Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Schaefer stellt klar, es handele sich um eine Problemlage, die in sehr vielen Grünanlagen im Bezirk vorherrsche. Vonseiten des Bezirksamtes könne keinerlei Lösung angeboten werden, für Ruhestörungen sei die Polizei zuständig und für Verschmutzungen die Stadtreinigung Hamburg (SRH). Er vermute, dass die in der Eingabe genannte Bestreifung in der Vergangenheit durch eine ebenfalls zu dieser Zeit vorgetragene Beschwerdelage ausgelöst worden sei. Das Bezirksamt könne vor dem Hintergrund der Eingabe an das Polizeikommissariat 26 (PK 26) herantreten, sich nach der Beschwerdelage erkundigen und bitten, auf zukünftige Beschwerden auch mit Präsenz zu reagieren. Das Bezirksamt selbst habe kein Ordnungspersonal.
Frau Vornhagen stimmt der Einschätzung grundsätzlich zu. Es herrschten keineswegs katastrophale Zustände, im Großen und Ganzen handele es sich um eine gepflegte Grünanlage. Sie bitte das Bezirksamt, die Reinigung der Beschilderung zu initiieren.
Herr Bernau folgt der Bewertung und schlägt vor, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft solle ein Beleuchtungskonzept für die Grünanlagen im Bezirk erarbeiten.
Frau Neumann konstatiert, die Hauptwegeverbindung des Parks sei bereits beleuchtet. Die Beleuchtung werde teilweise durch nicht zurückgeschnittene Hecken eingeschränkt. Weitere Beleuchtung könne nicht installiert werden, weil diese sonst den Wohnhäusern zu nahe käme. Die Spielgeräte seien nicht auf Kinder in den Kindertagesstätten ausgerichtet, sondern auf ältere Kinder und Jugendliche. Ihr seien auch weder Beschwerden von den Eltern der Kinder aus den Kindertagesstätten bekannt noch unhygienische Zustände im Park.
Frau Schoon und Frau Werdung erwägen, ob eine Runder Tisch unter Beteiligung der benachbarten Institutionen und der Jugendhilfe oder eine Sprecher:innensitzung die Sachlage weiter klären könne.
Herr Hielscher wendet ein, die Beschwerden zu Grünanlagen von Anwohner:innen seien ernst zu nehmen. Er schlage ein Schild wie im Antonipark vor, das explizit auf die von allen Nutzer:innen zu beachtenden Inhalte der Grünlagenverordnung (GrAnlVO) hinweise. Ein Runder Tisch habe den Nachteil, dass die tatsächlich störenden Gruppen nicht teilnehmen würden. Diese müssten von der Polizei auf die Einhaltung der GrAnlVO aufmerksam gemacht werden. Er rege einen Beschluss des Ausschusses zum Thema an, aus dem klar hervorgehe, dass weder Bezirksamt noch Bezirkspolitik Lösungen zu den in der Eingabe geschilderten Problemen beitragen könnten.
Herr Steffen betont, er schließe die zukünftige Einrichtung von Runden Tischen zur Nutzung von Grünanlagen ausdrücklich nicht aus.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Auf Nachfrage des Bezirksamtes berichtet das PK 26, die polizeiliche Lage im Hans-Christian-Andersen-Park sei einschließlich des polizeilichen Jugendschutzes unauffällig. Eine Beschwerdelage sei hier nicht eingegangen. In den letzten sechs Monaten habe es dort nur wenige Einsätze gegeben, die bisher keinen Anlass für weiteres polizeiliches Tätigwerden gegeben hätten. Aufgrund der Eingabe werde das PK 26 die Bestreifung im Park im Rahmen der Möglichkeiten verstärken. Der polizeiliche Jugendschutz habe den Park ebenfalls mit in die Überwachung aufgenommen.
Herr Andersen fasst zusammen, der Ausschuss spreche sich in diesem Fall mehrheitlich gegen die Einrichtung eines Runden Tisches aus. Das Bezirksamt werde gebeten, sich ein Beschwerdebild beim PK 26 zu verschaffen, die Schilder von der SRH säubern zu lassen sowie die Errichtung eines Schildes zu prüfen, mit dem auf die geltende Grünanlagenverordnung hingewiesen werde.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Herr Schaefer lobt die detaillierte Standortbeschreibung der Eingabe und bietet an, die für das Kerngebiet durchgeführte gutachterliche Untersuchung auf Lurup auszudehnen. Die vorgeschlagenen Standorte würden vom Bezirksamt unter Mithilfe des beauftragten Büros auf ihre Eignung als Pflanzstandorte geprüft. Dafür seien Leitungs- und Kampfmittelabfragen ebenso nötig wie die Prüfung, ob ausreichend Platz für Baumkronen an den Standorten vorhanden sei. Nach erfolgter Untersuchung könne eine Rückmeldung an den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport sowie an das Luruper Forum im Rahmen einer Mitteilungsdrucksache erfolgen. Allerdings bedeute die Prüfung der Standorte nicht automatisch eine Pflanzung, dafür müssten erst Mittel bereitgestellt werden.
