geplant, um unnötige Eingriffe in den unbebauten Feldmarken zu vermeiden. Entlang der Luruper Hauptstraße lasse das bestehende Planrecht aber nur überwiegend eingeschossige Bebauung zu. Das neue Planrecht ermögliche die Errichtung höherer Gebäude, was auch den Bodenwert der Grundstücke steigere. Diese Gebäude sollten wenn möglich in einer geschlossenen Kante entlang der Straße stehen. Das Bezirksamt stoße an diesen Stellen neues Planrecht an, weil es sich für Wohnungsbau am meisten lohne.
Die beiden Bebauungsplan-Entwürfe umfassten aber Straßenfläche, womit sich der Entwurf befassen müsse, um rechtskonform zu sein. Der Bau einer zu breiten Straße sei zu vermeiden, die Errichtung von Wohnraum aber dennoch dringend geboten. Die in der Präsentation enthaltenen Entwürfe zu der Straßenverkehrsfläche seien erste Ideen und Vorschläge der BVM. Die im Plan verankerte gelbe Fläche gebe den zukünftigen Ideen der BVM, die nicht unmittelbar vor der Umsetzung ständen, ausreichend Platz. Sofern sich sog. gelbe Fläche auf privatem Grund befände, führe das nicht zwangsläufig zu Grundstücksabtretungen. Diese würden, falls nötig, in einem ersten Schritt von der Freien und Hansestadt (FHH) abgekauft. Es sei nachvollziehbar und wünschenswert, dass die FHH sich auf die von ihr für eine durchgängige Magistralenstraßenplanung benötigten Grundstücksanteile ein Vorkaufsrecht sichere. Zudem sei es sehr unwahrscheinlich, dass es in den nächsten zehn Jahren zu Enteignungen kommen werde. Die Stadt sei mit ihren bestehenden Stärken und Schwächen weiter zu bauen und die Planungen an etwaige Engstellen anzupassen.
Die BVM benötige noch viel Zeit, um eine durchgängige Planung des Straßenraums auf den Weg zu bringen. Dennoch seien schon jetzt Straßenflächen für rechtskonforme Fuß- und Radverkehrsanlagen in der Planung zu berücksichtigen. Die Anbindung der Plangebiete an den Schienenpersonennahverkehr sei eine langfristige Option, kurzfristig funktionierende Busverbindungen also weiterhin nötig.
Fragen und Anmerkungen der Bürger:innen:
Frau Koller (BVM) führt aus, der hier vorgestellte Straßenquerschnitt sei das Ergebnis erster teils sogar gemeinsam mit den Anwesenden erarbeiteter Machbarkeitsuntersuchungen, zum Beispiel im Projekt Mobilwandel. Die von der BSW definierten 12 bis 13 Einfallstraßen seien Funktionsräume, die auch weiterhin benötigt würden. Deren dahinterliegenden Räume seien möglichst lebenswert zu gestalten. Durch eine gute Verkehrsabwicklung könne dieser gebündelt auf der Hauptverkehrsstraße fließen, ohne die anliegenden Wohnquartiere zu belasten. Der Ausbau einer Straße sei hier nur nötig, weil nicht zuletzt im Rahmen der Mobilitätswende und vor dem Hintergrund der CO2-Reduktionsziele alle Verkehrsteilnehmer:inen zu ihrem Recht kommen sollten. Der Vermeidung von Asphalt und der Förderung von Versickerung werde mit dem Aufbau einer blaugrünen Infrastruktur eine hohe Priorität eingeräumt. In den Entwürfen seien bisher lediglich Konzeptstudien enthalten. Bei der Beibehaltung der Bestandsbreite von 21,50 Metern sei kein regelkonformer und verkehrssicherer Radverkehr machbar. Derzeit seien auch die Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr leicht untermaßig. Addiere man die Summe aller im Projekt Mobilwandel geäußerten Wünsche, sei sogar eine Breite von 45 Metern nötig. Eine Priorisierung sei ebenso unumgänglich wie eine Kompromissfindung.
Bei der Untersuchung des BHNS sei eine tägliche Fahrzeugmenge von 25.000 Kfz gemessen worden. Dies sei auch die Prognose. Schwerlastverkehr einschließlich des Busverkehrs mache 6% aus. Ziele und Quellen der Verkehre seien nicht erhoben worden. Die gemessene Verkehrsdichte bedinge eine Fahrspur für den Kfz- und eine für den Busverkehr pro Richtung. Auch jetzt weise die Luruper Hauptstraße vier Fahrstreifen aus.
