Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der TOP mit der aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.09.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesenen Drucksache 21-4372 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Göller-Meier führt auch auf Nachfragen aus, nach Rücksprache mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) werde voraussichtlich auf die Nutzung des Geländes für eine Unterkunft von Menschen mit Fluchthintergrund bis auf Weiteres verzichtet. Die vorherigen, unter anderem militärischen Nutzungen des Geländes hätten einen Deponiekörper mit Altlasten und ggf. auch Kampfmittel hinterlassen. Dadurch sei die Aufstellung von Wohncontainern nur mit kostenaufwendigen Einschränkungen (Sandauftrag, Aufständerung der Container, Verwendung gasdichter Leitungen, Beschränkung der zeitlichen Nutzung) möglich. Dies gelte auch für die bereits versiegelten Flächen des Geländes. Auf die im Antrag geschilderten Maßnahmen könne daher bis auf Weiteres verzichtet werden. Die Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA) und die Sozialbehörde beabsichtigten derzeit nicht, ein Altlastengutachten für das private Grundstück in Auftrag zu geben. Ein Sachstand, welche Nutzung die Eigentümerin auf dem Gelände anstrebe, werde voraussichtlich in der November-Sitzung des Planungsausschusses berichtet.
Herr Hielscher spricht sich dafür aus, den Antrag bis auf Weiteres lediglich zurückzuziehen. Falls es doch zu einer Unterkunft kommen sollte, könne die Beratung zum Antrag zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Zudem bitte er, der Freiwilligen Feuerwehr Osdorf die temporäre Nutzung von Teilen des Parkplatzes zu ermöglichen.
Frau Boehlich stimmt dem zu.
Herr Strate schlägt vor, das Amt zu bitten, mit der Eigentümerin und der Feuerwehr Gespräche zu führen, um die temporäre Nutzung des Parkplatzes von der Feuerwehr für die Dauer der Sanierungsarbeiten zu ermöglichen und einen Sachstand zur weiteren Verwendung des Geländes seitens der Eigentümerin zu erhalten. Der Antrag werde bis auf Weiteres zurückgestellt.
Der Planungsausschuss folgt dem Vorschlag von Herrn Strate einvernehmlich.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Frau Frauenlob erläutert, die bereits bestehenden Nutzungen der im Bebauungsplan enthaltenen Musikclubs mit ihren damit einhergehenden Lärmemissionen seien im Bebauungsplan-Entwurf verankert und ins Lärmgutachten eingeflossen. Sie würden dort betrachtet, abgewogen und so wie jetzt gegeben weiterhin genutzt und genehmigt. Die neue Nutzung müsse auf die bestehende Lärmsituation reagieren. Der Einbau von sog. Hafencityfenstern sei nicht geplant. Das Lärmgutachten liege noch nicht vor.
Herr Trede verweist auf das bestehende Veranstaltungsschiff MS Stubnitz, das angesichts der Beschwerden von Anwohner:innen aus der heranrückenden Wohnbebauung häufig seinen Liegeplatz wechsele.
Herr Boettger vermutet zukünftig häufige Beschwerden, es seien nur Lärmemissionen von 63 Dezibel erlaubt.
Herr Reinig verweist auf gleich gelagerte Bauvorhaben, bei denen die Einhaltung der Lärmschutzklasse 4 ausgereicht habe.
Herr Strate bittet das Amt um Vorlage des Lärmgutachtens an die Ausschussmitglieder, sowie es verfügbar ist.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Frau Frauenlob erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage) im Einzelnen das geltende Planrecht und das weitere Verfahren im Bebauungsplan-Entwurf Othmarschen 48 (Kleingärten Ottensen). Sie führt auch auf Nachfragen aus:
Herr Trede kündigt hierzu einen Antrag der Fraktion GRÜNE zu einer der nächsten Sitzungen im November an.
Anlagen
PPT Kleingärten (3449 KB)
Der Planungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Herr Strate bittet das Bezirksamt, die ablaufende Wahlperiode bei der Planung weiterer Öffentlicher Plandiskussionen zu berücksichtigen. Diese müssten noch innerhalb der Wahlperiode vom Planungsausschuss ausgewertet werden können.
Frau Frauenlob verweist hinsichtlich des Masterplans Magistralen und den davon betroffenen Bebauungspan-Entwürfen in Lurup auf die noch laufende Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
Auf Nachfrage von Frau Boehlich betont sie, die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Sülldorf 23 sei beschlossen. Die vor der Auslegung stattfindende Rechtsprüfung sei indes noch nicht abgeschlossen.
Herr Strate schlägt vor, die eigentlich vorgesehene Sitzung am 01.05.2024 ersatzlos ausfallen zu lassen.
Der Planungsausschuss legt einvernehmlich fest, dass der Sitzungstermin am 01.05.2024 ersatzlos entfällt.