Welche weiteren Maßnahmen für das Wildgehege Klövensteen sind in Planung? Vollständige Offenlegung jetzt! Kleine Anfrage von Niclas Krukenberg (Fraktion DIE LINKE)
Auch bei weiteren vom Bezirksamt geplanten Maßnahmen im Wildgehege Klövensteen gibt es erhebliche Transparenzdefizite. Sowohl die Planungen, die den Parkplatz (inklusive Parkraumbewirtschaftung) und die Verlegung des Spielplatzes als auch den Tierbestand und die Nachbesetzung einer Tierpfleger:innenstelle betreffen, geben fortgesetzt Rätsel auf.
Darüber hinaus finden interessierte Bürger:innen noch nicht einmal im Transparenzportal die Betriebsgenehmigung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz, geschweige denn die tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.
Zahlreiche Altonaer:innen, denen der Schutz und die Bewahrung des einzigartigen Naturraums Klövensteen sehr am Herzen liegt, fragen sich angesichts unterschiedlicher Fakten schaffender Entwicklungen in den letzten Monaten und fehlender Transparenz: Wurde der Masterplan wirklich ad acta gelegt?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
1.1. Hat die aktuelle Betriebsgenehmigung des Wildgeheges eine Befristung? Wenn ja, bis wann?
1.2. Wurde die Überarbeitung der Betriebsgenehmigung für das Wildgehege Klövensteen bereits abgeschlossen? Wenn nicht, gibt es einen Zeitpunkt bis zu dem diese aus rechtlichen Gründen erfolgt sein muss?
Zu 1.1 und 1.2:
Siehe Drs. 21-3322. Die Zuständigkeit für die Genehmigung nach §42 BNatSchG und der damit ggf. zusammenhängenden Fragen liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).
Zu 2:
Stand 05.09.2022 |
|
gesamt |
Damhirsche |
Dama dama |
8 |
Europ. Nerze |
Mustela lutreola |
4 |
Frettchen |
Mustela putorius f. domestica |
3 |
Mufflons |
Ovis orientalis |
34 |
Rehe |
Capreolus capreolus |
2 |
Rothirsche |
Cervus elaphus |
29 |
Sikahirsche |
Cervus nippon ssp. |
2 |
Waschbären |
Procyon lotor |
5 |
Wildschweine |
Sus scrofa |
10 |
Lachshühner |
Gallus gallus f. domestica |
6 |
Pommerngänse |
Anser anser f. domestica |
4 |
Uhus |
Bubo bubo |
4 |
Waldkäuze |
Strix aluco |
1 |
2.1 Gibt es Überlegungen, den Tierbestand - über die natürliche Vermehrung bzw. Entnahme hinaus - in den nächsten 18 Monaten zu verändern? Wenn ja, welche Arten sollen aufgegeben werden, bzw. welche Arten und wie viele Tiere sollen zusätzlich aufgenommen werden?
Zu 2.1:
Weitere konkrete Maßnahmen auch zum Tierbestand stehen im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausgestaltung des Wildgeheges (und den auf dieser Basis ergehenden Vorgaben der Erlaubnisbehörde nach §11 TierSchG). Da dies die laufenden Verfahren der Bürgerbegehren berührt wird das Bezirksamt zum derzeitigen Zeitpunkt hierzu keine Aussage treffen können.
Zu 3.:
Die weitere Planung zur Verlegung des Spielplatzes steht im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausgestaltung des Wildgeheges. Da dies die laufenden Verfahren der Bürgerbegehren berührt, wird das Bezirksamt zum derzeitigen Zeitpunkt hierzu keine Aussage treffen können (vgl. Drs. 21-3190)
3.1 Befürwortet das Bezirksamt die begrenzten Öffnungszeiten und eine nicht mehr jederzeit öffentlich nutzbare Spielfläche?
Siehe Antwort zu 3.
Zu 4.:
Vgl. hierzu Drs. 21-0440.
4.1 Gibt es Planungen für eine Parkraumbewirtschaftung am Wildgehege? Wenn ja, welche Flächen sind dafür vorgesehen, und welche Parkgebühren sind geplant?
Zu 4.1:
Nein
4.2 Gibt es Berechnungen über mögliche Nutzer:innenzahlen und sich daraus ergebende Einnahme? Wenn ja, welche?
Zu 4.2:
Nein.
5. Weiterer Klärungsbedarf liegt beim Personal (Akquise und Bedarf) vor:
5.1 Weshalb wird lt. aktuell laufender Stellenausschreibung für eine Tierpfleger:innen-Stelle im Wildgehege (siehe Stellenanzeige des Bezirksamtes) eine Person gesucht, die bei „erlebnisorientierten Tierpräsentationen“ und „Werbeveranstaltungen“ mitarbeiten und darüber hinaus einen Jagd- und Falknerschein besitzen oder erlangen soll? Dies klingt in unseren Ohren sehr „zoo-affin“ im Sinne des angeblich ad acta gelegten Masterplans.
Zu 5.1:
Die betriebliche Organisationseinheit Wildgehege ist eine verwaltungsinterne Aufgabe und betrifft personalrechtliche Angelegenheiten. Darüber hinaus umfasst das Profil der Profession notwendige und gängige Sachkundenachweise, die zur Ausübung der im Wildpark vorliegenden Aufgaben notwendig und sinnvoll sind.
5.2 In der Drucksache 21-3322 wird vom Bezirksamt ausgeführt, dass „im Zuge der Beantragung der Erlaubnis nach § 11 TierSchG und der im Frühjahr 2019 erteilten Erlaubnis“ die Personalbedarfe „nach damaligem Kenntnisstand“ berechnet wurden.
Wie wurde damals der Personalbedarf berechnet, und was hat sich seitdem am Kenntnisstand bis heute geändert?
Zu 5.2:
Die unter Frage 5 in Drs. 21-3322 genannte „Berechnung“ stellt allein ab auf die dort genannten Faktoren wie Arbeitszeitgesetz, Tarifvorgaben, Urlaubsansprüche etc.
Unter Einbeziehung dieser Faktoren wurde erforderliches Fachpersonal nach Maßgabe des Bezirksamtes eingestellt, um rechtsicher auf der Fläche agieren zu können.
Das Bezirksamt weist hier auf die Berechnung bzw. Vorgabe/Aussagen über den Personalbedarf für das Wildgehege Klövensteen im „Fiby“-Gutachten hin (siehe DrS. 21-2556).
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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