21-1902

Zuständigkeit für die Instandsetzung des Denkmals An der Johanniskirche 22 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 22.04.2021 Bezirksversammlung Ö 9.3

Sachverhalt

Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, zu prüfen, wer für die Instandsetzung des Denkmals An der Johanniskirche 22 zuständig ist.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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