Zuständigkeit für die Instandsetzung des Denkmals An der Johanniskirche 22 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, zu prüfen, wer für die Instandsetzung des Denkmals An der Johanniskirche 22 zuständig ist.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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