Frau Gerth (Luruper Forum) ergänzt, einige potenzielle Pflanzstandorte seien von Luruper Bürger:innen vorgeschlagen worden. Diese wüssten nicht, wo Erdkabel verliefen. Sie begrüße, wenn das Bezirksamt die Vorschläge aufgreife.
Mehrere Ausschussmitglieder danken dem Luruper Forum für die Eingabe.
Herr Glau regt an, das Bezirksamt solle bei der Prüfung auch alternative Standorte benennen für die als nicht geeignet befundenen Standorte.
Frau Werdung schlägt eine Ausschusssitzung in Lurup vor, wenn die Mitteilungsdrucksache beraten werde.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Eingabe positiv zur Kenntnis.
Herr Schaefer stellt klar, die Luruper Hauptstraße sei keine bezirkliche Straße und das Bezirksamt verantworte die Magistralenplanung nicht, diese liege in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die Magistralenentwicklung werde im Planungsausschuss beraten. Die Bezirkspolitik könne die BVM auffordern, Baumpflanzungen bei den Straßenplanungen zur Magistrale zu berücksichtigen. Der Umbau der Magistrale Luruper Hauptstraße seitens des LSBG erfolge voraussichtlich im Jahr 2026.
Frau Gerth (Luruper Forum) unterstreicht, auf der Luruper Hauptstraße würden viele unterschiedliche Nutzungen (Verkehr, den Straßenraum eng umschließende Bebauung, Straßengrün) in Konkurrenz zueinander treten. Sie wünsche sich vom Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ein deutliches Signal für mehr Straßenbäume in der Planung.
Frau Vornhagen bestätigt die vielen konkurrierenden Nutzungen, daher bedürfe es eines ganzheitlichen Blicks auf die Planungen. Der Ausschuss könne sich nicht nur für einen Aspekt stark machen, auch die Mobilitätswende sei ein wichtiges Ziel der Neugestaltung.
Frau Schoon und Herr Bernau loben die Eingabe des Luruper Forums und regen an, die Vorstellungen des Luruper Forums in den Fraktionen zu beraten.
Herr Glau weist darauf hin, dass auch im Luruper Forum in unterschiedlichen Interessensgruppen widersprüchliche Positionen zu der zukünftigen Ausgestaltung der Magistrale vertreten seien und ergänzt, dass sich Teile Lurups, wie zum Beispiel der Eckhoffplatz, in der jüngeren Vergangenheit zum Positiven entwickelt hätten. Es sei nicht am Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, angesichts der Eingabe ein Präjudiz zu schaffen.
Herr Hielscher betont, dass das in der Eingabe entwickelte Leitbild eines grünen Lurups als Maßstab und Anregung für zukünftige Beratungen und Beschlüsse zum Thema Bebauungspläne und Straßenraumplanungen dienen könne. Grüne Pufferzonen im Straßenraum zwischen Verkehr und Wohnen seien grundsätzlich von Vorteil. Wo nötig, müsse die Bebauung zurückweichen, um Grün zu ermöglichen, wie zum Beispiel beim Gebäude der Grillkate/ Eckgebäude Stückweg. Eine tatsächliche Beratung und Abwägung der unterschiedlichen Interessen und Nutzungen müsse aber im Bau- und im Planungsausschuss erfolgen.
Frau Werdung bittet das Bezirksamt um einen aktuellen Sachstand zu den Planungen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Eingabe positiv zur Kenntnis.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der Fraktion GRÜNE in diese neu aufgenommen.
Der TOP wird einvernehmlich in die Sitzung am 07.02.2023 vertagt.
Der TOP wird einvernehmlich in die Sitzung am 07.02.2023 vertagt.
Fortsetzung der Beratungen vom 06.12.2022, Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.
