Zuständigkeit für die Instandsetzung des Denkmals An der Johanniskirche 22 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Letzte Beratung: 22.04.2021 Bezirksversammlung Ö 9.3
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, zu prüfen, wer für die Instandsetzung des Denkmals An der Johanniskirche 22 zuständig ist.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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