21-4988

Schulstraßen in Altona Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.05.2024
Ö 3.1
Sachverhalt

An vielen Schulen stellen Elterntaxis, also der Bring- und Abholverkehr mit KFZ, ein massives Problem dar. Es geht inzwischen sogar so weit, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen, weil die Verkehrssituation im Schulumfeld für die Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad kommen wollen, zu unsicher ist.

 

Einzelne kleine Maßnahmen, um die Sicherheit zu erhöhen, zeigen kaum Wirkung. So wurde an der Schule Wesperloh ein Fußweg mit Pollern vor dem Überfahren mit KFZ gesichert, besorgte Eltern beobachten seitdem, dass Autofahrende rückwärts fahren und mit dem Rad fahrende Kinder ihnen entgegen kommen - ein untragbarer Zustand. Im Bündnis für den Fuß- und Radverkehr haben sich die Bündnispartner zur Schulwegsicherung verpflichtet.

 

In Nordrhein-Westfalen nutzen die Gemeinden die Möglichkeit, über ein ordentliches Widmungsverfahren Schulstraßen einzurichten. Diese Straßen werden sodann stundenweise für den allgemeinen KFZ-Verkehr mit Ausnahme für Anwohnende gesperrt.

 

Wir in Altona halten diesen Ansatz für richtig und fordern daher die Einrichtung von Schulstraßen. Der Verkehrsausschuss schlägt vor, zunächst Erfahrungen mit einer Schulstraße an einem Standort zu sammeln und die gewonnenen Erfahrungen auszuwerten, bevor Schulstraßen ggf. an weiteren Schulstandorten eingerichtet werden.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf, am Schulstandort Grundschule Wesperloh die Straßen Taubnesselweg, Johanniskrautweg und Wesperloh von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr als Schulstraßen zu widmen und dem allgemeinen KFZ-Verkehr mit Ausnahme für Anwohnende zu entziehen. Die genauen Bereiche der zu widmenden Bereiche sollen in Absprache mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Gemeinde) sowie der Behörde für Inneres und Sport (Straßenverkehrsbehörde) festgelegt werden. Das Bezirksamt wird gebeten, die Teilentwidmungen in Zusammenarbeit mit Schulleitung und Elternbeirat zu evaluieren und die Ergebnisse dem Verkehrsausschuss in einem kurzen Bericht vorzustellen.
  2. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehrs und Mobilitätswende (BVM) sowie der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG, die Einrichtung von Schulstraßen am Schulstandort Grundschule Wesperloh im Rahmen der straßenrechtlichen Widmung (BVM) sowie durch dem Widmungszweck entsprechende anzuordnende Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (BIS) zu unterstützen und zum Zwecke der Evaluation Rückmeldungen zu den Schulstraßen mit dem Bezirksamt auszutauschen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Verkehrsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

Anhänge

ohne