Der § 13b BauGB ist europarechtswidrig. Welche Auswirkungen hat dies auf den Bezirk Altona? Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 04.10.2023 Planungsausschuss Ö 5.1
Am 18. Juli 2023 fällte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil (Aktenzeichen 4 CN 3/22), in dem es feststellte, dass der bisherige Verzicht auf eine Umweltprüfung, der durch § 13b des Baugesetzbuches ermöglicht wurde, gegen Artikel 3 der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung verstößt. Gemäß dieser Richtlinie ist die Durchführung einer Umweltprüfung bei Plänen mit erheblichen Umweltauswirkungen zwingend vorgeschrieben.
Zusätzlich wurde der im Jahr 2017 von der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD in das Baugesetzbuch eingefügte § 13b als problematisch angesehen, nicht nur aufgrund von rechtlichen Bedenken. Aus diesem Grund haben die Parteien der amtierenden Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen, diese Regelung nicht zu verlängern. Als Konsequenz ist sie zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1 und 5:
Nein.
Zu 2- 4 und 6:
Entfällt.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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