Zuwendungsbericht 2020 Mitteilungsdrucksache des Amtes
Gemäß der Vereinbarung nach § 19 (1) Bezirksverwaltungsgesetz über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung wird dem Haushalts- und Vergabeausschuss der Zuwendungsbericht 2020 vorgelegt. Die Vorlage erfolgt gemäß Absprache im Jahr 2015 in einer modifizierten Fassung.
Die modifizierte Fassung beinhaltet:
Jede Fraktion kann zwei Anträge auswählen, zu denen die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt werden könnten.
Berichtstabelle über Zuwendungen der Jahre 2018 und 2019 (SR, SL4 und RS) (nicht-öffentlich)
Berichtstabelle zum Stand der Verwendungsnachweisprüfung bei Zuwendungen über 50.000 Euro bis 30.06.2019 (nicht-öffentlich)