Der Radverkehr steige an. Bestandsradwege mit einer Breite von 1,50 Metern seien nicht regelkonform. Lastenräder und E-Bikes mit größeren Abmessungen und höheren Geschwindigkeiten nähmen zu, was eine Breite von 3 Metern nötig mache. Auf dem gelben Multifunktionsstreifen könnten zukünftig Parkplätze, Versickerungsflächen, Bäume und Ladezonen vorgesehen werden. Die Entwürfe seien zwar für diese beiden Plangebiete erarbeitet worden, die Magistrale müsse aber als Ganzes gedacht werden. Die Verkehre der Science City Hamburg Bahrenfeld wüchsen ebenfalls auf. Die Bestandsbäume auf privaten Flächen sollten alle erhalten und neue Bäume zusätzlich gepflanzt werden. Gehwege würden ggf. um die Bäume herum gelegt werden.
Frau Adel (BVM) ergänzt, der Querschnitt, der gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer erarbeitet worden sei, berücksichtige die derzeit belastende Situation des nicht zuverlässigen Busverkehrs. Der Busverkehr benötige in Zukunft die eigene Fahrspur. Eine teilweise Kombination aus Busfahrspuren und Radverkehrsanlagen sei denkbar. Die Schienenverkehrsanbindung mit der Linie S 6 mit zwei Haltestellen in Lurup-Mitte und Osdorf befinde sich erst in der sog. Vorplanung. Diese sei nicht vor Beginn der 2030er Jahre fertigstellt. Anbindender Busverkehr auf eigenen Fahrstreifen bleibe künftig trotz Schienenverkehr nötig. Auch in Zukunft gebe es wie im Bestand nur einen Kfz-Fahrstreifen pro Richtung. Zuwachsender Kfz-Verkehr sei vor dem Hintergrund des Querschnitts und der Mobilitätswende nicht zu erwarten, sondern nur dessen Verstetigung. Eine Entlastung vom Kfz-Verkehr erfolge indes auch vor dem Hintergrund der anwachsenden Verkehre von und nach Schleswig-Holstein nicht. Es gebe auch keine Alternativen für den Kfz-Verkehr aus Schleswig-Holstein, die Magistrale werde weiterhin genutzt.
Herr Conrad sichert zu, die vorgesehenen Kennwerte wie die GRZ sowie die Baufenster in den Bebauungsplänen zu überprüfen. Allein mit der Erhöhung der Geschossanzahl solle die Anzahl der möglichen Wohnungen deutlich steigen können. Viele Wohnungen in Hamburg lägen entlang der Magistralen. Die Qualität der Wohnungen entlang der Südseite der Luruper Hauptstraße sei hoch. Diese könnten zur Sonne geöffnet werden. Die Wohnungen auf der Nordseite seien schwieriger attraktiv zu gestalten. Die FHH benötige dringend Wohnraum, dessen Schaffung insbesondere an den Magistralen und vor dem Hintergrund mangelnder Alternativen dort möglich sein müsse. Grünflächen könnten in den Plangebieten verankert werden. Mit den Bestandsbäumen werde vorsichtig umgegangen, sie seien aufwendig zu kompensieren. Notfalls müssten Gehwege verschwenkt oder eingeschränkt werden. Auch Bauflächen würden eingeschränkt. In Lurup 68 könnten rein rechnerisch etwa 250 Wohnungen gebaut werden, in Lurup 70 etwa 150.
Stellungnahmen der Fraktionen:
Herr Strate führt aus, die Diskussion habe viele wertvolle Anregungen enthalten. Aus den Luruper Höfen habe man gelernt, diese befänden sich zu dicht am Straßenraum. Schluchten müssten verhindert und Vorgärten erhalten werden. Dennoch sei es nicht wünschenswert, entlang der Magistralen dauerhaft nur Einfamilienhausbebauung vorzusehen. Gleichzeitig stelle sich die Frage nach der Lebensqualität entlang einer Magistrale. Der Kfz-Verkehr sei zu reduzieren. Im Bestand funktioniere auch eine zwei- oder drei- statt vierspurige Straße sehrgut. Es werde vieler intelligenter Lösungen bedürfen, um einen gelungenen Kompromiss zu finden. Im Übrigen müsse sich Schleswig-Holstein an der Finanzierung der S-Bahnlinie 6 beteiligen, damit sie über Hamburg hinausgedacht werden könne.
Herr Hielscher stellt fest, Wohnen gestalte sich an der Magistrale schwierig. Würde die rote Baulinie realisiert, ständen die Gebäude zwei Meter von der Verkehrsfläche entfernt. So eine Lage bilde eher eine innerstädtische Wohnqualität ab als eine in Lurup. So seien Lurup 68 und 70 auch keine geeigneten Bebauungspläne, um mehr Wohnraum zu schaffen. Die maximale Anzahl von 400 Wohnungen sei den hier diskutierten Aufwand, die unterstellte Zeitachse und die damit einhergehenden Nachteile nicht wert. Vor allem hätten die beiden Bebauungsplan-Verfahren die Festschreibung von mehr Verkehrsfläche zulasten der Grundbesitzer:innen zum Inhalt. Die Gestaltung der gelb markierten Multifunktionsflächen bliebe offen. So bestehe die Gefahr, dass hieraus zukünftig womöglich auch Fahrspuren für den Kfz-Verkehr entständen. Auch ohne neues Bebauungsplan-Verfahren könnten die Eigentümer:innen bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein dreigeschossiges Wohnhaus bauen. Der Bauausschuss könnte die hierfür nötigen Befreiungen vom Planrecht gewähren. Die im neuen Bebauungsplan vorgesehene GRZ reiche als Anreiz zudem nicht. Beide Bebauungsplan-Verfahren seien einzustellen.
