Zuwendungsbericht 2018 Mitteilungsdrucksache des Amtes
Gemäß der Vereinbarung nach § 19 (1) Bezirksverwaltungsgesetz über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung wird dem Haushalts- und Vergabeausschuss der Zuwendungsbericht 2018 vorgelegt. Die Vorlage erfolgt gemäß Absprache im Jahr 2015 in einer modifizierten Fassung.
Die modifizierte Fassung beinhaltet:
Jede Fraktion kann zwei Anträge auswählen, zu denen die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt werden könnten.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss wird um Kenntnisnahme und Beratung gebeten. Weiterhin wird der Ausschuss gebeten, pro Fraktion maximal zwei Zuwendungen für die Akteneinsicht auszuwählen.
Anlage 1: Berichtstabelle über Zuwendungen der Jahre 2016 und 2017 (nicht-öffentlich)
Anlage 2: Berichtstabelle zum Stand der Verwendungsnachweisprüfung bei Zuwendungen über 50.000 Euro bis 30.06.2017 (nicht-öffentlich)
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