22-2043

Weiterbetrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung August-Kirch-Straße über den 31.12.2026 hinaus prüfen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache 22-1818.1B beschlossen.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat unter Einbeziehung der Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) mit Schreiben vom 07.04.2026 wie folgt Stellung genommen:

Der Standort August-Kirch-Straße 17a wird seit vielen Jahren als öffentlich-rechtliche Unterkunft betrieben und leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterbringung von Schutzsuchenden in Hamburg. Die Nutzung der Fläche steht im Zusammenhang mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Umfeld der Trabrennbahn Bahrenfeld im Rahmen des Projekts „Science City Hamburg Bahrenfeld“ bzw. des Wohnungsbauvorhabens „Wohnen am Volkspark“ und ist daher grundsätzlich nur befristet vorgesehen.

In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sowie den weiteren beteiligten Akteurinnen und Akteuren konnte der Weiterbetrieb der Unterkunft bereits über die ursprünglich vorgesehenen Zeiträume hinaus verlängert werden.

Da die Fläche zum aktuellen Stand bis zum 30. Juni 2027 geräumt übergeben werden muss und der Rückbau der baulichen Anlagen mit rund acht Monaten angesetzt ist, war nach bisheriger Planung vorgesehen, den Betrieb der Unterkunft bis zum 31. Oktober 2026 fortzuführen.

Der LIG hat jetzt jedoch mitgeteilt, dass aktuell keine Maßnahmen zur Beendigung der Nutzung oder der Belegung erforderlich sind und die weiteren zeitlichen Perspektiven in einem gemeinsamen Abstimmungstermin der beteiligten Akteurinnen und Akteure beraten werden sollen. In diesen Abstimmungen wird die Sozialbehörde die Möglichkeit der Verlängerung des Standortes August-Kirch-Straße 17a einbringen.

Aufgrund des Signals des LIG und angesichts der weiterhin angespannten Zugangssituation, der anhaltend hohen Auslastungsquote im Unterbringungssystem, des längeren Verbleibs von Personen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung und des unabwendbaren Kapazitätsabbau aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder zur Umsetzung weiterer Wohnungsbauvorhaben, ist die Sozialbehörde bemüht, die Laufzeit des Standorts August-Kirch-Straße 17a möglichst über den bisherigen Zeitraum hinaus zu verlängern.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
August-Kirch-Straße

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