Herr Strasser stimmt zu, einen vierspurigen Ausbau der Luruper Hauptstraße wolle niemand. Das Konzept der BVM sei nicht schlüssig. Es widerspreche den Zielen des Klimaschutzes. Eine Umgestaltung der Straße müsse in deren jetziger Bestandsfläche vorgenommen werden. Das Luruper Zentrum dürfe nicht weiter zerschnitten werden. Die Querung der Straße sei zu vereinfachen und nicht durch einen größeren Querschnitt zu erschweren. Es gebe vom Luruper Forum geeignete Vorplanungen zur Zentrumsentwicklung. Der bestehende Baumbestand sei zu erhalten. Insgesamt handele es sich um Träume in Asphalt und Beton, denen veraltete Konzepte zugrunde lägen.
Frau Blumelehnt die Planungen als versuchte Quadratur des Kreises ab mehr Wohnraum, mehr Grün sowie mehr Fahrspuren und Radwege passten nicht auf die vorhandene Fläche. Sie erwarte gespannt die Inhalte der noch zu erstellenden Gutachten. Dennoch seien die Magistralen als Gestaltungsräume für den Wohnungsbau inmitten der Stadt interessant. Die Erstellung der Bebauungspläne werde viel Zeit in Anspruch nehmen und diese seien klageanfällig. In die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke dürfe nicht eingegriffen werden. Auch sie halte es für sinnvoller, im Einzelfall Befreiungen für Wohnungsbauanträge im Bauausschuss zu gewähren, um rascher zu Ergebnissen zu kommen. Ihre Fraktion werde den Bebauungsplänen nicht zustimmen.
Frau Huber kritisiert die fehlende Verzahnung von Hoch- und Tiefbauvorhaben und regt an, Stadtentwicklungsplanungen nicht für Jahrzehnte festzuschreiben. Politik müsse Verantwortung für alle Vorhaben im Planungsgebiet übernehmen. Magistralen seien Transformationstreiber, die Straßenraum umverteilen sollten. Zusätzlicher Straßenraum sei abzulehnen. Für die Umgestaltung der Magistralenund deren zukunftsfähigen Straßenraum seien wie in Ländern wie Dänemark oder Niederlande die Rahmenbedingungen anzupassen,um bessere Kompromisse erzielen zu können als bisher in den Planungen vorgestellt. So könne aus einerheute durchaus nötigenBusspur morgen eine Radverkehrsanlage werden. Das Grün auf Privatgrund müsse geschützt werden.
Herr Batenhorst regt an, eine offene Debatte um die Magistralenbebauung zu führen. Die Wiederholung der Negativbeispiele wie der Luruper Höfe sei zu vermeiden. Die Bebauung müsse vielfältig sein sowie ansprechende Fassadengestaltungen und Vorgärten aufweisen. Sie dürfe drei Geschosse zuzüglich Staffelgeschoss nicht überschreiten und müsse Durchbrüche enthalten, um Querlüftungen vor allem im Sommer zu ermöglichen. Die Umgestaltung der Straße sei ebenso wie die Schaffung von Busspuren abzulehnen. Dem fließenden Kfz-Verkehr sei Vorrang zu gewähren. Ladezonen seien zu schaffen. Die Umgestaltung von Reeperbahn und Königstraße erzeugten viel Stau im Berufsverkehr und seien ein Negativbeispiel. Entnervte Autofahrer:innen nutzten hier regelwidrig die Radverkehrsstreifen.
Herr Piotrowski merkt an, mit den vorliegenden Bebauungsplan-Entwürfen könne die Situation vor Ort verbessert und Wohnraum geschaffen werden. Im Bebauungsplan-Verfahren stehe nicht die Gestaltung des Straßenraums zur Abstimmung, sondern lediglich die Einrichtung der gelben Verkehrsfläche und die Schaffung von Wohnraum. Die Gestaltung der gelben Fläche sei näher zu definieren. Sie könne auch Versickerungsflächen und dürfe keine Fläche für den Kfz-Verkehr enthalten. Busspuren seien für die Mobilitätswende relevant. Es sei kritisch zu hinterfragen, ob die Artenschutzauflagen im beschleunigten Verfahren ausreichten. Die in der ÖPD von den Anwohner:innen gegenüber den Planungen geäußerte Skepsis werde in die kommenden fraktionsinternen Beratungen einfließen.