Zuwendungsantrag K. S. - "HEBEN" Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Letzte Beratung: 19.05.2020 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 6.7
Antragsstellende |
K. S. |
Projekt |
„HEBEN“ |
Antragseingang |
11.01.2019 |
Gesamtkosten |
25.400 Euro |
Beantragte Zuwendung |
14.800 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
0 Euro (konsumtiv) |
Eigenmittelanteil |
10.600 Euro |
Projektbeschreibung:
„HEBEN“ ist eine monatlich stattfindende Veranstaltungsreihe im Bereich der Popularmusik, deren Ziel es ist, jeweils einen internationalen Künstler mit einem lokalen Newcomer als Support in einem Abendprogramm auftreten zu lassen.
Besonderheiten:
Der Zuwendungsantrag ist erstmalig verspätet am 01.11.2018 im Rahmen des Sondermittelverfahrens 2019 eingegangen. Der Haushalts- und Vergabeausschuss (HVA) hatte am 18.12.2018 entschieden, bei den verspäteten Anträgen die Träger darauf hinzuweisen, dass ein Antrag auf Mittel aus dem Anreiz- und Fördersystemen gestellt werden kann. K. S. hat daraufhin am 11.01.2019 den Antrag auf Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen eingereicht. Da der eingereichte Antrag unvollständig war, wurde der Antragsteller am 05.02.2019 aufgefordert folgende Unterlagen nachzureichen: Erklärung, wer die Antragstellenden sind, Liste der Vertretungsberechtigten, rechtsverbindliche Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 UStG, Kostenvoranschläge und ein aktualisierter Finanzierungsplan. Hierauf erhielt das Amt keine Rückmeldung, weshalb der Antragsteller am 15.05.2019 erneut angeschrieben wurde. Auch hierauf erhielt das Amt keine Rückmeldung. Daraufhin wurde der Antragsteller am 15.11.2019 erneut aufgefordert die notwendigen Antragsunterlagen nachzureichen, woraufhin uns der Antragsteller zusicherte, uns die Unterlagen in der 48. KW zukommen zu lassen. Da diese Unterlagen allerdings nicht, wie zugesichert, nachgereicht wurden, wurde der Antragsteller am 23.01.2020 ein weiteres Mal aufgefordert die fehlenden Antragsunterlagen bis zum 31.01.2020 nachzureichen. Daraufhin erhielten wir erneut keine Rückmeldung des Antragstellers.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Antrag abzulehnen.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.