21-0787

Zivilcourage statt Camouflage – Sozialticket für Schüler*innen, Rentner*innen, Bezieher*innen von ALG II und Sozialhilfe Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 23.04.2020 Hauptausschuss Ö 12.18

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 20.02.2020 anliegende Drucksache 21-0471.1E beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat unter Bezug auf Angaben der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) mit Schreiben vom 27.03.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzlich besteht für Hamburger Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen des SGB II („Arbeitslosengeld II“), Grundsicherung im Alter oder ähnliche Leistungen beziehen, die Möglichkeit, die Hamburger Sozialkarte zu erhalten. Personen, die im Besitz der Hamburger Sozialkarte sind, erhalten einen monatlichen Zuschuss von 22,20 €[1] zu Monats- und Abonnementskarten des HVV. Als Maßstab für die Gewährung des Sozialzuschusses gilt hierbei das Einkommen bzw. das Vermögen der Betroffenen. Demnach können auch Seniorinnen und Senioren sowie Schülerinnen und Schüler berechtigt sein, die Sozialkarte zu erhalten.

Die grundsätzliche Einbeziehung dieser Personengruppen als Berechtigte der Sozialkarte würde allerdings ihrer heutigen Ausrichtung widersprechen. Seniorinnen und Senioren, sowie Schülerinnen und Schüler sind nicht grundsätzlich bedürftig, vielmehr leben viele von Ihnen in Haushalten, die finanziell durchaus gut aufgestellt sind.

 

Der HVV bietet Teilzeitkarten an, die im Verhältnis zu anderen Abonnement-Karten günstiger sind. Sie gelten für 1 Person und 3 Kinder (6 – 14 Jahre) in der Zeit von montags bis freitags, 9 Uhr bis 16 Uhr und ab 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages sowie ganztätig an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen. Im Abonnement für drei Zonen kostet diese 36,50 € monatlich, für Sozialkarteninhaber betragen die monatlichen Kosten entsprechend abzüglich des Sozialkartenzuschusses 14,30 €. Für gelegentliche Fahrten in den Bereich Hamburg AB außerhalb der gewählten drei Zonen können Ergänzungskarten (2,30 € je Fahrt) genutzt werden. Für den Gültigkeitsbereich Hamburg AB kostet die Teilzeit-Karte mit Sozialkartenzuschuss 31,20 €. Damit bietet der HVV bereits heute preiswerte Abonnements an, obwohl die Kosten der Verkehrsunternehmen im HVV nicht durch die Einnahmen aus Fahrkartenverkäufen gedeckt werden und ein großer Teil dieser Kosten bereits heute von der öffentlichen Hand getragen werden muss.

 

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