22-1006

Wohnraumpotentiale aktivieren Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 10.2

Sachverhalt

Im Mietwohnsegment findet durch Herauswachsen von Kindern/Verwandten teilweise Unterbelegung von großen Wohnungen statt. Häufig gibt es den Wunsch nach Umzug/Tausch in kleinere Wohnungen. Die meisten Wohnungsunternehmen bieten Tauschmöglichkeiten an. Es gibt aber auch Wohnraumpotentiale in Einfamilienhäusern. Große Häuser eignen sich häufig dafür, mit kleinem Finanzierungsaufwand den Wohnraum aufzuteilen. Dazu gibt es in Baden-Württemberg ein Förderprogramm ,,Aus alt mach zwei“, welches Prämien zahlt, sofern ein Haus aufgeteilt und eine oder mehrere Wohneinheiten in der Altkubatur geschaffen werden. Ziel ist es, neuen Wohnraum in Bestandsimmobilien zu aktivieren.

Die Bezirksversammlung möge daher empfehlen, gem. § 27 BezVG die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) aufzufordern, ein am Baden-Württembergischen Vorbild orientiertes Förderprogramm aufzulegen.

Die Bezirksversammlung fordert darüber hinaus gem. § 19 BezVG das Bezirksamt auf, bei Umbau/Aufteilungsanträgen bei Einfamilienhäusern großgige Befreiungen von den Bebauungsplänen zu erteilen, in denen Wohnungszahlbeschränkungsklauseln enthalten sind, und gleichzeitig in neuen Bebauungsplänen keine Wohnungszahlbeschrän-kungsklauseln mehr festzusetzen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 10.2
Anhänge

ohne

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