22-2541.1

Widmung Schulstraße Wesperloh umsetzen Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 8.11

Sachverhalt

Mit Drucksache 21-4988 wurde im Mai 2024 beantragt, am Schulstandort Grundschule Wesperloh die Straßen Taubnesselweg, Johanniskrautweg und Wesperloh von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr als Schulstraßen zu widmen und zu diesen Zeiten dem allgemeinen KFZ-Verkehr mit Ausnahme für Anwohnende zu entziehen. Der Antrag wurde zurückgestellt, um eine beschlossene Öffentliche Anhörung abzuwarten. Anstatt einer Öffentlichen Anhörung fand am 14. September 2026 zum selben Sachverhalt eine Dialogveranstaltung statt. Die betroffenen Straßen, Zeiten und Zufahrtsregelungen sollen aufgrund der erfolgten Beratungen nun exakt definiert und die Widmung umgesetzt werden.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung vor diesem Hintergrund, Folgendes zu beschließen, Ziffer 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Ziffern 2 bis 4 einstimmig:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. die straßenrechtliche Widmung der Schulstraße am Schulstandort Wesperloh unverzüglich zu veranlassen und darin folgende Punkte zu berücksichtigen:

a) Bereich: 1. Wesperloh und 2. Taubnesselweg zwischen Johanniskrautweg und Wesperloh

b) Zeiten: an Schultagen von 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr und von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr

c) Zufahrt frei: 1. Radverkehr und 2. Kraftfahrzeuge mit Stellplätzen auf den Grundstücken Wesperloh 1-24, Taubnesselweg 11-23, Pelargonienweg 3-27;

  1. zusätzlich zu den entsprechend der Widmung anzuordnenden Verkehrszeichen an den Zufahrten den Hinweistext „Schulstraße“ anzubringen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wird gemäß § 27 BezVG gebeten,

  1. ihr Einverständnis zu erteilen, dass der erläuternde Hinweistext „Schulstraße“ zusammen mit den straßenverkehrsbehördlich anzuordnenden Verkehrszeichen auf einer gemeinsamen Verkehrsträgertafel oder am selben Schildermast angebracht werden darf;
  1. anstatt der umständlichen Formulierung „werktags außer samstags“, wodurch zwar Feiertage berücksichtigt werden, jedoch nicht die Schulferien, entsprechend der Widmung die allgemein verständliche Formulierung „an Schultagen“ zu verwenden, hilfsweise mit dem Zusatz „Mo-Fr“. Hierdurch können Klappschilder und damit verbundener zusätzlicher personeller Aufwand vermieden werden.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 8.11
Anhänge

Visualisierung Verkehrsträgertafel

Lokalisation Beta
Wesperloh Taubnesselweg Johanniskrautweg Pelargonienweg
Stadtteile

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Themen Beta

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