Stadt Wedel - Bebauungsplan Nr. 27 b Hogschlag, 1. Änderung Teilbereich Ost Umlandbeteiligung im Rahmen der TÖB-Beteiligung Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 04.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.2
Die Stadt Wedel hat die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 b „Hogschlag - Teilbereich Ost“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht für ein mit der Stadt Wedel abgestimmtes städtebauliches Konzept. Die bisher als Baumschulland genutzte Freifläche zwischen der Holmer Straße und dem Ansgariusweg soll als Standort für den Wohnungsbau entwickelt werden. Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungsmarktsituationder Stadt Wedel kann das geplante Vorhaben zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im innerstädtischen Bereich beitragen. Ursprünglich war die freigehaltene Fläche für die aufgegebene Planung der Süd-/Westumfahrung Wedels vorgesehen.
Die Aufstellung dieses Bebauungsplans soll nach dem Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erfolgen. Danach kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie ohne Anwendung der Eingriffsregelung durchgeführt werden.Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde das Bezirksamt Altona bis zum 29.11.2024frühzeitig um Stellungnahme gebeten.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat wie folgt Stellung genommen:
Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.
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Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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