Zerstörung eines Aufenthalts- und Wanderbiotops von Amphibien durch Herbizideinsatz auf einer landwirtschaftlichen Pachtfläche der Stadt Hamburg am Wespenstieg in Wedel Auskunftsersuchen von Lars Andersen, Benjamin Harders und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)
Ende August 2021 hat ein freier Mitarbeiter der Oberen Naturschutzbehörde Schleswig-Holstein, der Amphibien und Reptilien regelmäßig kartiert, festgestellt, dass der Weidebewuchs einer landwirtschaftlich genutzten Fläche am Wespenstieg komplett abgestorben war. Partiell in Randbereichen war das Gras noch grün. Als Ursache wird der Einsatz des „Unkrautvernichters“ Glyphosat vermutet. Zeitgleich wandten sich Bürger*innen an die GRÜNE Fraktion in Altona, die den möglichen Herbizideinsatz ebenfalls bemerkt hatten.
Die gegenständliche landwirtschaftliche Fläche hat eine Größe von 15,4 ha ist im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg und war zum Zeitpunkt des Erwerbs durch Hamburg als Dauergrünland ausgewiesen. Sie ist aktuell an einen Landwirt aus Sülldorf verpachtet.
Seit 1995 gibt es regelmäßige Kartierungen des größten und artenreichsten Vorkommens von Amphibien im Raum Wedel und Randgebiet zu Hamburg. Darunter befinden sich seltene und nach europäischem Recht besonders geschützte Flora-Fauna-Habitat Arten (FFH Artikel II+IV). Zum Schutz der Populationen und des Lebensraums wurde von 2000 bis 2012, finanziert vom Umweltministerium und der Naturschutzbehörde Schleswig-Holsteins, am Wespenstieg in Wedel ein Amphibienleitsystem mit Unterführungen gebaut. Die Tunnel verbinden das Hauptwandergebiet für Amphibien von der gegenständlichen landwirtschaftlichen Fläche zu den Teichen und Winterquartieren südlich des Wespenstiegs.
Durch den naheliegenden Herbizideinsatz Ende August 2021 sind etliche Amphibien umgekommen. Es wird berichtet, dass Störche, Kraniche und Bachstelzen die toten Amphibien aufgenommen haben.
Das Grünland ist kurz nach dem zerstörenden Herbizideinsatz umgebrochen, bearbeitet und neu eingesät worden. Die Vorgänge auf der Fläche wurden durch Fotos dokumentiert, s.a. Anlage.
Boden- und Pflanzenproben wurden zur weiteren Untersuchung an das Pflanzenamt Rendsburg gesandt. Die Stadt Hamburg wurde ebenfalls informiert. Der wurde zusätzlich am 27.08.2021 bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Schleswig-Holstein angezeigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige(n) Behörde(n):
Auf Nachfrage wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mitgeteilt, dass die Federführung bei der Finanzbehörde(FB) /Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gesehen werde, zumal es sich um eine Fläche in Schleswig-Holstein handele. Die BUKEA könne einen Beitrag zu Frage 16 liefern, der wie folgt laute:
Zu 16:
Im Rahmen des sogenannten Insektenschutzpaketes der Bundesregierung wurden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) angepasst, sodass ab sofort bzw. ab dem 01.03.2022 in Naturschutzgebieten (NSG), Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des BNatSchG, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden verboten ist (siehe § 30a BNatSchG und § 4 PflSchAnwV).
Zusätzlich ist auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern bis zu einem Abstand von 10 m bzw. 5 m verboten (§ 4a PflSchAnwV). Ausgenommen hiervon sind kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.
Auch bisher war die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in NSG verboten. Dies ist in den NSG-Verordnungen geregelt. Weiterhin kann die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln über den Vertragsnaturschutz beschränkt werden. Im Rahmen von Pachtverträgen auf Flächen des Naturschutzes kann ebenfalls die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln beschränkt werden.
Von der Finanzbehörde (FB) wurde bezüglich der Zuständigkeit der Fläche mitgeteilt, dass es sich scheinbar um das Flurstück 19/1 Teilfläche 3 in Wedel, direkt an der Landesgrenze handele. Zuständigkeit lt. Archikart sei das Bezirksamt Altona selbst (Forsten). Es sei ein Vertrag hinterlegt, den der LIG aber nicht verwalte
Die Federführung werde daher nicht bei der Finanzbehörde gesehen. Ein Antwortbeitrag zu Frage 1 könne erfolgen. Dieser laute wie folgt:
Zu 1:
Das Flurstück 19/1, Flur 20 der Gemarkung Wedel gehört zum Altbesitz (Eigentumsübergang vor 1981).
Der genaue Zeitpunkt und damalige Zweck des Ankaufs ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln, weil die Grunderwerbsakten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen bereits vernichtet und das aktuelle Grundbuchblatt aufgrund der Fortführung in elektronischer Form im Jahr 2004 neu gefasst wurde. Hierbei wurden nur die reinen Bestandsangaben übertragen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.