21-4344

Der § 13b BauGB ist europarechtswidrig. Welche Auswirkungen hat dies auf den Bezirk Altona? Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.10.2023
28.09.2023
Sachverhalt

Am 18. Juli 2023 fällte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil (Aktenzeichen 4 CN 3/22), in dem es feststellte, dass der bisherige Verzicht auf eine Umweltprüfung, der durch § 13b des Baugesetzbuches ermöglicht wurde, gegen Artikel 3 der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung verstößt. Gemäß dieser Richtlinie ist die Durchführung einer Umweltprüfung bei Plänen mit erheblichen Umweltauswirkungen zwingend vorgeschrieben.

 

Zusätzlich wurde der im Jahr 2017 von der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD in das Baugesetzbuch eingefügte § 13b als problematisch angesehen, nicht nur aufgrund von rechtlichen Bedenken. Aus diesem Grund haben die Parteien der amtierenden Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen, diese Regelung nicht zu verlängern. Als Konsequenz ist sie zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Gibt es im Bezirk Altona Bebauungspläne, die auf § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) gestützt wurden? Falls ja, bitte geben Sie an, um welche Pläne es sich handelt und ob bei diesen Plänen auf eine förmliche Umweltprüfung verzichtet wurde.
     
  2. Gab es rechtliche Anfechtungen gegen einzelne dieser Bebauungspläne? Falls ja, nennen Sie bitte die betroffenen Pläne und den aktuellen Stand der jeweiligen Verfahren.
     
  3. Besteht für weitere Bebauungspläne, die auf § 13b BauGB gestützt sind, die Möglichkeit, die Frist r Einwendungen gemäß § 215 BauGB (Rügefrist) von einem Jahr nach Ablauf der Planfeststellungsbeschlüsse noch nicht abgelaufen ist? Bitte listen Sie die entsprechenden Pläne auf, sofern dies zutrifft.
     
  4. Plant das Bezirksamt, die Umweltprüfung bei den betroffenen Bebauungsplänen nachzuholen, um deren Gültigkeit aufrechtzuerhalten? Falls ja, erläutern Sie bitte die Schritte, die das Bezirksamt in diesem Zusammenhang unternimmt, und stellen Sie die Pläne einzeln dar. Wenn dies nicht der Fall ist, erläutern Sie bitte die Gründe dafür.
     
  5. Befinden sich derzeit Bebauungspläne nach § 13b BauGB im laufenden Verfahren? Falls ja, welche Pläne sind dies?
     
  6. Hat das Bezirksamt beabsichtigt, die Umweltprüfung bei den Plänen, die unter Punkt 5 erwähnt sind, nachzuholen? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist dies geplant, und bitte stellen Sie dies für jeden Plan einzeln dar. Wenn nicht, erläutern Sie die Gründe dafür.

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1 und 5:

Nein.

 

Zu 2- 4 und 6:

Entfällt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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