Herr Schaefer führt aus, die Ausschreibung der Leitungsarbeiten erfolge noch im Januar 2023 und werde im März 2023 abgeschlossen sein. Die Leitungsarbeiten würden im Regelfall vom Bezirksamt per Kostenübernahmeerklärung an die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH vergeben, welche die Durchführung bei Stromnetz Hamburg GmbH veranlasse. Für diesen Einzelfall sehe die Absprache hingegen vor, dass das Bezirksamt die Leitungsarbeiten eigenverantwortlich auszuführe. Hierfür liege die Zustimmung der Bezirksamtsleitung vor. Eines Beschlusses des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport zu dem Projekt bedürfe es nicht, das Bezirksamt sei bereits tätig. Die vom Auftragnehmer des Bezirksamtes durchzuführenden Arbeiten seien vergleichsweise zeitaufwendig, da aufgrund der Baumwurzeln die Grabenarbeiten überwiegend in Handarbeit erfolgen müssten. Mit einer Auftragsvergabe sei in drei Monaten und mit einer Fertigstellung der Beleuchtung im Herbst 2023 zu rechnen. Derzeit erfolge eine grundsätzliche Klärung zwischen der Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der Stromnetz Hamburg GmbH bezüglich der Verlegung von Stromleitungen in Grünanlagen.
Frau Vornhagen weist darauf hin, dass Grünanlagen nur in Ausnahmefällen und dann auch nur die Wegeverbindungen beleuchtet werden sollten. Das Bezirksamt sei hier nur ausnahmsweise Auftraggeber einer Arbeit, die sonst von der Hamburger Verkehrsanlagen GmbH beauftragt und von der Stromnetz Hamburg GmbH durchgeführt werde.
Herr Hielscher betont, eine grundsätzliche Klärung des Konfliktes in der BUKEA müsse dort rasch erfolgen.
Herr Bernau schlägt vor, im Rahmen einer bezirklichen Bestandsanalyse Standorte mit fehlender Beleuchtung von Plätzen und Grünanlagen der BUKEA zu benennen.
Herr Schaefer gibt zu bedenken, dass das Bezirksamt grundsätzlich keine Beleuchtungsmaßnahmen ausführe, sondern die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) lege die Kriterien für die Beleuchtung von Grünanlagen in Ausnahmefällen fest und prüfe die Mittelbereitstellung.
Der "Behn-Park" sei eine nicht einmal 40 Meter breite Grünanlage, in der kein Schulweg verlaufe und die von zwei Straßen mit Laternen vom Rand beleuchtet werde. Daher sei in Frage zu stellen, ob das Anliegen nach den Kriterien der BUKEA von dieser positiv beurteilt würde.
Herr Bernau zieht seinen Antrag zurück und stellt eine Neufassung, die sich nach § 27 BezVG an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wende, in Aussicht.
Frau Schrieber (NABU Gruppe Altona) führt aus, der NABU betreue in unmittelbarer Nähe des Planungsgebietes eine Fläche. Diese sei seit Jahren für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich und habe sich entsprechend artenreich entwickelt. Die Kartierung der Fläche befinde sich noch am Anfang, habe aber bereits seltene und gefährdete Arten nachweisen können. Eine Öffnung der Grundstücke könne den Artenreichtum und die Entwicklung der Flächen beeinträchtigen. Der Wassertümpel sei eines der im Volkspark seltenen Gewässerreservoire. Grundsätzlich bitte der NABU das Bezirksamt, in das Planungsverfahren einbezogen zu werden (Eingabe siehe Anlage). Eine Ausweitung der vom NABU betreuten Fläche sei wünschenswert, wenigstens aber eine Mitwirkung in der Gestaltung.
Sie begrüße die geplante Sperrung der Nansenstraße, insbesondere die Schrankensperrung hindere Busse daran, dort zu parken. Sie merkt an, auf dem ehemaligen Gelände des Schießstands sei der NABU angehalten worden, keine essbaren Pflanzen anzusiedeln.
Herr Schaefer entgegnet, das Bezirksamt hätte den Planungsauftrag im Jahr 2022 unter hohem Zeitdruck vergeben müssen, um noch Mittel aus dem Hamburger Stabilisierungs-Fonds nutzen zu können. Zwar sei der NABU von den Planungen nicht unmittelbar betroffen, das Bezirksamt werde aber die Detailplanungen und die Gestaltung der Übergänge mit dem NABU abstimmen. Ob eine weitere Fläche in die Betreuung des NABU gegeben werde, sei offen. Angesichts der noch nicht konkretisierten Radwegeplanung (wie zum Beispiel die Breite des zukünftigen Radwegs) bestehe für den Anschluss der Wegeplanung an die Rad- und Fußpromenade entlang des Deckels der Bundesautobahn 7 (BAB7) noch Konkretisierungsbedarf.
