Wohnanlage Luthergrund: Keine Aufweichung der Sozialen Erhaltungsverordnung Sozial- und klimagerechte Sanierung im Bestand Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 10.1
Die in den 1960er Jahren errichtete genossenschaftliche Wohnanlage Luthergrund bietet mit 162 Wohnungen ihren Bewohner:innen eine bezahlbare und attraktive Heimat. Zahlreiche Mieter:innen wohnen seit bezugsfertiger Herstellung der Wohnanlage auch heute noch im Luthergrund. Die langjährigen Bestandsmieter:innen bilden eine schützenswerte soziale Gemeinschaft und Nachbarschaft, die vor profitorientierten baulichen Eingriffen geschützt werden muss. Daher ist die Wohnanlage Luthergrund in den räumlichen Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungsverordnung Bahrenfeld-Süd einbezogen. Durch sukzessiven Abriss und Neubau der Bestandsgebäude sowie der Bebauung des Parkplatzes der Wohnanlage strebt der genossenschaftliche Eigentümer über einen viele Jahre dauernden Umbauprozess die Schaffung von ca. 100 weiteren Wohnungen an. Nach der aktuell geltenden sozialen Erhaltungsverordnung wäre der Abriss der Bestandsgebäude nicht genehmigungsfähig. Dies entspricht aber gerade dem Zweck derErhaltungsverordnung, gewachsene soziale Gemeinschaften zu schützen. Mit der beabsichtigten Umstrukturierungsverordnung einschließlich des Gebietssozialplans werden die sozialen Folgen des Umbaus zwar vorgeblich ausgeglichen, aber am Ende wird durch die jahrelangen Baumaßnahmen der soziale Zusammenhalt der überwiegend älteren langjährigen Mieter:innen auseinandergerissen. Derartige Entwicklungen zu verhindern, ist jedoch gerade der Zweck einer sozialen Erhaltungsverordnung. Anstelle eines jahrelang dauernden vollständigen Umbaus der Wohnanlage Luthergrund sollte stattdessen eine sozial- und klimagerechte Sanierung im Bestand erfolgen.
Die Bezirksversammlung möge Folgendes beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die Einleitung einer Umstrukturierungsverordnung und eines Gebietssozialplanes (Drs. 22-0928) für die Wohnanlage Luthergrund unverzüglich bis auf weiteres einzustellen. Stattdessen ist der Eigentümer bei einer sozial- und klimagerechten Sanierung der Wohnanlage im Sinne der sozialen Erhaltungsverordnung Bahrenfeld-Süd mit intensiver Beteiligung der Mieter:innen und unter Einbeziehung wirtschaftlicher Förderinstrumente bestmöglich zu unterstützen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.