Widmung Schulstraße Wesperloh umsetzen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2026
Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 11.16
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2026 anliegende Drucksache 22-2541.1B beschlossen.
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 hat mit Schreiben vom 13.10.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 3:
Die VD 51 stimmt dem Vorschlag zu, den erläuternden Hinweistext „Schulstraße“ gemeinsam mit den straßenverkehrsbehördlich anzuordnenden Verkehrszeichen auf einer gemeinsamen Verkehrsträgertafel anzubringen. Diese Variante wird gegenüber der alternativen Anbringung am selben Schildermast bevorzugt, da sie eine übersichtliche und zusammenhängende Darstellung der Beschilderung ermöglicht.
Zu 4:
Die VD 51 spricht sich gegen die Verwendung der Formulierung „an Schultagen“, gegebenenfalls ergänzt um den Zusatz „Mo–Fr“, aus. Diese Regelung setzt voraus, dass Verkehrsteilnehmende eigenständig erkennen können, wann Schulferien sind und die zeitliche Beschränkung entsprechend gilt. Dies könnte zu Unklarheiten hinsichtlich der geltenden Verkehrsregelung führen.
Stattdessen wird die Verwendung der Formulierung „werktags außer samstags“ in Verbindung mit einer Klapptafel als praktikablere Lösung angesehen. Durch das Abklappen der Tafel während der Schulferien kann die zeitliche Gültigkeit der Regelung eindeutig kenntlich gemacht werden. Aus Sicht der VD 51 trägt diese Lösung dazu bei, eine verständliche und verkehrssichere Beschilderung zu gewährleisten.
Fazit
Die VD 51 befürwortet es, den Hinweistext „Schulstraße“ mit den anderen Verkehrszeichen auf einer gemeinsamen Trägertafel aufzubringen. Für die zeitliche Regelung wird die Formulierung „werktags außer samstags“ in Verbindung mit einer Klapptafel empfohlen, um eine eindeutige und praktikable Beschilderung sicherzustellen. Der damit verbundene zusätzliche personelle Aufwand für die Bedienung der Klapptafel bleibt dabei zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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