Auf Nachfrage von Herrn Bernau ergänzt er, die Kleingärten seien von der Straße „Am Volkspark“ erschlossen. Im Umfeld der Bikebahn seien etwa 80 Stellplätze vorhanden, auch, um Parkraum für die Gastronomie zu gewährleisten. Der Rückbau der Nansenstraße wirke sich positiv auf den Volkspark aus. Der Boden der Schießanlage sei tatsächlich belastet; falls die Volksparkachse über das Gelände geführt werde, könne ggf. über eine Wegeführung auf Ständern nachgedacht werden. Eine menschliche Nutzung sei ohne Sanierung des Bodens angesichts der Bleibelastung durch Munitionsreste nur eingeschränkt möglich. Trotz der Belastung handele es sich um besondere Habitate, zum Beispiel für Fledermäuse.
Auf Nachfrage von Herrn Hielscher sichert er einen Nachtrag zu Protokoll zu, wie die Wegeverbindung über den BAB7-Deckel erfolge. Die Gastronomiefläche sei den Pächter:innen vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen überlassen worden. Es sei bedauerlich, dass die Gastronomie keine verlässliche Versorgung der Besucher:innen im Volkspark gewährleiste, sondern vor allem als Eventfläche genutzt werde. Die Planungen würden im Detail auch mit den Pächter:innen abgestimmt. Im Gegensatz zur Minigolfanlage, die keine Stellplätze nachweisen müsse, beinhalte die Genehmigung der Gastronomie einen Nachweis von 60 Stellplätzen.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Im Plan (Anlage) ist zu erkennen, dass die derzeitige Planung eine Verlängerung der Promenade, die sich am westlichen Rand des Deckels befindet, bis zur Nansenstraße und darüber hinaus vorsieht.]
Mehrere Ausschussmitglieder begrüßen die Absicht des Bezirksamtes, die Planungen mit dem NABU abzustimmen.
Frau Schoon regt an, erst mit dem NABU die Detailplanungen abzustimmen und dann die ergänzte Beschlussempfehlung erneut vorzulegen.
Herr Hielscher verweist mit Blick auf das benachbarte „Das Bauernhaus“ auf die häufige Fluktuation der Gastronomie im Volkspark. Die Planung dürfe die wirtschaftliche Situation der Betreiber:innen nicht gefährden.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Den Planungen wird zugestimmt. Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Detail zu den Planungen mit dem NABU abzustimmen.
Anlagen
Eingabe NABU Umgestaltung Nansenstraße (1459 KB)
Wegeverbindung BAB7-Deckel (2565 KB)
Herr Schaefer teilt zur Voranfrage der Fraktion DIE LINKE (Anlage) mit, das Bezirksamt sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau Sternbrücke als Träger öffentlicher Belange gehört worden und habe in diesem zum Ausdruck gebracht, dass die vorhandenen Bäume nicht gefällt werden sollten. Falls dies dennoch geschehe, müsse Ersatz gepflanzt werden. Es sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens keine Fällgenehmigung erteilt worden. Die genaue Stellungnahme des Bezirksamtes könne er als Nachtrag zu Protokoll liefern.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben am 11.01.2023 die Drucksache 21-3711 Stellungnahmen des Amtes im Planfeststellungsverfahren Erneuerung Eisenbahnüberführung Sternbrücke (Anlage, nicht-öffentlich) per E-Mail erhalten.]
Auf Nachfrage von Frau Faust-Weik-Roßnagel stellt er fest, dass am Hemmingstedter Weg 272 einzelne Bäume stehen blieben, hier werde durch Fällungen nur der Konkurrenzdruck gelindert.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE zu.
Anlagen
Vorabfragen der Fraktion DIE LINKE zu Fällungen auf öffentlichem Grund (63 KB)
Herr Schaefer berichtet, dass die Vorabfragen der Fraktion DIE LINKE (Anlage) als Nachtrag zu Protokoll beantwortet würden.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben die Antworten des Amtes (Anlage) am 19.01.2023 per E-Mail erhalten.]
Herr Hielscher weist auf den Bau einer Treppenanlage an der Flüchtlingsunterkunft Schnackenburgallee hin. Dieser sei erfolgt, damit die Unterkunft funktionsfähig werde. Die Rampenanlage durchstoße den Knick. Er schlage vor, auch bei einem eventuellen zukünftigen Rückbau der Unterkunft die Treppenanlage für mögliche Nachnutzungen zu erhalten.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
Vorabfragen und Antworten Fällungen privater Grund Fraktion DIE LINKE (98 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-3670 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Frau Schoon erläutert Herr Schaefer, der Umbau der Rainvilleterrasse beginne Mitte des Jahres 2023.