Zustand des Ziegeleiteiches Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.04.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.04.2021 anliegende Drucksache 21-1841 beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 17.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 3:
Die Grundinstandsetzung der Brücke Bw.-Nr. FG302 „Maulwurfsstieg/Ziegelteich“ ist für 2022 vorgesehen. Eine Sanierung noch in 2021 ist aufgrund der Planungsvorläufe nicht zu realisieren.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 02.06.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Gründe für den niedrigen Wasserstand im Teich:
Bei dem Ziegeleiteich handelt es sich um eine ehemalige Tongrube ohne natürlichen Zufluss.
Gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes stellt der Teich ein gesetzlich geschütztes Biotop dar.
Ein Grundwasseranschluss zum 1. Hauptgrundwasserleiter ist nicht vorhanden. Im Bereich des Ziegeleiteiches gibt es vermutlich einen schwebenden Grundwasserkörper (zeitlich und örtlich begrenztes Auftreten von Grundwasser oberhalb des 1. Hauptgrundwasserleiters), der theoretisch mit dem Teich hydraulisch verbunden sein und den Teich speisen könnte. Wenn dieser begrenzte Speicher in Trockenzeiten wie in 2018 und 2019 nicht durch Niederschlag aufgefüllt wird, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Teich trockenfallen kann.
Gründe für das Fischsterben:
Die Ursache des Fischsterbens Anfang März 2021 ist vermutlich die Folge des Schlittschuhlaufens auf dem zugefrorenen Ziegelteich. Die Fische wurden in der Winterruhe gestört und sind verendet.
Vorschläge für ökol. Verbesserung des Teiches:
Derzeit finden Planungen, Untersuchungen und Abstimmungen zum Neubau des im Westen des Teiches befindlichen Bundesstützpunktes und Landesleistungszentrum Hockey am Hemmingstedter Weg 140 statt. Im Rahmen dieser Planungen sollte geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen unbelastetes Regenwasser vom Hockeygelände in den Teich geleitet werden könnte. Dies bedarf einer Prüfung der wasserrechtlichen und biotopschutzmäßigen Anforderungen durch die zuständigen Dienststellen. Nach Auskunft der Wasserbehörde des Bezirksamts Altona haben diesbezüglich bereits erste Gespräche stattgefunden.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.