21-2223.1

Zigarettenkippen - klare Fälle für Aschenbecher! Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 21-2223

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.08.2021
Sachverhalt

Die SPD beantrag das Petitum des Antrags um eine neuer Ziffer 4 zu ergänzen:

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

[…]

 

  1. Das Littering von Zigarettenresten soll zukünftig grundsätzlich nicht mehr als gering­fügige Ordnungswidrigkeit nach § 56 des OWiG beurteilt werden, sondern als Ordnungs­widrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Das durchschnittlich zu erhebende Bußgeld im Sinne des pflichtgemäßen Ermessen für das Wegwerfen von Zigaretten sollte sich dabei auf mindestens  90 Euro belaufen. Die Option der Verwarnung inklusive des Aussprechens eines Verwarngeldes sollte weiterhin ausschließlich als sozialer Charak­ter für bspw. Menschen in Obdachlosigkeit oder mit sehr geringen Einkommen erhalten bleiben.

 

 

Petitum/Beschluss

Die SPD beantrag das des Antrags um eine neuer Ziffer 4 zu ergänzen:

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

[…]

 

  1. Das Littering von Zigarettenresten soll zukünftig grundsätzlich nicht mehr als gering­fügige Ordnungswidrigkeit nach § 56 des OWiG beurteilt werden, sondern als Ordnungs­widrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Das durchschnittlich zu erhebende Bußgeld im Sinne des pflichtgemäßen Ermessen für das Wegwerfen von Zigaretten sollte sich dabei auf mindestens  90 Euro belaufen. Die Option der Verwarnung inklusive des Aussprechens eines Verwarngeldes sollte weiterhin ausschließlich als sozialer Charak­ter für bspw. Menschen in Obdachlosigkeit oder mit sehr geringen Einkommen erhalten bleiben.

 

 

Anhänge

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