Weiterbetrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung August-Kirch-Straße über den 31.12.2026 hinaus prüfen Antrag der SPD-Fraktion
Nach der Antwort der zuständigen Sozialbehörde vom Januar 2026 auf eine Anfrage zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (ÖrU) in der August-Kirch-Straße im Stadtteil Bahrenfeld ist vorgesehen, die Belegung der Einrichtung zum Ende des Jahres 2026 zu beenden. Als Begründung wird die ergänzende Vereinbarung zum Bürgervertrag zwischen der Initiative Lurup-Osdorf-Bahrenfeld (LOB) und der Freien und Hansestadt Hamburg zur Umsetzung des Wohnungsbauvorhabens „Wohnen am Volkspark“ angeführt. Die zugehörige Funktionsplanung für das Gebiet soll nach derzeitiger Planung im März 2026 veröffentlicht werden.
Aus baurechtlicher Sicht ist davon auszugehen, dass zwischen der Veröffentlichung einer Funktionsplanung und dem tatsächlichen Beginn konkreter baulicher Maßnahmen ein erheblicher Zeitraum liegt. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Beendigung der Nutzung der ÖrU August-Kirch-Straße bereits zum 31.12.2026 als verfrüht. Hinzu kommt, dass es sich bei den dort untergebrachten Menschen um Personen handelt, die teilweise seit mehreren Jahren in der Einrichtung leben und sich im Umfeld integriert haben.
Vor diesem Hintergrund wird die zuständige Fachbehörde gemäß § 27 BezVG gebeten,
zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Weiterbetrieb der ÖrU August-Kirch-Straße über den 31.12.2026 hinaus ermöglicht werden kann, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen und der Lebenssituation der dort untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner.
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Der Sozialausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten
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