Zuwendungsantrag: Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V - "Anschaffung Kaffeevollautomat" Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Letzte Beratung: 19.05.2026 Haushaltsausschuss Ö 2.4
Projektkosten |
2.000,00 Euro |
Eigenmittel |
0,00 Euro |
Drittmittel |
0,00 Euro |
Beantragte Zuwendung |
2.000,00 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
2.000,00 Euro investiv |
Zuwendungszeitraum |
01.09.2026 – 30.09.2026 |
Bindungsdauer (in Jahren) |
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Abschreibungen für Anlagen |
666,67 Euro |
Das Bezirksamt Altona lehnt die Antragstellung der Türkischen Gemeinde Hamburg und Umgebung e.V. auf eine Zuwendung zur Anschaffung eines Kaffeevollautomaten ab.
Nach eingehender Prüfung des Antrags, in dem als Ziel des Projekts die Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur durch die Anschaffung eines professionellen Kaffeevollautomaten zur Nutzung in Beratungen, Besprechungen, internen Arbeitsabläufen, Veranstaltungen sowie im laufenden Betrieb dargestellt wird, gelangt das Bezirksamt zu dem Ergebnis,dass eine Förderwürdigkeit nicht gegeben ist.
Der vorgelegte Kosten- und Finanzierungsplan weist Gesamtausgaben von 2.000 Euro aus, die vollständig als Zuwendung beantragt werden, da keine Eigen- oder Drittmittel vorhanden sind. Das Bezirksamt bewertet die beantragte Maßnahme jedoch nicht als Förderung eines gemeinwohlorientierten Projektes, sondern als Anschaffung, die im Verhältnis zu den Ausgaben nur einer sehr begrenzten Anzahl von Personen im Bezirk zugänglich ist.
Angesichts der begrenzten finanziellen Mittel, die dem Bezirk zur Verfügung stehen, sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, diese Anschaffung zu fördern. Zudem ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Trägern, insbesondere aus Bereichen wie der Kinder- und Jugendhilfe, zu berücksichtigen: Es ist kein weiterer Fall bekannt, in dem Zuwendungsgelder für die Finanzierung eines Kaffeevollautomaten bewilligt wurden. Auch eine kostengünstigere Alternative wird aus diesem Grund seitens des Beziksamtes nicht als förderwürdig erachtet.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushaltsauschuss einstimmig, den Zuwendungsantrag abzulehnen.
Nachrichtlich:
Abschreibung für Anlagen: 666,67 Euro bei einer Bindungsdauer von 3 Jahren.
Der Haushaltsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
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